Alleiniges Sorgerecht wegen Kriminalität?
Hallo liebe Community. Ich habe ein sehr wichtiges Anliegen...
Es geht um ein Kind. Der Vater, besser gesagt, "Erzeuger" des kleinen 4-jährigen Mädchens ist ein krimineller, er ist Schizophren und hat viel Mist gebaut. Er ist wieder ins Gefängnis eingefahren. Der Punkt ist, er stalkt ihre Mutter und stellt sie komplett unter Psychoterror. Sie bekommt aber laut dem zuständigen Amt kein alleiniges Sorgerecht, das es wohl eines der höchststehenden Gesetze ist, das einem "Vater" der Umgang mit dem Kinde nicht verwehrt werden darf.
Ich suche für diese beiden dringend Hilfe, da ich weiß und merke, das die Mutter das ganze nicht mehr lang mitmachen wird. Wenn sie einen Antrag für Abstand einreichen würde, müsste laut der Mutter (Zitat Amt), "...das Kind zum treffen alleine erscheinen".
Er will ein Teilsorgerecht, ruft Termine dafür ein, für eine Art von Familientherapie, droht den Amts-Mitarbeitern und erscheint größtenteils nicht einmal zu seinen eingerufenen Terminen. Ich bitte euch alle:
Habt ihr Ideen oder Möglichkeiten, könnt ihr mit nachforschen, ob es möglich ist, ihr und diesem Kind zu helfen? Damit er keinen Umgang mit diesem Kind erhält? Denn wenn es dazu kommt, wissen wir nicht passiert, befürchten aber das schlimmste...
10 Antworten
du bringst hier gehörig was durcheinander. wenn er das sorgerecht hat, wird es ihm auch keiner nehmen. das sorgerecht dient dazu gemeinsame entscheidungen zum wohle des kindes zu treffen. das sind drei unterschriften im leben des kindes: eröffnung konto, umzug, taufe. alle anderen entscheidungen trifft die mutter im rahmen ihrer alleinigen alltagssorge.
das andere ist der umgang. den hat er ob er sorgerecht hat oder nicht trotzdem weiter. umgang und sorgerecht haben nichts miteinander zu tun. hier hat das jugendamt recht: selbst wenn die mutter eine bannmeile für sich hätte, müsste sie das kind zum umgang rausgeben oder jemanden organisieren der das kind zum umgang dem vater übergibt. auch wenn er im gefängnis ist, hat er umgangsrecht und das kind muss sie dann zum gefängnis bringen für 1-2 stunden im monat.
was für termine beruft er ein beim jugendamt? um das gemeinsame sorgerecht zu erklären mit der mutter? nun er muss dort nicht auf die mutter treffen. sie bereitet es vor, unterschreibt es und er unterschreibt es zu einem anderen termin. wenn er es nicht tut, hat er pech gehabt.
die km sollte dem vater mal gehörig wind aus den segeln nehmen.
- wenn es keinen bedarf für familientherapie oder -beratung gibt, soll sie dies dem jugendamt mitteilen und die sache einstellen. es steht dem kv frei sich dort eigenständig weiter beraten zu lassen.
- kontakt kann schriftlich erfolgen: briefkasten, mailbox, brieftaube stehen dem kv zur verfügung. an die sollte die mutter verweisen. auch in hinblick auf nachweislichen schriftverkehr, falls es mal eine gerichtliche auseinandersetzung gibt. --->alle anrufe sofort einstellen und wegdrücken. wenn nötig nummer ändern
- sollte es sorgerechtliche entscheidungen geben, dann diese unterschriften über den postweg einholen oder nach verstrichener fristsetzung gerichtlich einholen
- alle anderen kontaktaufnahmen unterbinden oder die polizei rufen, wenn er vor der haustür theater macht
- für den umgang könnte man einen umgangspfleger versuchen zu beantragen gerichtlich - ob das eine dauerlösung ist, wage ich zu bezweifeln.
sie sollte
dinge die mit ihr zu tun haben in der vergangenheit, sind das kind betreffend völlig uninteressant. deswegen kann er trotzdem das sorgerecht ausführen, es sei denn er ist gerichtlich entmündigt worden und hat einen betreuer und er wird auch weiterhin in der lage sein, dass umgangsrecht zu bekommen - da er dem kind nichts getan hat. weder hat er es vergewaltigt, noch krankenhausreif geschlagen.
wenn er also forderungen stellt, werden die auch erfüllt im rahmen dessen was vernünftig ist.
