Welche Versicherung zahlt für das Gewächshaus bei Sturm?

6 Antworten

Wobei hier mal wieder wie so oft, viele Antworten teilweise bzw. komplett falsch sind.

Bei den einzelnen Tarifen die hier Versicherungsschutz bieten, kommt es immer auf die entsprechenden Versicherungsbedingungen an, die man nur in seiner Police findet, bzw. beim Vermittler erfragen kann.

Folgende Möglichkeiten bestehen:

in vielen neuen Wohngebäudeversicherungen sind Gewächshäuser die auf dem Grundstück stehen mitversichert. Und darin sind Sturmschäden auch für Glasscheiben mitversichert.

Auch eine Glasversicherung wäre möglich, denn bei einigen Tarifen sind privat genutzte Gewächshäuser mitversichert.

Auch die Hausratversicherung wäre möglich, allerdings nur dann wenn das Gewächshaus verschlossen ist und betrifft lediglich den Inhalt (also Hausrat).

Gruß A.

Die Aussage des Bekannten ist falsch - ein Gewächshaus ist gegen Sturm keinesfalls in der Hausratversicherung versichert.

Kann nur über eine spezielle Gewächshaus- bzw. Glasversicherung versichert werden, wird aber von den meisten Versicherern nicht geboten bzw. abgelehnt.  Die einzige, von der ich weiß, dass sie Gewächshäuser versichert, ist die Gartenbau-Versicherung. Die wendet sich aber eher an Gartenbaubetriebe.

Denkbar wäre auch der Einschluss in die Gebäudeversicherung gegen entsprechenden Zuschlag. Mir ist aber kein Fall bekannt, in dem das die Gebäudeversicherung gemacht hätte.

Der Schaden bleibt daher - leider -  an Dir hängen.

Apolon  04.04.2015, 14:22

Denkbar wäre auch der Einschluss in die Gebäudeversicherung gegen entsprechenden Zuschlag. Mir ist aber kein Fall bekannt, in dem das die Gebäudeversicherung gemacht hätte.

Ein Blick in die entsprechenden Versicherungsbedingungen hilft meistens:

1. Versichert sind:

1.2 bis zur Höhe des im Versicherungsschein genannten Betrages Ihre

nicht zu Wohnzwecken dienenden Nebengebäude, Garten- und Gerätehäuser;

Und darunter fallen auch Gewächshäuser!

 

robe53  04.04.2015, 20:08
@Apolon

Falsch - Gewächshäuser fallen nicht darunter. Hier auszugsweise die bei meinem Vertrag geltende und aktuellste V.-Bedingung:

"Teil A - Leistungsbausteine Baustein Wohngebäudeversicherung SicherheitPlus Fassung 2014 1. Leistungsvoraussetzungen und Leis- tungsumfang Welche Sachen sind versichert? (1) Versicherte Gebäude Versichert sind • die im Versicherungsschein bezeichneten Gebäude, • Garagen und Carports auf dem im Versicherungsschein be- zeichneten Grundstück. (2) Sonstige versicherte Grundstücksbestandteile Versichert sind außerdem sonstige Bestandteile des im Versiche- rungsschein bezeichneten Grundstücks, und zwar: • Einfriedungen (und zwar ausschließlich Zäune, Mauern, Hecken), • Hof- und Gehsteigbefestigungen, • elektrische Freileitungen, • Ständer und Masten (ausgenommen Funkmasten), • Hundehütten und -zwinger, • Müllbehälterboxen, • Rundfunk-, Fernsehantennen-, Satellitenempfangsanlagen, • Wäschespinnen (sofern fest im Boden verankert), • Klingel- und Briefkastenanlagen, • Wege- und Gartenbeleuchtungen, • Wohnterrassen, • Überdachungen (ausgenommen Schwimmbadabdeckungen/- überdachungen und Gewächshäuser), • Pergolen, • Regenwasser-Nutzungsanlagen (Zisternen), • Garten- und Gerätehäuser bis zu einer Nutzfläche von 15 Qua- dratmetern. • Grillkamine, • Springbrunnen,

• Solaranlagen (solarthermische Anlagen / Photovoltaikanlagen)"

Damit ist eindeutig ausgeschlossen, dass unter Garten- und Gerätehäuser auch Gewächshäuser fallen, zumal sie unter dem Begriff "Überdachung" explicit ausgeschlossen sind.

