Wird der Fahrzeugschein eingezogen?
Wird der fahrzeugschein bei abmeldung eines Fahrzeugs entwertet und eingezogen? Oder wird dieser mit dem entwerteten fahrzeugbrief zusammen zurückgegeben?
5 Antworten
Um ein Fahrzeug abzumelden reicht es mit Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I und Schildern zur Straßenverkehrsamt zu gehen. Der Fahrzeugbrief/Zulassungsbescheinigung Teil II wird dabei nicht benötigt und kann Zuhause bleiben. Der Fahrzeugbrief/Zulassungsbescheinigung Teil II wird nur entwertet, wenn
- ein neuer ausgestellt
- das Fahrzeug verschrottet oder
- ins Ausland ausgeführt wird.
Der Fahrzeugschein/Zlb Teil I wird nach der Abmeldung als Abmeldebescheinigung/-beleg zurückgegeben und ist zusammen mit dem Fahrzeugbrief/Zlb Teil II aufzubewahren.
Der Fahrzeugschein wird schon lange nicht mehr eingezogen. Er dient als Abmeldebestätigung.
Nein, natürlich nicht. Der wird doch wieder benötigt für die erneute Zulassung und für ein etwaiges Überführungskennzeichen.
... und weil in diesem so gut wie keine Daten mehr drin stehen, wird der Teil I mit zurückgegeben, damit bei einer HU die Daten vorliegen.
Die Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) wird mit dem Abmeldevermerk wieder ausgehändigt.
Der Fahrzeugschein wird eingezogen.
Bist Du Dir sicher? Seit wann ist das so? Bei uns bekommen wir das Ding immer wieder ausgehändigt.
@ Schleudermaxe: Verwechselst du evtl. Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief?
er/sie hat aber recht, PatrickLassan. ;-)
Dafür benötigt man den Fahrzeugbrief (der übrigens seit einigen Jahren Zulassungsbescheinigung Teil II heißt).