Da gibt es nur eine Lösung, und das ist nicht GF!
Ab zum Anwalt und über das Familiengericht entsprechende Anträge stellen.
Und PS:
Es wird zwischen dem Umgangsrecht und Sorgerecht unterschieden. Ich habe das Gefühl, dass Du das durcheinander bringst.
Und PS2:
Hat Deine Freundin beweise für das Stalken (wie soll das funktionieren, wenn man einsitzt???), wenn ja, wurde das bereits bei der Polizei angezeigt??
Er ist wieder ins Gefängnis eingefahren.
Im Gefängnis kann dem Kind während des Treffens nicht passieren.
Wie stalkt er die Mutter aus dem Gefängnis heraus? Offenbar nimmt der Vater seine rechtlichen Möglichkeiten hinsichtlich des Sorgerechts in Anspruch. Das ist in einem Rechtsstaat so. Eine Familientherapie ist eine gute Idee!!
Damit er keinen Umgang mit diesem Kind erhält?
Weder wir noch du können den Gerichtspozess beeinflussen. Dem Gericht liegen alle Akten auch hinsichtlich der Strafverfahren vor bzw. können auf Anordnung des Richters herbeigezogen werden. Wann der Vater vor Gericht erscheint und wann nicht, weiß das Gericht ebenfalls.
Der Richter wird seine Entscheidung unter Berücksichtigung und Würdigung aller Umstände fällen. Gegen die Entscheidung kann die Mutter ein Rechtsmittel einlegen, wenn sie damit nicht einverstanden ist.
Zum "Stalking" oder der Belästigung: Anrufe, Blumen, Anrufe über andere
Warum blockiert sie die Telefonnummer nicht oder beantwortet die Telefonate überhaupt? Wenn sie nicht mehr ans Telefon geht, dann wird er damit aufhören. Ob das schon Stalking ist, kann hier niemand wissen, da wir zu wenige Informationen haben.
Ein Krimineller kann übrigens ein guter Vater sein.
dazu sollte sie sich an den weißén ring oder ähnliches wenden um zu erfahren wie sie den kontakt einstellen kann. umziehen, adresse sperren lassen, rufnummer ändern, nicht mehr rausgeben, blumen nicht annehmen und wegwerfen.
Sie muss sich mit Hilfe eines Anwalts ans Familiengericht.wenden.
https://www.advocado.de/ratgeber/familienrecht/sorgerecht/sorgerecht-entziehen-einklagen.html
Ich verstehe da, ehrlich gesagt, das JA nicht.
was verstehst du beim jugendamt nicht? die haben recht, umgang bekommt er trotzdem und dieser ist auch zu gewähren. sorgerecht entzogen wird ihm nicht solange er das kind nicht schwer misshandelt und missbraucht und das tut er wohl nicht.
DU musst es ja wissen.
weiß ich und das DU nix weißt, weil keine ahnung.
Anwalt suchen und beraten lassen, Gutachten erstellen lassen, alleiniges Sorgerecht beantragen.
Laut ihr half ihr der Anwalt bisher rein gar nichts, trotz mehrerer Anläufe
Wenn die Rechts-, Akten- und Beweislage gegen die Anträge der Mutter sprechen, kann der beste Rechtsanwalt nichts bewirken.
Dem schließe ich mich an. Wenn rechtlich nichts gegen geteiltes Sorgerecht spricht, kann man nichts machen. Nur, weil die Mutter den Vater als Psychopathen beschreibt, heißt das noch lange nicht, dass er ein schlechter Vater ist, dem man den Umgang verbieten kann.
Ja, genauso ist es.
Also, ergänzend: Sie hat wohl das alleinige Sorgerecht, und er möchte das Umgangsrecht. Es liegen genug gerichtliche Befunde gegen ihn vor was auch seine Störung betrifft. Er belästigt sie. Blumen seit gefühlt 4 Jahren, Anrufe,... Und ja, das mit der Nummer wird wohl auch nochmal stattfinden müssen