Ex geht in den Urlaub. Gemeinsames Sorge-und Aufenthaltsbestimmungsrecht. Was passiert mit dem Kind?
Ich wurde nicht informiert. Wir haben geteiltes Sorgerecht, somit auch geteiltes Aufenthaltsbestimmungsrecht. Auf Nachfrage sagte die Mutter, dass sie bei Ihrer Mutter (also der Oma des Kindes) Urlaub macht und den kleinen dort mit hin nimmt. Heute habe ich erfahren, dass Sie mit ihrem neuen Freund ins Ausland fliegt und das Kind bei der Oma hier in Deutschland bleibt. Die Großmutter ist allerdings psychisch krank und Depressiv. Meinen Info's zufolge muss bei einem geteilten Sorgerecht der Vater das Kind bekommen wenn die Mutter im Auslandsurlaub ist. Sehe ich das richig?
Gruß
Stephan
2 Antworten
Urlaub zählt zu den alltäglichen Dingen, die keine große Auswirkung haben.
Dich fragen müßte sie nur bei Dingen, die langfristige Auswirkungen haben wie z.B. Umzügen, Schulwechsel, Kontoeröffnungen und Psychotherapien.
Ausübung der gemeinsamen Sorge bei Getrenntleben
(1) Leben Eltern, denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, nicht nur vorübergehend getrennt, so ist bei Entscheidungen in Angelegenheiten, deren Regelung für das Kind von erheblicher Bedeutung ist, ihr gegenseitiges Einvernehmen erforderlich. Der Elternteil, bei dem sich das Kind mit Einwilligung des anderen Elternteils oder auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung gewöhnlich aufhält, hat die Befugnis zur alleinigen Entscheidung in Angelegenheiten des täglichen Lebens. Entscheidungen in Angelegenheiten des täglichen Lebens sind in der Regel solche, die häufig vorkommen und die keine schwer abzuändernden Auswirkungen auf die Entwicklung des Kindes haben. Solange sich das Kind mit Einwilligung dieses Elternteils oder auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung bei dem anderen Elternteil aufhält, hat dieser die Befugnis zur alleinigen Entscheidung in Angelegenheiten der tatsächlichen Betreuung. § 1629 Abs. 1 Satz 4 und § 1684 Abs. 2 Satz 1 gelten entsprechend.
(2) Das Familiengericht kann die Befugnisse nach Absatz 1 Satz 2 und 4 einschränken oder ausschließen, wenn dies zum Wohl des Kindes erforderlich ist.
nein das sienhst du völlig falsch. wo die mutter ihr kind während ihrer umgangszeit hingibt, geht dich schlichtweg nichts an. sie hat dafür gesorgt, das kind umgang mit oma hat und versorgt ist. mit äußerungen über depressionen oder psychischen krankheiten solltest du sehr vorsichtig sein, dass kann sehr schnell gegen dich verwendet werden.
dein gemeinsames sorgerecht beinhaltet nur mitspracherecht bei taufe, kontoeröffnung und bei nichtwichtigen operationen. mehr mitspracherecht im restlichen leben des kindes hast du nicht. die km ist nicht mal verpflichtet dir zu sagen das sie in den urlaub fährt oder was kind in den ferien macht. das aufenthaltsbestimmungrecht sagt nur aus wo das kind gemeldet ist und das habt ihr einvernehmlich beschlossen: bei der mutter. damit ist das abr beendet.