Parkausweis für Behinderte und "Elektroparkplätze"?
Für die welche etwas wissen und nicht für die welche glauben etwas zu wissen!
Gibt es eigentlich eine offizielle Regelung ob Schwerbehinderte mit Parkausweis für Behinderte, mit einem Verbrennungsmotor, auch einen Elektroparkplatz nutzen dürfen? Analog zu Bewohnerzonen und Fußgängerzonen etc.?
6 Antworten
Dazu gibt es bisher keine einheitliche Regelung. Also zum generellen Parken mit nem Verbrenner auf nem Elektroparkplatz. Bisher entscheiden das die Gemeinden selbst. Hamburg zum Beispiel stellt Elektroparkplätze den Behindertenparkplätzen gleich.
Ist jetzt eine wirkliche Artwort auf deine Frage, aber solang der Gesetzgeber keine Regelung erstellt wirds ein Graubereich bleiben
Vielen Dank für deine Antwort!
Es war auch die einzige welche den Kern des Problemes aufgenommen hat und eine sachliche Antwort beifügte!
Elektrofahrzeuge sollten natürlich nur für diese Fahrzeuge frei gehalten werden zum Aufladen der Batterie, genauso Behindertenparkplätze aus ersichtlichem Grund entsprechend nur benutzt werden sollen
...und der Behinderte darf auch auf anderen Zonen welche Nichtbehinderten verwehrt sind parken. Jedoch habe ich noch nirgends eine Regelung für Elektroparkplätze gefunden.
Behindertenpakplätze beziehen sich nur auf Rollstuhlfahrer
meines Wissens gibt es keine Regelungen für E-Parkplätze, lasse diese aber frei, aus verständlichen Gründen
Nicht nur auf Rollstuhlfahrer sondern auf Menchen mit erheblichen Bewegungseinschränkungen. Das kann der Epileptiker sein wie der Krebspatient mit erhöhter Knochenbruchgefahr und ähnliches.
Schwerbehinderte dürfen keinen Elektroparkplatz nutzen, in diesem Fall haben sie keine Sondergenehmigung.
Alles weitere kannst du hier nachlesen:
Danke, aber wenn man näher recherchiert scheint es nicht ganz so einfach zu sein....
Der Parkplatz für Elektrofahrzeuge sollte auch für diese freigehalten werden. Zumindest der hier bei uns ist auch mit Haltverbot, ausgenommen E-Autos während des Ladevorgangs, gekennzeichnet. Zumindest in dem Fall wäre es absolut eindeutig, da ein Parkausweis nie zum Parken im Haltverbot, sondern nur im eingeschränkten Haltverbot mit Zeitbeschränkung oder ebenfalls zeitlich bei Dingen wie Anwohnerparken etc berechtigt.
Mal davon abgesehen fände ich es moralisch verwerflich. Ich parke ja meinen Benziner oder Diesel auch nicht vor einer Tanksäule.
Wir parken dort wo wir mit meinem Parkausweis parken dürfen. Das sind Behindertenparkplätze, in zeitlich begrenzten Zonen unbegrenzt, im eingeschränkten Halteverbot und auf Anwohnerparkplätzen mit Parkscheibe 3 Stunden, in verkehrsberuhigten Bereichen, auf gebührenpflichtigen Parkplätzen zeitlich unbegrenzt kostenlos. In der Fußgängerzone nur in der Zeit in der Lieferverkehr und Be- und Entladen erlaubt ist Parken, außerhalb dieser Zeiten nicht.
Wir dürfen nicht auf Behindertenparkplätzen mit Nummer stehen, den dort darf nur der mit richtiger Nummer stehen. Wir dürfen nicht auf Anwohnerparkplätzen mit Kennzeichen stehen, denn dort darf nur der mit richtigem Kennzeichen stehen.
Und wir stehen auch nicht auf E-Parkplätzen weil unser VW-Bus kein E ist.
Würden wir das tun, wären wir kein Deut besser als jene die " nur kurz " auf den Behindertenparkplätzen stehen und wir dann warten müssen bis ich ausgeladen werden kann.
Die Rechte gehen noch weiter.
Ich denke Andreas hat recht das einfach diese Frage noch nicht bundesweit geklärt ist. So wäre gerade die von mir geschilderte Situation:
Wir haben hier den Fall einer Veranstaltungsstätte.
Die nächsten Behindertenparkplätze sind weit entfernt. Im barrierefreien Zugang gibt es zwei Elektroladeparkplätze welche (zu Veranstaltungszeiten) noch nie zum Laden genutzt wurden.
Der Idealfall für dich als Rollifahrer!
Hier wären die vorgesehenen Behindertenparkplätze zwei Ampelkreuzungen und mehrere Bordsteinkanten weiter.
es mag sein, das es einfacher für mich und Betreuung wäre, solange das aber nicht geregelt ist, ein klares Nein. Wenn mit Veranstaltungsort und ggf Stadt gesprochen wurde, es eine Regelung mit einem Zusatzschild für EINEN E-Parkplatz gäbe, dann Okay. Der Hinweis diese Parkplätze seien wärend Veranstaltungen noch nie zum Laden genutzt worden zieht nicht. Genauso argumentieren Menschen die sich irregulär auf Rolliparkplätze stellen. Da sind doch noch 2 weitere Behindertenparkplätze, die sind doch eh nie alle belegt.
Eine absolut respektable Entscheidung!
So scheint es im Augenblick zu sein, noch jede Menge Streitpotential! Allerdings ist es auch erst ein neues Problem......