hallo ist die mündliche zusage bezüglich hundehaltung des vermieters bei verkauf hinfällig?
wir haben von unserem alten vermieter trotz verbotes im mietvertrag die mündliche erlaubnis erhalten einen hund zu halten, nun ist das haus verkauft und die neuen eigentümer verweisen auf den mietvertrag und fodern die abgabe des hundes, gleichzeitig teilen sie uns aber mit das sich nichts ändert ausser das sie nun als vermieter in den vertrag eingetragen werden müssen die neuen vermieter den bestehenden mietvertrag nicht so übernehmen wie er zur zeit des kaufes war ??
5 Antworten
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Der neue Eigentümer tritt in den bestehenden Mietvertrag ein. Dazu muss kein neuer Mietvertrag gemacht werden. Dein neuer Vermieter wird das offensichtlich versuchen, du brauchst den aber nicht zu unterschreiben.
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Kontaktiere deinen alten Vermieter und bitte um die schriftliche Bestätigung, dass er dir den Hund erlaubt hat. Eine mündliche Zusage ist eben sonst nicht nachzuweisen.
trotz verbotes im mietvertrag die mündliche erlaubnis erhalten einen hund zu halten,
Was genau steht im Mietvertrag?
Vom Grundsatz her bricht der Kauf die Miete nicht, sprich: darf sich an den Konditionen des Vertrages nichts ändern. Vllt wäre es hilfreich, vom ehemaligen Vermieter ein Schriftsatz anzufordern, in dem er erläutert, dass er im Jahr X dem Mieter Y die Hundehaltung genehmigt hatte. LG Elfi96
Im normalfall darf er euch nicht zwingen den Hund abzugeben. So sagt das Mein großer Bruder und der kennt sich aus.
und der kennt sich aus.
Womit?
Der Vermieter wird die Abschaffung des Hundes zunächst nicht fordern könnmen, vielmehr hat er eine Interessenabwägung aller Hausbewohner zu berücksichtigen. Der BGH hat hierzu detailliert Stellung genommen. Da der Hund ja schon einige Zeit im Haus lebt wird es dem Vermieter sehr schwer fallen hier entsprechende Argumente zu finden.
Vermieter dürfen die Haltung von Hunden und Katzen in Mietwohnungen nicht generell verbieten. Derartige Klauseln in Mietverträgen stellen eine unangemessene Benachteiligung der Mieter dar und sind deshalb unwirksam, entschied der Bundesgerichtshof in einem verkündeten Urteil. Erforderlich sei vielmehr eine Abwägung der Interessen im Einzelfall. (Az. VIII ZR 168/12).
gleichzeitig teilen sie uns aber mit das sich nichts ändert ausser das sie nun als vermieter in den vertrag eingetragen werden
Mit dem Eigentumsübergang sind sie automatisch die Vermieter. Eine Vertragsänderung ist dazu nicht nötig. Auch kein neuer Vertrag. Sollte Euch einer vorgelegt werden müßt Ihr diesen nicht unterschreiben.
Ein generelles Verbot Hunde oder Katzen zu halten ist seid dem BGH-Urteil von März 3013 unwirksam.
Nun ist es hier schwierig die mündliche Erlaubnis nachzuweisen, es sei denn Ihr könnt sie Euch vom ehemaligen Vermieter bestätigen lassen.
So einfach zur Abgabe des Hundes kann Euch der neue VM jedoch nicht auffordern. Im E-Fall müßte er Euch darauf verklagen.