Kann Noch-Ehemann Kind ohne meine Erlaubnis ins Ausland mitnehmen?
Kann ein Vater (doppelte Staatsbürgerschaft Deutschland/Türkei) das 2,5 Jahre alte Kind ohne Einverständnis der Mutter in die Türkei mitnehmen? Sorgerecht/Aufenthaltsbestimmungsrecht wird (noch) geteilt. Kindesentführung wurde schon mehrfach angedroht.
11 Antworten
Wenn er den Kinderpass nicht hat, wird er schwer aus Deutschland rauskommen.
Für die Zukunft würde ich Dir empfehlen; einen Anwalt für Familienrecht aufsuchen und sich in die "Schengener Liste" (Zentraldatei in BERLIN) eintragen lassen (gilt jeweils für 1 Jahr),dann muss das betr. Land, das das Schengener Abkommen mitunterzeichnet hat, und in dem er sich aufhält, das Kind auf alle Fälle herausgeben, wenn er es ohne Erlaubnis mitgenommen hat.
Deutschland ist auf alle Fälle Mitglied und hat dieses Abkommen unterzeichnet. Auch wenn die Türkei dieses Abkommen nicht unterzeichnet hätte, wäre sie verpflichtet das Kind herauszugeben, nachdem der Kindsvater auch die deutsche Staatsangehörigkeit hat.
den braucht er auch nicht. er geht zum einwohnermeldeamt, meldet das kind um und beantragt entweder seinen eigenen oder einen personalausweis. letzteres wird ihn problemlos ausgestellt. sollte das kind bereits selbst doppelstaatler sein, dann hat er sicher einen türkischen pass für den kleinen und verreist auf diesem weg. wenn die mutter einen pass hat, dann hat sie den auf verlangen des umgangsberechtigten vaters rauszugeben. wenn nicht macht sie sich nämlich strafbar. er kann mit dem kind während seines umgangs nach timbuktu reisen u. muss sie nicht um erlaubnis bitten.
den braucht er auch nicht. er geht zum einwohnermeldeamt, meldet das kind um und beantragt entweder seinen eigenen oder einen personalausweis. letzteres wird ihn problemlos ausgestellt. sollte das kind bereits selbst doppelstaatler sein, dann hat er sicher einen türkischen pass für den kleinen und verreist auf diesem weg. wenn die mutter einen pass hat, dann hat sie den auf verlangen des umgangsberechtigten vaters rauszugeben. wenn nicht macht sie sich nämlich strafbar. er kann mit dem kind während seines umgangs nach timbuktu reisen u. muss sie nicht um erlaubnis bitten.
Besprich dieses Problem und auch das wegen der Papiere (siehe Deine andere Frage) bitte, bitte, mit einem Anwalt. Das Thema ist viel zu heikel, um sich hierbei auf das Halbwissen der gf-user zu verlassen!
Wenn Dein Noch-Ehemann bereits angedroht hat, das Kind mit in die Türkei zu nehmen, solltest Du Dir schnellstmöglich einen KOMPETENTEN Gesprächspartner suchen!
Nur zur Info: Ich bin geschieden, habe zwei Kinder und habe ohne Probleme und anstandslos Personalausweise für meine Kids bekommen. Ich wurde nicht einmal nach der Unterschrift des Vaters gefragt. - Möglich ist also alles! Und wie es dann aufgrund der doppelten Staatsbürgerschaft Deines Noch-Mannes aussieht, wenn er sich wegen Ausweispapieren ans Konsulat wendet.... ich habe keine Ahnung... und die meisten anderen hier vermutlich auch nicht!
Also, bitte, geh zum Anwalt und erkundige Dich, welche Möglichkeiten Du hast!
Nein darf er nicht. Geteiltes Sorgerecht bedeutet auch, dass beide damit einverstanden sein müssen. Im Prinzip wird ihn am Flughafen wahrscheinlich niemand daran hindern, aber strafbar würde er sich damit machen. Wenn er soetwas wirklich ernstgemeint angedroht hat, dann würde ich mal mit einem Anwalt sprechen, ob man da nicht was im Eilverfahren durchsetzen könnte, denn das ist schon wirklich eine krasse Drohung.
Ich hab auch nicht gesagt, dass er generell einfach so durchkommen würde, aber ich glaube, dass das eher die Ausnahme ist, dass man gefragt wird. Kommt natürlich auch noch drauf an, ob die Kinder deinen Namen haben, oder den des Vaters etc.
Hy , kann er + darf er sogar, solange keine sehr triftigen Gründe dagegen stehen.
Es ist ganz normal, wenn Partner aus unterschiedlichen Ländern, Kulturkreisen, Kinder miteinander haben dass der "zugereiste" ET den Kindern seine Kultur, sein Heimatland zeigen will. Und dazu "bieten" sich die Ferien geradezu an.
Das hat auch nix mit der elterlichen Sorge oder Teilbereich ABR zu tun. Greift nicht im Urlaub, da sind die ET i.d.R. frei in ihrer Entscheidung.
Triftige Gründe die gegen einen Urlaub "im Ausland" sprechen sind:
* Gesundheitliche.
Also z.B. Kind Sonnenallergie, da geht z.B. Katar im Sommer (40 - 50 Grad C.) nicht.
* "gerne" wird, wie hier, die Gefahr dass ET Kind "dort bei seiner Familie läßt" angeführt. Ein bloßer Verdacht genügt dazu nicht, es müssen schon spezielle Anzeichen dafür sprechen.
Ob das hier geschilderte dazu ausreicht weis ich nicht. Bei Streit, großer emotionaler Erregung sagt man schon man das falsche, grober als gemeint. Das müßte Richter entscheiden.
Mfg "der Wolf" (www.isuv.de)
ja das kann er. er hat das sorgerecht und das aufenthaltsbestimmungsrecht. er hat das umgangsrecht und kann sich daher mit dem kind aufhalten wo er wünscht. er muss es auch nicht zu dir zurückbringen sondern kann es einbehalten, weil er beschließt das kind nun bei ihm wohnt. wenn du ihn nicht lässt wird er seine aufenthalte im ausland gerichtlich gegen dich erzwingen.
Stimmt nicht ganz; ich wurde schon oft bei diversen Zollkontrollen an Flueghaefen angehalten, wenn ich allein mit den Kindern unterwegs war. Inzwischen reise ich nur mit schriftlicher Zustimmung meines Mannes + Geburtsurkunden auf Englisch.