Aufenthaltsgenehmigung durch Vaterschaft?
Hallo,
ich bin schwanger von meinem brasilianischen Freund, der in Deutschland zur Zeit mit einer Aufenthaltsgenehmigung als Tourist bis zum 12.11 hat. Ich komme aus Spanien und wohne schon 4 Jahre in Deutschland.
Ich vermute, er hat Recht, hier als Vater meines Kindes zu bleiben, obwohl ich keine Deutsche bin. Welche Rechte hat er? Was für eine Aufenthaltsgenehmigung bekommt er? Wie sollten wir vorgehen? Wann darf ich die Vaterschaft anerkennen?
Danke.
4 Antworten
Die Vaterschaft kann er anerkennen wenn das Kind geboren wurde,vorher ist ja nichts da was er anerkennen könnte.Nur weil du Schwanger bist ist noch lange kein Grund für eine ständige Aufenthaltsgenehmigung gegeben.Da müsstet ihr schon verheiratet sein und selbst dann könnte es Probleme geben.Erkundige dich bei den Ämtern deiner Stadt wie ihr das bewältigen könnt.
Eine Schwangerschaft reicht nicht für ein Aufenthaltsrecht... Du kannst ja Euch eine Fehlgeburt kriegen, oder das Kind stirbt unter der Geburt.
** Wenn ein positiver Vaterschaftstest/ Anerkennung vorliegt besteht trotzdem kein Aufenthaltsrechtrecht für ihn hier.** Wie das Landesrecht in Spanien diesbezüglich ist weiß ich nicht.
Nach unserem Recht wird Nichteingebürgerten Ausländern auch EU-Bürgern zugemutet eine Gemeinschaft im Herkunftsland des Partners zu führen... wenn keine schon mindestens 2jährige Lebensgemeinschaft hier oder irgendwo sonst geführt wurde.Diese 2 Jahre sollen demnächst auf 3 erhöht werden! ** Diesbezüglich hat es u.A. schon Ausweisungen nach Polen( beide Polen, Serbien...) gegeben**..
Solltest Du hier bleiben, kannst Du Deinen Freund über ein reguläres Besuchsvisum einladen...
noch was ...Die Optionspflicht gilt nur für Kinder, deren beide Eltern nicht die deutsche Staatsangehörigkeit haben, die aber mit der Geburt nach dem Geburtsortprinzip Deutsche geworden sind,* wenn sie mit der Geburt gleichzeitig die ausländische Staatsangehörigkeit der Eltern erworben haben.*Du solltest klären ob das Kind mit Geburt Brasilianer und Spanier wird. Erkundigt Euch in Eurer Heimat danach bez. in Euren Auslandsvertretungen.
alles Gute ;)h
Guten Morgen lieber CAM,
es geht um die Verhinderung von Schein-Ehen, arrangierten Ehen, Zwangsehen, Einschleusung & Menschenhandel, sowie die Probleme der unechten -echte Gründe bei Ehen über Anerkennung von Vaterschaften oder von Schwangerschaften um hier in die Sozial-Systeme rein zukommen.. unter Richlinienkompetenzen und Anweisungen zur Befragungen in den Auslandsvertretungen hatte ich das entdeckt... habe auch da ein Lesezeichenstern gesetzt kriege die Seite zur Zeit leider nicht mehr geöffnet... kommt immer 404 ?. .. und son eckiges Gesicht..
Sobald das wieder klappt schicke ich sie Dir unter Komplimente.
m. lieben Gruß ;)himako
Sobald das wieder klappt schicke ich sie Dir unter Komplimente.
Darueber wuerde ich mich wirklich freuen.
Danke im Voraus!
Also dann muss ich die Schwangerschaft alleine verbringen und ihm wieder für max. 3 Monaten einladen?. Ich verstehe nicht, wie ein Mann kein Recht hat, die Schwangerschaft seiner Freundin zu erleben und sein Kind geboren sehen.
Was ist wenn wir heiraten? Darf er denn hier bleiben? Gibt es überhaupt keine Lösung, wobei er hier mit mir bleiben kann? Ich schaffe es nicht alleine, eine Schwangerschaft, 2 Jobs und das ganze alleine, da meine Familie in Spanien ist.
Danke für die Antwort und auch alles gute!
Wenn deine Berufstätigkeit deiner Schwangerschaft schadet, dann muss dir das von einem Arzt bescheinigt werden. Ansonsten ist eine Schwangerschaft keine Krankheit und viele Frauen müssen es zwangsläufig allein schaffen.Für die Behörden ist deine Schwangerschaft so oder so erstmal nicht interessant. Das lebend geborene gibt den Ausschlag, so wie Himako das schon geschrieben hat.
wenn Du hier nicht weiterkommst, kannst Du Nach Brasilien fliegen und evtl. dort heiraten.
Denn als Ausländerin, die noch keine 5 Jahre hier lebt hast Du wahrscheinlich noch kein Daueraufenthaltsrecht hier... sollte es so sein und Du /Ihr unverhältnismäßig hohe Sozialleistungen benötigen kann auch ein EU-Bürger ausgewiesen werden( die Ermessensentscheidungen & Überprüfungen liegen bei den der Ausländerbehörden). Für Deinen Partner( Drittstaat) mußt Du nachweisen wie er hier finanziert wird... auch ausreichenden Wohnraum mußt Du bereitstellen... er einen Integrationskurs mit mindest Sprachanforderungen bestanden haben.
