Fensterfarbe in Eigentumswohnung
Hallo,
vorab möchte ich gleich sagen, dass ich nur hilfreiche Antworten brauche und keine Belehrungen was ich vorher hätte tun sollen...
Also, wir lassen gerade in unserer neunen Eigentumswohnung die braunen Holzfenster gegen weiße Kunstofffenster tauschen. Jetzt meint unser Nachbar von unten (4 Parteien Haus), das geht nicht, das stört das Fassadenbild. Soweit ok, verständlich. Allerdings hat der Nachbar in der Dachgeschosswohnung ein Fenster und die Balkontür auch schon in weiß und den Rest in braun.
Wir würden heute nachträglich die anderen beiden Parteien fragen, ob sie ein Problem mit der Farbe haben, wenn nicht, wie muss die schriftliche Bestätigung aussehen? Kann ich einfach selber was schreiben und die bestätigen das per Unterschrift?
Vielleicht hat jemand shcon die gleiche Erfahrung gemacht? Ich habe viele Infos aus dem Netz, allerdings ist das obere, weiße Fenster glaube ich eine Besonderheit.
Die Kosten für den Austausch tragen wir und nicht die Gemeinschaft.
Danke und Grüße Katharina
5 Antworten
Du brauchst die Zustimmung aller Eigentümer.
Und wenn ich richtig gezählt habe, dann wird dir die Erlaubnis deines Nachbarn von unterhalb fehlen. Insofern solltest du dich mit allen dreien einigen, andernfalls du damit rechnen musst, den ursprünglichen Zustand (auch) auf deine Kosten wieder herzustellen (Das ergibt sich aus § 22 Abs. 1 WEG).
Die Bestätigung kann ganz formlos lauten, dass sie dir nachträglich gestatten das Fenster mit weißem Rahmen einzubauen. Allerdings muss diese Bestätigung natürlich schriftlich verfasst sein und von allen unterschrieben sein, damit sie wirksam wird.
PS: Du solltest dir mal überlegen, ob deine Einleitung wirklich hilfreich ist, wenn du potentielle Antwortgeber schon beleidigst, bevor sie etwas geantwortet haben.
Die Außenseiten der Fenster wie auch die Wohnungsabschlußtüre stehen in deren äußeren Gestaltung in der Zuständigkeit der Eigentümergemeinschaft und in der Kostenpflicht des einzelnen Eigentümers, soweit die Teilungserklärung hinsichtlich dessen nichts anderes bestimmt. Gefallen Ihnen andere Farben als die gemäß Teilungserklärung vorgegebenen, so können die Fenster zur Wohnungsinnenseite farblich gestalten wie möchten; das äußere Erscheinungsbild muß anpasst bleiben. Selbst ein mehrheitlicher Beschluß zu farblichem und gestaterischen Aüßeren wie Sprossen o.ä. wäre in jedem Falls schon von einem einzelnen Miteigentümer erfolgreich anfechtbar und würde Sie mit entsprechendem Gerichtsbeschluß zum teuren Rückbau der Fenster und dem Einbau neuer passender Fenster verpdlichten! Lassen Sie sich da nur nicht von einem einzelnen Ausreißer fehlleiten, der nur noch nicht verklagt wurde!
Das kommt auf die Teilungserklärung an, was darin vereinbart ist. Bauliche Veränderungen sind bei uns z.B. einstimmig zu genehmigen, dazu gehören auch Änderungen der Fensterfarbe. Ein formloses Schreiben reicht aus. Du musst allerdings sicherstellen, dass Du auch tatsächlich den/die Eigentümer unterschreiben läßt. Gibt es einen Hausverwalter, der Dir hierbei helfen könnte?
Wenn einstimmig vorgeschrieben ist, dann kann der "übrige" Besitzer erfolgreich auf Einhaltung der Absprachen klagen. Und dann kann es passieren, dass Ihr die neuen Fenster entweder streichen oder sogar austauschen müsst.
Wenn eine Mehrheitsentscheidung ausreichend ist, kann man auch überstimmt werden. Allerdings können die anderen Eigentümer Euch dann auch überstimmen, so dass Ihr im Endeffekt wieder am Anfang steht.
Ok, danke. Habe eben nachgeschaut. Wir haben einen Mehrheitsbeschluss in der Teilungserklärung
Solch einen Beschluß gibt es nicht! Die Teilungserklärung kennt feste Bestimmungen. Eine Änderung dieser Bestimmungen kann nur in notraieller Form einer Ergänzung zur Teilgungserklärung erfolgen, wenn der ein allstimmiger Beschluß - nicht mehrheitlicher Beschluß - zugrunge liegt.
Alles, was aussen sichtbar ist, ist Gemeinschaftseigentum, wenn eine Partei darauf besteht, die ursprüngliche Farbe beizubehalten kann er das vor Gericht durchsetzen.
Kann ich die Fenster dann im Zweifel einfach umstreichen? Oder müsste ich auch das Material an den Ursrung anpassen?
Das kann cih dir nciht genau sagen, weiß nur, dass alles, was außen sichtbar ist Gemeinschaftseigentum ist und auch von der Gemeinschaft bezahlt werden muss. Im Regelfall werden alle Fenster eines Hauses nach Beschluss der Eigentümergemeinschaft getauscht. Rede mit deinen Nachbarn und versuche das so zu klären.
Das Material, z.b. Holz, Kunststoff oder auch Metall untrliegt den gleichen einheitlichen Bestimmungen der Teilungserklärung.
ich glaube, dass es voellig unerheblich ist, was deine nachbarn denken....
ihr muesst nach eurem geschmack und geldbbeutel entscheiden.... es ist eure wohnung !
@ andfab - Ein ebenso völlig falscher wie auch für den Fragesteller damit sehr kostspielieger Rat, wenn er den denn befolgen würde! - Innen kann der Eigentümer nach seinem Geldbeutel entscheiden - Fenster außen und die Wohnungsabschlußtüre außen unterliegen den Bestimmugnen der Teilungserklärung!
Nein, nicht bei Gemeinschaftseigentum in Mehrfamilienhäusern.
Die Teilungserklärung ist für mich nicht ganz deutlich. Allerdings ist die auch von 1973 und ich weiß nicht wie da der rechtliche Stand war. Ich verstehe die Erklärung so, dass das gilt, was gesetzlich gilt.
Also reicht es mir nicht, wenn zwei der anderen drei Partei zustimmen?