Haupthahn defekt
Hallo, bei einer Eigentumswohnung ist der Haupthahn zum Warmwasser abdrehen defekt. Er lässt sich nicht vollkommen abdrehen. Der Installateur möchte es auch nicht mit aller Gewalt versuchen, damit ihm bzw. mir das Ventil nicht irgendwann um die Ohren fliegt.
Nun soll aber das Badezimmer - einschließlich aller Eckventile, da auch schon mehr als alt - renoviert werden. Aber mit den Sanitärarbeiten kann erst angefangen werden, wenn der Haupthahn der Wohnung sich abdrehen lässt. Es müsste ein Ersatzteil eingebaut werden, wobei die komplette Wasserversorgung des Hauses kurz unterbrochen werden müsste.
Wer ist für diesen Ersatzteilwechsel in einer Eigentumswohnung zuständig? Muss man den Hausmeister bzw. die Hausverwaltung informieren, wenn man das Teil austauschen will? Oder darf man das gar nicht selbst (bzw. ein Installateur, der bei der entsprechenden Firma arbeitet) machen? Wer hat die Kosten zu tragen?
8 Antworten
Ergänzung:
Guck in die Teilungserklärung, wenn der Absperrhahn in der Wohnugn dem Sondereigentum zugeordnet ist, dass mußt Du selber zahlen; ist der Hahn dem Gemeinschaftseigentum zugeordnet, dann die Gemeinschaft, vertreten durch den Verwalter. Das kann von WEG zu WEG unterschiedlich geregelt sein!
Ist das der Haupthahn an der Wasseruhr? Da dürfen m. E. nur die Wasserbetriebe ran…. Das Teil ist m. E. verplombt……..
was bedeutet das Wort EIGENTUMswohnung? Richtig, es handelt sich um Eingentum. Und wer ist dafür zuständig? Richtig, der Eigentümer. Also zum Mitschreiben: Der Hausverwalter ist für den Hauptwasseranschluss zuständig. Der Wohnungseigentümer für den Rest. So is es, das Leben. Es gibt Dinge, um die muss man sich tatsächlich selbst kümmern....
So isset.
Das ist deine Sache. Termin für die Reparatur mit Installateur und Hausverwalter, der den Haupthahn dafür abstellen muss, abstimmen.
Der Eigentümer ist dafür verantwortlich.....
das Teil gehört sozusagen zur Bausubstanz.
zum Sondereigentum - darfst Klugscheißer sagen. ☺