Vermieter meldet sich nicht auf Kündigung Ausserdem KEINEN Mietvertrag erhalten

6 Antworten

Die Übergabe der Wohnung ist DEINE Bringschuld, DU musst die Übergabe der Wohnung anbieten UND einen Termin festsetzen, nicht er (§ 294 BGB)...

Eine Pflicht für den Vermieter, sich zu melden oder gar eine Kündigungsbestätigung zu schicken, gibt es nicht, die Kündigung ist ein einseitiges Rechtsgeschäft, welches mit Zugang der Kündigung beim Vermieter abgeschlossen ist. Der Vermieter muss lediglich bei dem von Dir festgesetzten Termin anwesend sein, das ist alles, sonst kommt er mit der Annahme in Verzug (§ 293 BGB)...

Allein die Schlüssel per Post zu übergeben ist KEINE ordnungsgemäße Übergabe im Sinne des BGB und verursacht weitere Schadenersatzansprüche gegen Dich...

Na ja, zieh pünktlich aus und übergib die Schlüssel per Einschreiben. Würde auch zu einem Anwalt gehen vorsichtshalber. Damit du Kaution zurückbekommst z.B. und wegen des Schlüssels sichergehen kannst. Komische Geschichte. Nichtmal nen Mietvertrag.....hoffe, du hast Zeugen, dass du dort einziehen durftest!

anitari  20.08.2013, 12:54

....hoffe, du hast Zeugen, dass du dort einziehen durftest!

Nicht nötig. Mit Einzug und erster Mietzahlung ist ein Vertrag zustande gekommen.

pascal1977 
Beitragsersteller
 20.08.2013, 12:36

Erst mal Danke für Deine Antwort. So einen Vermieter hatte ich auch noch nie... es handelt sich hierbei um ein drei Familienhaus.... Ständig fällt im Winter die alte Heizung aus, deswegen dann auch kein warm Wasser. Von März bis Juni war die Heizung 4x kaputt. Der Vermieter kümmerte sich sehr schleppend um die Reparatur... wie mit allem.... Ja ich hatte Zeugen, der Vermieter kam am Tag meines Einzuges mit seiner ganzen Sippschaft ( Kinder, Frau,Vater,Neffe) hier vorbei.... fand ich schon mehr als merkwürdig... Als dann das Wohnzimmerfenster aus dem Rahmen fiel und es nur noch durch alle Ritzen zog hab ich das sofort gemeldet.... nach 4!!! Monaten hat er sich meiner erbarmt und einen Schreiner kommen lassen.... Im Bad gehen alle Bodenfliesen ab, sehr wahrscheinlich weil sie auf Holzdielen verlegt sind.... die Dielen sind sehr alt und geben beim Betreten des Bades nach....Wurde nicht repariert, bis heute nicht... ich habe die vorsichtshalber mit Pattex geklebt, damit er deswegen nicht meine Kaution einbehält. Wie gesagt, ich habe so etwas noch nie erlebt. Selbst der Schreiner der mein Fenster reparierte, machte nach getaner Arbeit Fotos , angeblich weil er sonst kein Geld vom Vermieter kriegen würde.....(so seine Aussage).....

Der Vermieter muss auf deine Kuendigung nicht reagieren. Es reicht voellig aus, dass du den rechtzeitigen Zugang der schriftlichen Kuendigung beweisen kannst.

pascal1977 
Beitragsersteller
 20.08.2013, 12:39

Ja das kann ich, habe ja den rosa Zettel (Rückschein) von der Post Allerdings hat seine Ehefrau unterschrieben, nicht er persönlich.

bwhoch2  21.08.2013, 09:23
@pascal1977

Und Du bist sicher, dass der Vermieter noch lebt? Oder ist er inzwischen verstorben und irgendjemand hat das Haus und den Mietvertrag geerbt und Du weißt jetzt nicht mal, wer überhaupt zuständig ist?

