Habe ein Fahrzeugbrief gefunden was kann ich damit machen

12 Antworten

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nett -das ist der hier :

http://de.wikipedia.org/wiki/Mercedes-Benz_C_215

gib den brief beim fundamt oder der polizei ab . wenn der brief nach einem halben jahr nicht abgeholt wird , gehört er dir .-lg.

Capo1988 
Beitragsersteller
 30.08.2012, 23:56

haha sorry habe das nicht richtig klar gestellt

Meine Verlobte gehört das auto aber ihr ex hat denn und kein plan was der damit gemacht hat und wo das auto ist

wir wollen das auto wieder haben aber wie ??? was kann man machen er hatte alle schlüssel genommen und fahrzeug scheint hatte er auch gehabt

er hat das alles geplant gehabt denke ich aber denn brief hatte er nicht gefunden ist schon 2 jahre her besser gesagt ich will in haben sie wollte nix mehr mit im zutun haben darum hat sie nicht versucht in wieder zu bekommen aber ich finde das geht nicht und ich will in wieder hat sie ja bezahlt gehabt

opperator  31.08.2012, 02:07
@Capo1988

pech, da geht nix mehr -vergiss es ! -leider .lg.

opperator  10.02.2013, 22:22
@opperator

Danke für's Sternchen ! -lg :)

Wer bezahlt denn Steuern und Versicherung?

Wenn der jetzige Besitzer den Wagen damals gekauft hat, ist es sein Auto.

Wenn deine Verlobte den Brief hat, kann er den Wagen nicht so einfach verkaufen. Er kann ihn aber noch jahrelang fahren oder sich einen neuen Brief beschaffen ( hat den Originalbrief verloren)

Wer der Eigentümer ist, klärt das Gericht. Deine Verlobte kann also einen Anwalt einschalten, wenn sie meint dass der Wagen ihr gehört. Aber nach 2 Jahren?


Deine Verlobte kann mit dem Kfz-Brief Ersatzschlüssel kaufen. Da sollte man aber vorher die Eigentumsfrage geklärt haben.

Fundunterschlagung ist eine Unterart der Unterschlagung nach § 246 Abs. 1 StGB. Die Straftat besteht in der Manifestation des Willens, sich die fremde bewegliche Sache anzueignen, die schon im Gewahrsam des Täters ist (dem eigenen Vermögen einzuverleiben). Unter Umständen kann mit der widerrechtlichen Aneignung auch ein Diebstahl verbunden sein. Eine Fundunterschlagung kommt eventuell bereits bei Verletzung der Anzeigepflichten infrage.

Capo1988 
Beitragsersteller
 30.08.2012, 23:55

haha sorry habe das nicht richtig klar gestellt

Meine Verlobte gehört das auto aber ihr ex hat denn und kein plan was der damit gemacht hat und wo das auto ist

wir wollen das auto wieder haben aber wie ??? was kann man machen er hatte alle schlüssel genommen und fahrzeug scheint hatte er auch gehabt

er hat das alles geplant gehabt denke ich aber denn brief hatte er nicht gefunden ist schon 2 jahre her besser gesagt ich will in haben sie wollte nix mehr mit im zutun haben darum hat sie nicht versucht in wieder zu bekommen aber ich finde das geht nicht und ich will in wieder hat sie ja bezahlt gehabt

Tremor  31.08.2012, 00:45
@Capo1988

Diese Version passt jetzt so gar nicht zu Deiner Frage..? Warum hat Deine Partnerin dann nicht schon vor 2 Jahren bei der Polizei eine Diebstahlanzeige gestellt? Ob das jetzt noch geht weiss ich nicht...

Capo1988 
Beitragsersteller
 02.09.2012, 05:15
@Tremor

sie wollte nix mehr mit dem zutun haben sie würde geschlagen und noch paar schlimme Sachen will nicht in Details gehen aber was keine frau will sagen wir es mal so

Im Brief steht der Name und die Adresse des Besitzers, ruf die Auskunft an und lass Dir die entsprechende Tel. Nr. geben ind informiere den Besitzer darueber das Du den Brief gefunden hast. Evtl. kann er ihn bei Dir persoenlich abholen oder Du schickst ihn mit der Post an seine Adresse. Das sollte eigentlich eine Selbstverstaendlichkeit sein.

Capo1988 
Beitragsersteller
 02.09.2012, 05:00

Meine Verlobte ist es ja sie steht da drinne

Ihn zurückgeben an den der ihn verloren hat

Capo1988 
Beitragsersteller
 30.08.2012, 23:51

haha sorry habe das nicht richtig klar gestellt

Meine Verlobte gehört das auto aber ihr ex hat denn und kein plan was der damit gemacht hat und wo das auto ist

wir wollen das auto wieder haben aber wie ??? was kann man machen er hatte alle schlüssel genommen und fahrzeug scheint hatte er auch gehabt

er hat das alles geplant gehabt denke ich aber denn brief hatte er nicht gefunden ist schon 2 jahre her besser gesagt ich will in haben sie wollte nix mehr mit im zutun haben darum hat sie nicht versucht in wieder zu bekommen aber ich finde das geht nicht und ich will in wieder hat sie ja bezahlt gehabt

deckel2  30.08.2012, 23:53
@Capo1988

Polizei einschalten, Anzeigen lassen, Kennzeichen suchen lassen Und dann warten

Capo1988 
Beitragsersteller
 30.08.2012, 23:57
@deckel2

hmm dachte ich mir auch schon aber er kann denn doch nicht weiter Verkauft haben oder

deckel2  31.08.2012, 00:05
@Capo1988

Das findet die Polizei raus

Ohne Fahrzeugbrief keine ordentlichen Verkauf Aber Zwielichtige geschäfte funktionieren anders.

Diebstahl ist Diebstahl vlt bekommt ihr ja was wobei 2 Jahre schon lange sind Informier dich über Verjährung. Geh mit der Sache zunem Anwalt und wart was er sagt. Dann zur Polizei.