Darf man bei einem Schülerpraktikum im Kindergarten rechtlich gesehen mit den Kindern aufs Klo?

8 Antworten

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Da du nicht über den vorgeschrieben wirksamen Infektionsschutz, nach der Biostoffverordnung, verfügen wirst, darfst du die Kinder nicht wickeln bzw. beim Toilettengang- Po abwischen usw. begleiten. Außerdem ist das Wickeln und der Toilettengang ein sehr intimer Vorgang für die Kinder- da darf auch nicht jeder ran.

anni51  05.09.2013, 16:54

Danke für den Stern!

Ein Freund von mir ist Kindergärtner. Er selbst darf grundsätzlich (bei personellen Engpässen gibts natürlich Ausnahmen) nur mit männlichen Kindern auf die Toilette. Das liegt aber defintiv nicht an ihm, sondern die Leitung schreibt das so vor. Ich selbst habe in einer Behindertenschule Zivildienst gemacht. Da wurde das auch so gehandhabt. Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass es da ein Gesetz zu gibt. Das dürfte von der jeweiligen Einrichtung abhängen.

ja, das dard ein Schüler/ eine Schülerin, wenn vorher die Leiterin es weiß und akzeptiert hat. Denn bei ihr liegen alle Verantwortlichkeiten bei Sch-Praktika.

Hallo :)

Das kommt auf die Einrichtungen darauf an.

Ich komme aus Österreich und habe die BAKIP ("Kindergartenschule") absolviert, um Erzieherin zu werden. Während dieser 5 Jahre Schulzeit hat man auch immer wieder Praktika in Kindergärten/Kinderkrippen.

Im Kindergarten ist es eig nie ein Problem gewesen, wenn wir mal einem Kind geholfen haben, die Hose aufzumachen oder sich nach dem Klo gehen, wieder anzuziehen oder zu helfen, wenn es noch Hilfe gebraucht hat.

In der Kinderkrippe war es eig immer so, dass wir nur mal das Wickeln versuchen durften, aber so die Kinder nicht gewickelt haben. Vor allem Kinderkrippenkinder (0-3 Jahre) haben eine sehr enge Beziehung zur Pädagogin/Betreuerin und sind es gewohnt, wie sie und von wem sie gewickelt werden. Sie haben somit ein festes Ritual dabei. Schüler würden somit die Kleinkinder "aus dem Konzept" bringen und es kann gut sein, dass die Kinder sich nicht von jem. anderen wickeln lassen möchten. (Dies sollte dann auch akzeptiert werden).

Also rechtlich gesehen, ist es kein Problem, aber wie gesagt, kommt es auf die Einrichtung und natürlich die Bedürfnisse der Kinder darauf an. :)

Das regelt die Kindergartenleitung. Eine gesetzliche Grundlage gibt es dafür explizit nicht.

anni51  29.08.2013, 20:29

Doch die gibt es!

Jacqi1999 
Beitragsersteller
 28.08.2013, 11:01

Danke, dass soll ja nicht heißen das ich damit ein Problem habe, aber ich wollte es nur wissen, da man bei einem Praktikum beim Tierarzt die Tiere auch nicht anfassen darf ...

Rheinflip  28.08.2013, 17:06
@Jacqi1999

Zes gubt zwischen Tieren und Kindern erhebliche Unterschiede.