Welches ist das nachweislich 1. Gesetz in Deutschland?
Es wird ja ständig über Gesetzesänderungen gesprochen. Nun habe ich mir überlegt, welches wohl das 1. oder älteste Gesetz in Deutschland war und ob es heute wohl noch gilt.
Vielleicht weiß es ja hier jemand.
7 Antworten
Titel: Strafprozessordnung Abkürzung: StPO Art: Bundesgesetz Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland Rechtsmaterie: Rechtspflege FNA: 312-2 Ursprüngliche Fassung vom: 1. Februar 1877 (RGBl. 1877, S. 253) Inkrafttreten am: 1. Oktober 1879 Neubekanntmachung vom: 7. April 1987 (BGBl. I S. 1074, ber. S. 1319) Letzte Änderung durch: Art. 1 G vom 21. Dezember 2007 (BGBl. I S. 3198) Inkrafttreten der letzten Änderung: 1. Januar 2008 (Art. 16 G vom 21. Dezember 2007) Bitte beachten Sie den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung! Die Strafprozessordnung wurde am 1. Februar 1877 erlassen. Sie ist wie viele deutsche Gesetze (allerdings nicht explizit) mit einem allgemeinen Teil und einem besonderen, nach dem Verlauf des Verfahrens geordneten, Teil gestaltet. Besondere Vorschriften umfassen auch das Opfer einer Straftat ("Verletzter"), besondere Verfahrensarten (Strafbefehl, Sicherungsverfahren, beschleunigtes Verfahren etc.) und die Strafvollstreckung sowie das staatsanwaltschaftliche Verfahrensregister.
Flankiert wird die Strafprozessordnung durch Vorschriften im Gerichtsverfassungsgesetz, im Jugendgerichtsgesetz (für das Jugendstrafrecht), das Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen, das Ordnungswidrigkeitengesetz, die Abgabenordnung sowie für bestimmte Verfahrenshandlungen auch die Zivilprozessordnung. Besonders hervorzuheben sind auch die anzuwendenden Verwaltungsvorschriften, namentlich die Richtlinien für das Straf- und Bußgeldverfahren (RiStBV). Für die Strafvollstreckung treten die Strafvollstreckungsordnung und das Strafvollzugsgesetz hinzu.
Die Strafprozessordnung bindet die öffentliche Gewalt bei der Ermittlung von Straftaten. Die Strafprozessordnung ist ein Bundesgesetz. Bei präventiven Maßnahmen der Polizei gelten die jeweiligen Landesgesetze (Polizeirecht, Ordnungsrecht, Gefahrenabwehr).
Daneben ist zum Inkrafttreten das Einführungsgesetz zur Strafprozessordnung (EGStPO) erlassen worden.
Siehe auch [Bearbeiten]Strafe Strafvollzug
Es gab schon weit vor 1800 Gesetze. Trotzdem Danke. Sehr interessant.
Die Goldene Bulle von 1356 war eines der wichtigsten „Grundgesetze“ des Heiligen Römischen Reiches und regelte die Modalitäten der Wahl und der Krönung der römisch-deutschen Könige durch die Kurfürsten bis zum Ende des Alten Reiches im Jahre 1806.
Der Name ist eine Übertragung der Bezeichnung des goldenen Siegels der Urkunde. Dieser Name kam allerdings erst im 15. Jahrhundert auf. Karl IV., in dessen Herrschaftszeit das in lateinischer Sprache abgefasste Gesetzeswerk verkündet wurde, nannte sie unser keiserliches rechtbuch.
Die 23 ersten Kapitel wurden in Nürnberg erarbeitet und am 10. Januar 1356 auf dem Nürnberger Hoftag verkündet, die Kapitel 24 bis 31 am 25. Dezember 1356 in Metz. Die Goldene Bulle ist das wichtigste Verfassungsdokument des mittelalterlichen Reiches.
Ursprünglich war es nicht die Aufgabe der mittelalterlichen Herrscher, neues Recht im Sinne eines Gesetzgebungsverfahrens zu schaffen. Seit der Zeit der Staufer setzte sich jedoch zunehmend die Auffassung durch, dass der König und zukünftige Kaiser als die Quelle des alten Rechtes anzusehen sei und ihm damit auch eine Gesetzgebungsfunktion zukomme. Dies resultierte aus dem Umstand, dass sich das Reich in die Tradition des antiken römischen Kaisertums stellte und aus zunehmenden Einflüssen des römischen Rechts auf die Rechtsauffassungen im Reich.
...
http://www.lehnswesen.de/page/html_gesellschaft.html#gesellschaft4
Das ist in der Tat sehr alt. Super. Vielen Dank.
Der Richter hat immer recht!
Hast nicht mal unrecht,siehe Filbinger, so wie der Staat gerade regiert wird so richten sie, auch in China.
Die heutige Konkursordnung ist - natürlich mit einigen Änderungen - das älteste geltende Gesetz in Deutschland. Seit 1877 werden Konkurse auf der Grundlage dieses Gesetzes abgewickelt. Es bedarf keiner gesonderten Erläuterung, daß dieses Gesetz trotz aller Anpassungen den heutigen Anforderungen nicht mehr gerecht werden konnte.
Das habe ich hier gefunden: http://www.tyskret.com/deutsch/handel/insode.html
Der Artikel stammt aus 1999, der Zeit vor dem Insolvenzgesetz, stimmt.
Es gab aber bereits schon im 14. Jahrhundert Gesetze. Da kann es das eigentlich nicht sein. Aber mit etwas Glück, findet es noch jemand. trotzdem Danke.
Wie definierst Du Deutschland unter diesem Blickwinkel?
Das älteste Gesetz, das auf heute deutschem Boden (linksrheinisch westlich des Limes) galt, war das römische Zwölftafelgesetz. Es gilt heute nicht mehr, aber die Rechtsgedanken daraus sind noch lebendig.
Von Deutschland im heutigen Sinne kann man eigentlich erst seit der Bismarck'schen Reichsgründung 1871 sprechen. Unser Strafgesetzbuch datiert aus den siebziger Jahren des neunzehnten Jahrhunderts, aber ist erheblich modifiziert worden. Das BGB trat am 1. Januar 1900 in Kraft (im wesentlichen; in manchen linksrheinischen Gebieten galt der Code Napoleon noch einige Zeit weiter) und ist heute noch gültig; natürlich hat es auch hier einige Änderungen und Ergänzungen gegeben.
Darüberhinaus galten im Wonnegau die Regelungen zum Stockwerkseigentum aus dem Code Napoleon bzw. Code Civil noch zu meiner Referendarzeit in den Achtzigern; vermutlich auch noch heute, aber ich habe mich lange nicht mehr damit beschäftigt.
Sehr fundierte Anwort, Wolf! DH!
Ich habe mal früher im Geschichtsunterricht etwas vom "Sachsenspiegel" gehört. Vielleicht sollte er auch noch erwähnt werden, aber ich bin kein Fachmann wie WolfRichter, dessen Antwort ich für sehr zutreffend halte.
Ok. Hätte ich näher definieren müssen. Ich meinte in der Tat grob das Gebiet, was heute als Deutschland bezeichnet wird. Danke für die Info. Sehr interessant.
''Die heutige Konkursordnung''
heißt jetzt Insolvenzordnung. Das BGB ist übrigens auch schon ganz schön alt.