Apolon  05.04.2015, 10:16
@robe53

Hallo Robe53,

dann hast Du einen Vertrag abgeschlossen, bei dem dieses Risiko nicht mit eingeschlossen ist, oder bist für einen Versicherer tätig, der nicht die besten Vertragsbedingungen hat.

Bedeutet doch dann aber nicht, dass es nicht bessere Tarife gibt mit Einschluss von Gewächshäusern.

Ich wiederhole mich aber gerne noch einmal.

Es kommt immer auf die entsprechenden Tarife an und in vielen sind Gewächshäuser mitversichert. 

Gruß A.

 

 

Neu hinzu gekommene Risiken müssen dem Versicherer mitgeteilt werden. Ab der nächsten Prämienrechnung wäre dann auch ggfs. ein Zuschlag zu entrichten. Im laufenden Versicherungsjahr wäre das Gewächshaus in der Feuer- und Sturmversicherung gedeckt.

Also Gewächshaus zählt nicht zu Wohngebäude! Da dein Gewächshaus vermutlich aus viel Echt-Glas besteht, hättest Du wahrscheinlich noch eine extra Glasversicherung gebraucht (wie z.B. für Wintergarten). Dann zahlt die Hausrat-Versicherung mit dem Glaspassus ganz normal bei Sturmschäden.   

schleudermaxe  04.04.2015, 14:05

.... und warum nicht die VGV mit Abteilung Glas, ein selbständiger Vertrag eben, wie bei Hausrat?

robe53  04.04.2015, 13:13

Mit der Glasversicherung und Wintergarten gebe ich Dir recht. Aber, sorry, mit dem Gewächshaus liegst Du falsch. Für ein separat stehendes Gewächshaus kommt sie nicht auf.

lyssa1st  04.04.2015, 13:30
@robe53

Wieder was dazugelernt - Danke

Apolon  04.04.2015, 14:13
@robe53

Aber, sorry, mit dem Gewächshaus liegst Du falsch. Für ein separat stehendes Gewächshaus kommt sie nicht auf.

nein - die Antwort von lyssa1st war nicht falsch, denn es kommt immer auf die Vertragsbedingungen an und es gibt Glasversicherungen die private Gewächshäuser mitversichert haben.

 

 

 

Also, meine VGV versichert jedes Gartenhäuschen bis 20 m² kostenfrei mit, wenn ich die Spielregeln richtig lese.

Apolon  04.04.2015, 14:27

völlig richtig - in den meisten neuen Wohngebäudeversicherungen sind Häuser auf dem Versicherungsgründstück die nicht zu Wohnzwecken dienen bis zu einem Betrag von XX.XXX € mitversichert.

schleudermaxe  04.04.2015, 15:14
@Apolon

Bist Du Dir sicher, mit dem Limit? So etwas kennt meine nicht.

robe53  04.04.2015, 20:20
@Apolon

Gewächshäuser fallen da aber nicht drunter!

Apolon  05.04.2015, 09:50
@robe53

Mit 100 % Sicherheit fallen da auch Gewächshäuser darunter, denn sonst bräuchten wir diese Schäden ja nicht zu regulieren.

Apolon  05.04.2015, 09:54
@schleudermaxe

Als Summe kann natürlich auch stehen, bis zur Versicherungssumme oder unbegrenzte Deckung.

Aber in jeder Wohngebäudeversicherung, bzw. Ergänzungsbaustein steht ein Betrag (Summe) X

DerHans  04.04.2015, 14:34

Das gilt für die F-LW und Sturmversicherung. reiner Glasbruch muss extra versichert sein.

kim294  04.04.2015, 14:50
@DerHans

Schon richtig. Aber das Gewächshaus ist ja durch Sturm beschädigt worden. Und dass in der letzten Woche Sturm, bzw. sogar Orkan geherrscht hat, ist ja nun erwiesen.