Egal. Das sollen die dann unter sich ausmachen. Aber ruf doch einfach mal bei Vermieters an.

albatros  30.08.2013, 02:04
@pascal1977

Das reicht, sie hat als Bevollmächtigte gehandelt. Damit ist die Kündigung nachweisbar zugestellt. Alles Weiter siehe meine Antwort.

Nein, eine Kündigungsbestätigung muss er dir nicht senden. Eine Kündigung ist ein sogenannter einseitiger Rechstakt. er bedarf keiner Bestätigung.

Nun hast du aber das Problem, dass du die Wohung auch ordnungsgemäß übergeben musst. Das solltest du schon deshalb tun, damit du deine Kaution auch zügig zurück erhälst. Oder hast du keine gezahlt? Kann ich mir auch vorstellen, wenn du nicht mal einen Mietvertrag erhalten hast.

Ich würde jetzt folgendes machen: Schreibe deinem Vermieter einen Brief und biete ihm 3 Termine an, an denen du dann auch zu Hause bist, auch wenn er dir keinen bestätigt. Schreibe da auch rein, wenn er zur Übergabe nicht erscheint, wirst du ihm ein Übergabeprotokoll und die Schlüssel per Einwurfeinschreiben übersenden.

Kommt der Vermieter nicht zur Wohnungsüberhabe - dann zieh aus und am Tage des Auszuges, wenn alles leer ist - und es noch hell ist! - lade einen Freund o.v. ein und bitte ihn dein Zeuge zu sein. Besorge dir ein Muster für ein Übergabeprotokoll aus dem Internet. Geht dann zusammen die Wohnung durch und füllt alles genau aus. Zählerstände nicht vergessen. Macht dann viele Fotos - möglichst detailliert. Unterschreibt das Protokoll (aber nicht an der Stelle, wo der Vermieter unterschreibt). Gut wäre es auch, wenn vielleicht noch eine dritte Person anwesende wäre und unterschreiben würde. Aber bleibt bei der Wahrheit. Führt auch alle Schäden auf, die du schon beim Vermieter schriftlich moniert hast (und vermerke das dahinter, z.B: mit Schaden am xx.xx.xx Vermieter angezeigt).

Eine Kopie des Protokolls (ohne Fotos) und die Wohnungsschlüssel schickst du per Einwurfeinschreiben (mit Zeugen bei der Verpackung) an deinen Vermieter.

Der Vermieter hat 6 Moante Zeit mögliche verdeckte Schäden zu ermitteln, muss dir aber dann (wenn da was dran sein sollte) Gelegenheit geben, den Schaden selbst zu beheben. Er kann aber von der Kaution einen Teilbetrag für voraussichtliche Betriebskostennachzahlungen einbehalten - das solltest du auch wissen.

So, das wärs - gutes Gelingen.

Hast du den unterschriebenen (vom Vermieter) Rückschein erhalten? Wenn ja, hast du Glück. Wenn nicht, ist die Kündigung nicht angekommen oder der V. behauptet das zumindest. Du solltest immer Einwurfeinschreiben verwenden. Der Vermieter ist nicht verpflichtet, sich zu melden oder die Kündigung zu bestätigen. Sende ihm nunmehr per Einwurfeinschreiben zwei Terminvorschläge für die Wohnungsrückgabe und bitte um Bestätigung. Meldet er sich wieder nicht, nimm einen Zeugen und mache ein Protokoll (vom Zeugen und dir unterschreiben über Zustand der W. und die Zählerstände. Das schickst du ihm dann zusammen mit allen (bitte aufführen) Schlüsseln per Einwurfeinschreiben.

Wen du nicht die (fristgerechte!) Zustellung der Kündigung beweisen kannst, ist die Kündigung de facto nicht erfolgt und der MV besteht nach wie vor. Dann müsstest du jetzt bis 3. WT September zum 30.11. kündigen. Aber bitte per Einwurfeinschreiben.