Kann ich als versicherte Person Auskunft über eine Lebensversicherung erhalten?
Ich habe (vor langer Zeit) bei einer LV beim Vertragsabschluss unterschreiben und werde im System des Vermittlers als versicherte Person aufgeführt. Nach dem Tod des Beitragszahlers wollte ich Einzelheiten zur Versicherung erfahren, die Versicherung verweigert mir jedoch die Auskunft. Habe ich kein Recht auf Auskunft, wenn ich in einem Vertrag aufgeführt bin und der Beitragszahler verstorben ist?
6 Antworten
Der Beitragszahler ist ja nicht zwangsläufig der Versicherungsnehmer. DIESER ist gestaltungsberechtigt, und eben auch der Ansprechpartner des Versicherers.
Es kann ja auch sein, dass die Police zu einem bestimmten Termin ausgezahlt wird, und nach dem Tod des VN beitragsfrei weiter geführt wird.
Wer ist denn der Rechtsnachfolger des damaligen Beitragszahlers? Auf den ist die VN-Eigenschaft wohl übergegangen.
Der Versicherungsnehmer kann Auskünfte verlangen.
Verstirbt dieser, wird der Erbe (Rechtsnachfolger) Versicherungsnehmer.
Bist Du Erbe/Miterbe, dann weise dieses der Versicherung nach, dann bekommst Du Auskunft.
Ansonsten Aktenordner sichten, wenn Du Zugriff hast oder dich an den/die Erben wenden.
Nö. hast du nicht, es sei denn du erbst den Vertrag bzw. die Versicherungsnehmereigenschaft. Das scheint nicht der Fall zu sein.
War der Beitragszahler denn auch Versich.nehmer???
Zu Lebzeiten wollte dieser jedoch immer wieder meine Unterschrift, damit er die Versicherung kündigen kann.
Dies war ein Irrtum - die Unterschrift der versicherten Person wird nur bei der Antragstellung benötigt, da ja wg. der Gesundheitsfragen eine Unterschrift fällig war!
Bei Vertragsänderungen, Kündigungen oder auch Bezugsrecht ändern ist alleine der Versich.nehmer zeichnungsberechtigt.
NEIN!
Vielen Dank für die schnellen Antworten.
Der Beitragszahler war vermutl. auch Versicherungsnehmer. Zu Lebzeiten wollte dieser jedoch immerwieder meine Unterschrift, damit er die Versicherung kündigen kann. Nach dem Tod habe ich von der Hotline erfahren, dass die Versicherung ohne meiner Zustimmung bereits gekündigt wurde. Die elektronische Akte ist auch zu und kann nur auf Antrag eingesehen werden - mein Antrag wurde abgelehnt.
Ich frage mich wieso der Beitragszahler auf einmal meine Unterschrift nicht mehr gebraucht hat und die Kündigung ohne dieser möglich war.