Welches Sorgerecht gilt für ein uneheliches, ausländisches Kind, auch im Ausland geboren, und nun den Lebensmittelpunkt mit der Mutter in Deutschland hat?
Hallo, ich (NL) habe vor 5 Jahren meinen Sohn in Tunesien zu Welt gebracht. Er ist ein uneheliches Kind. Im tunesischen Gesetz kommen uneheliche Kinder in dem Sinne nicht vor. Alles etwas schwammig. Der Vater hat die Vaterschaft anerkannt und ist auch in der Geburtsurkunde vermerkt. Vor 3 Jahren sind wir zurück nach Deutschland. Nun muss ich ein Beweis vorlegen, dass ich das alleinige Sorgerecht habe. Aber so etwas wird in den tunesischen Gesetzen nicht vermerkt. Aber irgendwo habe ich gelesen, dass das Sorgerechtgesetz gilt von dem Land indem das Kind seinen seinen Lebensmittelpunkt hat. Das ist nun Deutschland....... Aber ich kann diese Aussage nicht mehr zurückfinden. Weß jemand mehr? Evtl mit Link?
2 Antworten
im tunesischen recht gibt es keine unehelichen kinder, da nach muslimischen verständnis, kinder aus einer ehe entstammen. in dem sinne wäre in einer ehe beiden eltern das sorgerecht zuerkannt, wobei der vater das abr alleinig hat. ohne seine erlaubnis ist eine ausreise nicht möglich.
wenn ihr nun beide in deutschland lebt - er tunesier und du was? angenommen du bist deutsche, dann hast du hier das alleinige sorgerecht. er kann das gemeinsame sorgerecht beantragen bei gericht oder mit dir gemeinsam beim jugendamt erklären. solltet ihr in der zwischenzeit geheiratet haben, dann hat er automatisch mit dir gemeinsam in deutschland und in tunesien gemeinsames sorgerecht, allerdings in deutschland gemeinsames abr.
zu klären ist weiterhin welche staatsbürgerschaft das kind hat oder welche staatsbürgerschaften.
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Ich danke dir. Du hast mir sehr geholfen.
Ich würde sagen es gilt in erster Linie die Gesetzgebung des Landes, welches die Geburtsurkunde ausgestellt hat.
Allerdings ist es auch möglich, dass sich die Lage ändert, wenn das Kind seinen Lebensmittelpunkt z.B. nach Deutschland verlagert. Das ist z.B. dann der Fall, wenn die Gesetzeslage des Herkunftslandes mit der deutschen kollidiert. In solchen Fällen ist in Deutschland die deutsche Gesetzgebung vorrangig gültig (Stichwort Kinderehe).
Du musst also die betreffende Gesetze beider Staaten vergleichen und überprüfen, ob sie miteinander nicht im Widerspruch stehen.
Ist das der Fall, dann gelten in Deutschland die deutschen und im Ausland die ausländischen Gesetze.
Gibt es leider nicht. In den tunesischen Gesetzbücher kommt das "Uneheliche" Kind nicht vor.
Und was kommt bei einem ehelichen oder einfach nur bei einem Kind vor?
bei Gescheidenen erhält zumeist die Mutter das Sorgerecht und der Vater IMMER das aufenthaltsbestimmungsrecht
Interessant!
Da bin ich jetzt ehrlich gesagt überfragt. Aus dem Bauchgefühl heraus würde ich sagen, dass du das alleinige Sorgerecht für das Kind hast. Da ihr keine Eheleute seit und bei geschiedenen das alleinige Sorgerecht die Mutter bekommt, müsste es in eurem Fall ähnlich gehandhabt worden sein.
Frage doch bei den deutschen Behörden freundlich nach welchen Nachweis sie genau haben Möchten, wenn a) das dein Kind ist, b) du nie verheiratet warst und c) du keinen Nachweis über eine erfolgte Sorgerechtserklärung erbringen kannst, weil diese nie gemacht wurde. Welcher Art Bescheinigung mögen sie genau haben?
Wer hat denn nach tunesischem Recht das Sorgerecht für das Kind? Es muss doch eine klare gesetzliche Regelung geben?