Fahrzeugbrief gehört Person A, aber Person B möchte das Fahrzeug anmelden?
Hey um es kurz zu erklären:
Ich möchte mir von einem Bekannten ein Auto abkaufen. Jedoch werde ich das in Monatlichen Raten á 500€ tun. Bis ich den kompletten Betrag abbezahlt habe gehört ihm noch der Fahrzeugbrief als Sicherheit.
Nun zu meiner Frage:
Wenn ich das Fahrzeug auf meinen Namen anmelden will, muss dann im Fahrzeugbrief mein Name stehen oder kann ich mit der Einverständnis des Verkäufers den Wagen auch auf mich anmelden?
Vielen Dank schon mal!
4 Antworten
- Die Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Fahrzeugbrief) gehört zum Auto und wird auf Wunsch des Eigentümers bei ihm verwahrt um zb einen Fahrzeuverkauf gegen seinen Willen zu verhindern
- Ihr schließt einen mündlichen oder besser schriftlichen Kaufvertrag über das Kfz, dieser sollte im Sinne des Verkäufer einen Eigentumsvorbehalt zugunsten des Verkäufers enthalten, das die Eigentumsrechte am Fahrzeug erst nach vollständiger Bezahlung auf den neuen Eigentümer übergehen, sowie die Ratenzahlungsvereinbarung.
- Der Eigentümer sollte dem Käufer die Möglichkeit gewähren das Fahrzeug bereits auf dessen Namen zuzulassen, dazu muß er die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II entweder per Einschreiben an die zuständige Zulassungsstelle senden oder dem Käufer diese zum Zweck der Zulassung mindestens vorübergehend aushändigen. Als Sicherheit kann in den Fall das Kfz noch beim Eigentümer verbleiben.
- Nach erfolgter Zulassung kann der Eigentümer das Kfz aushändigen und gleichzeitig die Zulassungsbescheinigung Teil I als Sicherheit zurückverlangen und bis zur vollständigen Bezahlung verwahren.
- Der Fahrzeughalter wird vom Käufer bestimmt.
- Die Eigentumsrechte ergeben sich nur aus dem Kaufvertrag und dessen Erfüllung.
- Die Zulassungsbescheinigung Teil II ist dem Besitzer auszuhändigen, da diese vom Fahrer stets mitzuführen ist
- Eigentümer ist wem eine Sache gehört und der uneingeschränkt über sie verfügen darf
- Besietzer einer Sache ist der,der vom Eigentümer befugt ist eine Sache zu benutzen
- Halter eines Kfz ist, wer rechtlich Ansprechpartner für die Behörden ist und die Wahrung aller Rechte und Pflichten gegenüber den Behörden zu vertreten hat
- Der Versicherungsnehmer ist vom Halter zu bestimmen. Wichtig dabei, das der Halter für ununterbrochen versicherungsschutz zu sorgen hat.
- Eigentümer, Halter, Versicherungsnehmer können eine oder mehrere Personen sein
- Besitzer ist der, der gerade über eine Sache verfügt
Hi,
entweder verkauft Dein Bekannter Dir das Auto oder er verkauft es Dir nicht.
Er scheint zu meinen, dass er durch den Einbehalt des Fahrzeugbriefes irgendeine Sicherheit hat, Dir bei Nicht-Zahlung der Raten das Auto wieder wegnehmen zu können. Das funktioniert so nicht. Was wäre denn, wenn Du 3/4 des Kaufpreises gezahlt hättest und das restliche Viertel steht noch aus? Dann ist Geld und Auto weg. Oder welche Garantie hättest Du dann, dass er Dir das bereits gezahlte Geld wiedergibt?
Macht einen Kaufvertrag in dem ihr Ratenzahlung vereinbart und lass Dir Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief (Zulassung I und II) aushändigen. Dann gibt es mit der Zulassung überhaupt keine Sorgen.
Solltest Du die Raten nicht komplett zahlen, muss er sie auf zivilrechtlichen Weg bei Dir einklagen. Alles andere wäre Selbstjustiz und nicht legal.
lg + viel Spass mit dem (zukünftigen) Auto
Ihr habt hoffentlich einen Kaufvertrag gemacht? Da muss genau drinstehen, ab wann Du wieviel Raten zu zahlen hast, bis Du der Eigentümer des Wagens bist. Und beide Parteien müssen diesen Vertrag unterzeichnen. Sonst geht es Dir evtl. wie der Nichte in dem nachstehenden Link, dass Du das irgendwann vor Gericht einklagen musst.
Du brauchst zum Ummelden nur den Fahrzeugschein, dann bist Du der Halter des Fahrzeuges. Versicherung und Kfz-Steuer musst Du natürlich auch bezahlen, alle Nachweise gut verwahren.
lg Lilo
P.S. In dem Vertrag muss drinstehen, dass nach Zahlung der letzten Rate der Fahrzeugbrief an Dich geht und er keinerlei Ansprüche mehr stellen darf.
Im Gegenzug kann sich der jetzige Besitzer absichern, indem in dem Kaufvertrag steht, dass Du keinerlei Rechte hast, dass der Wagen aufgrund von plötzlich auftretenden Schäden oder Mängel, dieser Vertrag unwirksam wird.
Auf gut deutsch: Wie gesehen, so gekauft. Wenn irgendwelche Reparaturen notwendig sind, musst Du die zahlen.
Am einfachsten:
Gehe mit Brief und so zur Zulassungsstelle und melde das Fahrzeug auf Deinen Namen an.
Im KV gibst die Klausel von wegen Eigentumsvorbehalt.
Und Brief gibst Du DANN wieder Deinem Freund.
Warum also so kompliziert machen/denken?
Ummeldung ohne deine Dokumente? Wie soll das denn gehen?
Er kompliziert es vielleicht, weil beide vielleicht wissen wollen.
Ist halt heute selten, vertrauen gegen vertrauen.
Z. B. ich brauchte mich bei meinem Auto um nichts kömmern. Ich glaube es hat 40 € extra gekostet an Arbeitszeit weil der Verkäufer das Fahrzeug auf mich umgemeldet hat.
Denn wie schon gesagt zur Ummeldung gehört. Teil I und II der Zulassungsbescheinigung und eine Kopie meines Ausweises, Personalausweises.
Die Ummeldung könnte auch ohne meine Dokumente erfolgen nur müßte ich dann kurzfristig wieder hin gehen um die Zulassung auch auf den Papieren der Zulassungsbehörde zu vervollständigen.