Wann darf ich Unterhalt wegen Kurzarbeit reduzieren?
Bin seid mitt 2020 Geschieden.Da ich über 25 Jahre Verheiratet war,meine Ex in der Ehe nicht Gearbeitet hatt und sie jetzt auf Krank macht (Rheuma,Diabetes,Übergewicht 170kg) Muss ich monatlich 900€ Unterhalt zahlen.
Coronabedingt hatte ich 2020 und 2021 jeweils 3 Monate Kurzarbeit.Nicht am stück sondern übers Jahr verteilt.Und da hieß es das ist zum teil Lebensrisiko.
2022 hatt unsere Firma kaum Aufträge,das heist für mich in den ersten 3 Monaten bleiben mir nach Abzug des Unterhalts 1100€ monatlich.Der selbstbehalt liegt bei 1200€
5 Antworten
2020 und 2021 sind ja bereits vorbei. Hast Du damals trotz der Kurzarbeit den vollen Unterhalt gezahlt? Dann kannst Du jetzt nachträglich nichts mehr zurückfordern.
Den laufenden Unterhalt kannst Du nicht kürzen. Denn der laufende Unterhalt richtet sich nach dem Einkommen, das Du aktuell bekommst. Und aktuell gibt es ja keine Kurzarbeit mehr, und damit ist auch nicht mehr zu rechnen.
Für 2022 hat der OP ja aber Einkommenseinbußen:
2022 hatt unsere Firma kaum Aufträge,das heist für mich in den ersten 3 Monaten bleiben mir nach Abzug des Unterhalts 1100€ monatlich.Der selbstbehalt liegt bei 1200€
Demzufolge läge doch ein Mangelfall vor; die Frage ist natürlich, ob der Unterhaltsanspruch tituliert ist.
Das ist eine komplizierte SItuation und es fehlen Fakten, z.B. ob ein Titel vorliegt. Lies dir das mal durch.
Die Neuberechnung des Unterhaltsanspruchs ist möglich, jedoch bei nur zeitweiser Minderung der Bezüge nicht zwingend erfolgreich. Eine außergerichtliche Einigung wäre jeder gerichtlichen Auseinandersetzung vorzuziehen. Hier ist in jedem Fall ein Anwalt zuzuziehen.
Siehe dazu u.a. hier:
https://www.anwaltskanzleischmid.de/corona/articles/kindesunterhalt_corona.html
Selbst eine vorübergehende Arbeitslosigkeit sehen Gerichte nicht als Grund an, dass der Unterhalt gekürzt werden könnte.
Liegt ein Titel vor, müsstest du hier eh erst umständlich auf Abänderung klagen mit ungewissem Ausgang. Und wenn zu erwarten ist, dass sich die Auftragslage wieder verbessert, dann loht das eh nicht. Zudem könntest du auch einen Nebenjob annehmen um den Unterhalt in voller Höhe erbringen zu können. So würde es dann wahrscheinlich auch ein Gericht werten.
Ich würde mich von einem Anwalt beraten lassen.