Einreisebestimmungen für die Staatsangehörigen aus .: Spanien nach Brasilien
**Informationsstand: 19.09.2012
Für die Einreise werden folgende Dokumente und Unterlagen gefordert:
Gültiger nationaler Reisepass oder Kinderreisepass mit mindestens 3 Monate gültiger Aufenthaltserlaubnis für Deutschland
EU-Bürger: Meldebescheinigung für Wohnsitz in Deutschland genügt
Passgültigkeit bei Einreise: mindestens 6 Monate
Nachweis der Rück- oder Weiterreisetickets mit bestätigter Flugbuchung ausreichende Geldmittel für den Aufenthalt
Zuerst ist das Vaterschaftsanerkennungsverfahren zu durchlaufen und das gmeinsame Sorgerecht muss geregelt werden. Danach kann er in Brasilien einen Antrag zum Nachzug zum Kind mit EU Staatsangehoerigkeit beantragen und wird dieses beim gemeinsamen Sorgerecht auch bekommen. Das geht aber nur von Brasilien aus. Einen Sprachtest muss er hierfuer nicht bestehen.
Nachdem er mit dem entsprechenden Visum wieder eingereist ist, wird ihm die oertlich zustaendige Auslaenderbehoerde eine zunaechst auf 1 Jahr befristete Aufenthaltsgenehmigung erteilen.
Gibt es dann keine andere Option von hier aus? Was ist wenn wir heiraten?
Dann sieht die Sache etwas anders aus. Er koennte nach der Eheschliessung auch ein Visum zum Ehegattennachzug beantragen. Da du Spanierin bist und in Deutschland lebst, braucht er dafuer keinen Sprachtest zu bestehen (aber nur, wenn du nicht neben der spanischen auch die deutsche Staatsangehoerigkeit besitzt). Dieses Visum muss er aber auch in Brasilien beantragen. Anschliessend bekommt er dann in Deutschland eine zunaechst auf 1 Jahr befristete Aufenthaltsgenehmigung.
Sollte das Kind erst nach der Eheschliessung geboren werden, waere er sowieso der rechtliche Vater und es muss dann natuerlich auch kein Vaterschaftsanerkennungsverfahren durchlaufen werden. Zudem muss dann auch das gemeinsame Sorgerecht nicht mehr beantragt werden weil das bei einer ehelichen Geburt sowieso besteht. Dann kann er sich aussuchen, ob er ein Visum zum Nachzug zum Kind oder zum Ehegattennachzug beantragt. Beides waere in diesem speziellen Fall (in Deutschland lebende Ehefrau mit spanischer Staatsangehoerigkeit) vom Aufwand her in etwa gleich.
Verstehe, jedoch beide Möglichkeiten können nur von Brasilien auch abgewickelt werden oder? Ich denke, wenn wir rechtzeitig heiraten schaffen wir schon ein Visum wegen Eheschließung zu beantragen.
Tschuldigung! Ich hatte uebersehen, dass Aufenthaltstitel fuer Brasilianer nach einer visumfreien Einreise sehr wohl erteilt werden duerfen, wenn diese keine Erwerbstaetigkeit aufnehmen. Es sollte also auch von Deutschland aus moeglich sein.
Wie es dann aber mit einer spaeteren Arbeitsgenehmigung aussieht, weiss ich in diesem doch recht speziellen Fall auch nicht.
Hallo,
was ist wenn ich die Vaterschaftsannerkennung und das gemeinsame Sorgerecht schon vor Geburt regele? Nach dem Jugendamt ist es möglich und sogar ratsam, das vor der Geburt zu tun. Hat er dann Recht, hier zu bleiben?
Danke!
Da du keine Deutsche bist wird er nicht automatisch ein Recht auf Aufenthalt bekommen.
Sie ist Spanierin und somit EU Buergerin. Das Kind wird also die spanische Staatsangehoerigkeit erhalten (wahrscheinlich auch die brasilianische). Mit spanischer Staatsangehoerigkeit geniesst das Kind das Freizuegigkeitsrecht innerhalb der EU. Wenn der brasiilanische Vater das Sorgerecht fuer das spanische Kind erhaelt (gemeinsames Sorgerecht mit der spanischen Mutter reicht aus), wird er ein Visum zur Wahrnehmung der Sorgerpflicht und dann auch einen Aufenthaltstitel erhalten.
Und das kann ich aber erst machen, wenn das Kind geboren ist? Oder wie ist das? Muss er unbedingt zurück nach Brasilien und somit mich mit der Schwangerschaft alleine lassen? Oder kann man von hier aus noch was machen? Er hat Visum nur bis zum 12.11.
Danke für die Antwort!
Aktuelle Hinweise: Hiermit weisen wir daraufhin, dass die Regelung der Verlängerungsoption der brasilianischen Visafreiheit für Bürger aus der Europäischen Union von 90 Tagen um weitere 90 Tage (insgesamt 180 Tage) gestrichen wurde. Nach 90 Tagen müssen Eu-Bürger aus Brasilien wieder ausreisen**. Grund ist die Anpassung an die Regelung in der EU selbst, die Brasilianern die Verlängerung ihres Touristenvisums von 90 Tagen in Europa ebenfalls untersagt. ****Der Aufenthalt ist daher 90 Tage visafrei ohne Verlängerungsmöglichkeit.
Informationsstand: 28.11.2012******http://www.expressvisa.de/land/BR
Von dieser angeblichen Regelung, nach der eine mindestens zweijaehrige gemeinsame Lebensgemeinschaft gefuehrt wurde, hattest du ja schon einmal in einem anderen Beitrag angesprochen. Allerdings wolltest du damals nicht naeher darauf eingehen.
Mir ist diese angebliche Regelung voellig unbekannt. Da du aber sonst sehr kompetente Antworten zu diesem Fragenkomplex gibst, weisst du offensichtlich auch, worueber du sprichst. Da ich meinen Wissensstand gern aktuell halten moechte, wuerde ich dich bitten, naeher anzugeben, um was fuer eine Regelung es sich hierbei genau handelt und wo man die nachlesen kann.