Einschreiben mit Kündigung nicht zugestellt und trotzdem angekommen wie stellt sich das rechtlich da
Moin, Habe ein Einschreiben mit einer Kündigung fristgerecht in die Post gebracht an meinen Vermieter. Dieses konnte jedoch durch die Post nicht zugestellt werden da die Vermieter nicht mehr dort wohnen. Nun nach Ablauf der Zustellung ist das Einschreiben an mich zurück geschickt worden da es die gleiche Adresse ist nur in meinen Briefkasten geworden soweit die Aussage der Post. Auf den Briefkasten von mir haben drei partein zugriff da dieses ein gemeinschaftsbriefkasten ist was durch die Vermieter so gemacht wurde. Nun habe ich dieses Einschreiben nach Ablauf jedoch nicht erhalten sondern eine nachweislich dritte Person hat das Schriftstück aus meiner Post entnommen und es in die Post der Vermieter geworfen da sie aufgelaufene Post für den Vermieter sammelt und ihm übergibt. Somit hat mein Vermieter also trotz nicht Zustellbarkeit des Einschreibens das Einschreiben dennoch erhalten.
Nun meine frage: 1. wie steht die rechtliche Handhabe gegenüber dem dritten? 2. durch die Zustellung welche ja nun eigentlich ja nicht erfolgt sein dürfte. Was habe ich für Möglichkeiten meine Kündigungsfrist dennoch durchzusetzen? 3. was ist bei einer solchen Konstellation rechtlich zu beachten?
Den ich habe 1. bereits eine neue Wohnung und 2. absolut kein Interesse dort weiter zu wohnen.
Über Tipps etc bin ich dankbar.
5 Antworten
Wichtig ist, dass die schriftliche Kündigung rechtzeitig in den Machtbereich des Vermieters gelangt ist. Dazu zählt auch diese Postbevollmächtigte. Wenn er jemanden beauftragt, seine Post weiter zu leiten, muss er sich das zurechnen lassen, als ob er die Post persönlich entgegen genommen hätte
Wenn du bereits eine neue Wohnung hast, kannst du es ja darauf ankommen lassen, dass der Vermieter dich verklagt. Natürlich kann er nicht doppelt kassieren. Du musst also darauf achten, wann deine Wohnung neu vermietet wird.
Ja das tun wir auch jedoch ist es nicht möglich Einschreiben zuzustellen da sie an der bekannten Adresse nicht mehr wohnen.
Mir ist irgendwie unverständlich. dass der Vermieter postalisch nicht erreichbar sein soll. Ihr müsst doch auch eure Miete überweisen
Genau diese Person brauchst Du als Zeugin, falls Du gerichtlich gegen Deinen Vermieter vorgehen musst.......................................................... Und natürlich die Aussage der Post als Beweis , dass die Kündigung zugestellt wurde.
Hier wäre ja der VERMIETER im Zugzwang. Wenn er etwas will, muss ER klagen.
Habe ein Einschreiben mit einer Kündigung fristgerecht in die Post gebracht
Das ist irrelevant. Relevant ist das der Vermieter sie fristgerecht erhalten hat.
Das und das er sie überhaupt erhalten hat mußt Du im E-Fall nachweisen.
Laut Post ging das Schreiben ja wieder an dich zurück.
- wie steht die rechtliche Handhabe gegenüber dem dritten?
Ja, Anzeige wegen Postdiebstahl bzw. Verletzung des Postgeheimnisses.
Oder sich von der Person bestätigen lassen das die am ... in den Machtbereich des VM gelangt ist.
Aber fristgerecht wird das sicher nicht gewesen sein. Um einen Monat doppelte Miete wirst Du nicht rum kommen. Außer der Vermieter ist kulant.
Das hört sich so grenzwertig an, dass das vielelicht besser ein Anwalt für Mietrecht beantworten sollte.
Sie können Form und fristgerecht neu kündigen und diesmal sicherstellen, dass der Vermieter das Kündigungsschreiben auch tatsächlich erhält, z.B. durch persönliche Übergabe gegen Quittung; sonst wird das nie was mit Ihrer form- und fristgerechten Kündigung werden.
Persönliche übergäbe ist nicht möglich da nur diese Adresse bekannt ist jedoch der Vermieter dort wohl nicht mehr wohnt. Post welche im Kasten des Vermieters landet wird durch eine nicht bevollmächtigte Person herausgeholt und gesammelt. Einschreiben sind somit wohl nicht Zustellbar da der Empfänger nicht angetroffen wird.
Lassen Sie durch einen Gerichtsvollzieher an die letzte Ihnen bekannte Anschrift des Vermieters zustellen - vielleicht hift´s!?!
verursacht nur noch mehr Kosten. Auch der Gerichtsvollzieher kann nicht zustellen, wenn die Anschrift nicht stimmt. (siehe Rücksendung des Einschreibens)
dadurch verliert er 1 Monat
Na und!?!
ist vielleicht eine Kostenfrage? Aber wie Dein Name schon sagt Schelm
Also der Vermieter hat das Schriftstück durch eine dritte Person (nicht bevollmächtigt) erhalten nachdem es an mich zurück geschickt wurde. Es befand sich somit nicht mehr in der Zustellung zum Vermieter sondern zu mir. Da die Zustellversuche beim Vermieter erfolglos waren.