Wem gehört das Fahrzeug, wenn der Fahrzeugbrief gestohlen wurde?
mir ist es nicht wirklich passiert, aber wie wär die Regelung im Falle eines Falles??
12 Antworten
Der Fahrzeugbrief dient als Eigentumsnachweis, du musst also nachweisen dass er gestohlen wurde
Dem Eigentümer. Leicht nachzuweisen durch den Kfz-Schein, Kfz-Steuerbescheid, Kfz-Versicherung usw.
Kfz-Versicherung kann auch auf eine andere Person laufen (Zweitwagen).
Absolut Richtig was HelmutRn schrieb! Der Fahrzeugbrief verbrieft nicht wie langläufig angenommen das Eigentum des Fahrzeug. Alleinig der Kaufvertrag regelt die Besitzverhältnisse.
Ausszug aus wikipedia: Die amtlich eingetragenen Personalien bezeichnen die natürliche oder juristische Person, die über das Kraftfahrzeug verfügungsberechtigt ist.
Diese Verfügungsberechtigung bezieht sich nur auf die öffentlich-rechtliche Verantwortung für das Fahrzeug. Eine Eigentumsübertragung am Kraftfahrzeug ist daher auch ohne eine Übergabe des Fahrzeugbriefes möglich, denn der Fahrzeugbrief ist kein Traditionspapier (BGH NJW 1978, 1854). Nach ständiger Rechtsprechung hat der Fahrzeugbrief aber eine Indizfunktion hinsichtlich des zivilrechtlichen Eigentums. So ist der gutgläubige Erwerb eines Autos nicht möglich, wenn der Fahrzeugbrief nicht mitübergeben wird. Sollte sich herausstellen, dass der Veräußerer nicht berechtigt war, das Fahrzeug zu übereignen, hat der Erwerber kein Eigentum an dem Kraftfahrzeug erworben. Die Indizfunktion ist in der Praxis so erheblich, dass eine landläufige Ansicht vorherrscht, der Fahrzeugbrief verkörpere das Eigentum an dem Fahrzeug oder beweise es. Er hat jedoch nicht diese zivilrechtliche Funktion.
Nehmen wir an mein Auto wird morgen geklaut, mit allen drumherum fahrzeugschein etc. Ich habe aber am Vorabend (weil ich es kommen sehen hab) ein Foto vom Brief gemacht, mit Datum wann das Bild geschossen wurde. Würde das vor Gericht was bringen?
Also, ich hatte diesen Fall. Mein Ex hatte beides Schein und Brief. Den Kaufvertrag hat er versch... das Auto wurde aber von meinem Geld bezahlt. Die Polizei ( längere Geschichte ;) ) hat mir gesagt, dass das Auto rein rechtlich Ihm gehört, weil er beides hatte, Schein und Brief. Ich musste also ne Anzeige machen, und auf gut Glück hoffen dass er es mit Drohung der Anzeige wieder gibt. Und Glück gehabt ;) Aber es hätte auch ganz anders ausgehen können. LG
Soweit ich weiß gilt neuerdings (seit 2005) der Fahrzeugschein nur noch in Verbindung mit dem Fahrzeugbrief. Ohne Fahrzeugschein kann der Dieb normalerweise nichts machen. Ich würde auch zur Polizei gehen und den Diebstahl melden, bzw. auf die Kfz-Zulassung??. Unbedingt!!