Wenn ich in Deutschland auf Bewährung bin und in die Niederlande ziehe, bin ich dann noch auf Bewährung oder gilt dann das NL Gesetz?
Hallo,
ich wollte in die NL ziehen, aber werde trotzdem noch manchmal in Deutschland unterwegs sein.
Wenn man in NL gemeldet ist, kommt man dann vor einen deutschen Richter?
Wie ist das mit der Bewährung? Gilt die auch für NL?
4 Antworten
Wenn du in Deutschland eine Straftat begangen hast, und eine Bewährungsstrafe dafür kassiert hast, interessiert das die Niederländer zunächst nicht. Bei schwereren Straftaten können die Niederländer bei bekannt werden einen Ausländer des Landes verweisen. Desgleichen machen sie, wenn du in den Niederlanden straffällig werden solltest. Bist du dann in Deutschland zurück, kannst du in Deutschland für die im Ausland begangene Straftat verurteilt werden, sofern der Tatvorwurf in Deutschland unter Strafe steht. Solltest du da noch unter Bewährung stehen, wird die Bewährung widerrufen.
Deine Auflagen musst du trotzdem erfüllen.
Bei Strafen über ein Jahr sieht es schlecht aus.
Wenn Du Bewährung hast gilt das überall !!!