Sturm - Zahlt den Pavillon die Versicherung?

7 Antworten

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Bevor hier irgendeiner ganz schlaue Worte wedelt empfehle ich zwei Dinge:

  1. Die Police der Versicherung gegen Naturschäden durchlesen

  2. Wenn 1. nichts gebracht hat bei der Versicherung anrufen und dort fragen.

Birkenfan 
Beitragsersteller
 06.12.2013, 02:53

Ok, danke. Das ist alles mit drin... meinste denn ich krieg den vollen Preis zurück?

mithrandir328  06.12.2013, 03:01
@Birkenfan

Das sollte alles in der Police drin stehen.

Deckungssumme etc. pp.

nach deinem Text zu urteilen, gehe ich davon aus, dass es sich um ein Partyzelt handelt.

Dies ist natürlich nicht bei einem Sturm über die Wohngebäudeversicherung abgedeckt.

Würde es sich um einen Pavillon z.B. aus Holz handeln, der mit dem Erdreich oder einer Mauer festverbunden wäre, wäre dies in den meisten Gebäudeversicherungen abgedeckt.

qugart  06.12.2013, 17:48

Mitversichert nur dann, wenn auch ausdrücklich vereinbart. Und das bei allen Wohngebäudeversicherungen.

Kematef  06.12.2013, 18:02
@qugart

z.B. könnte zum Holz-Pavillon in den Vertragsbedingungen stehen:

sonstige Grundstücksbestandteile und weiteres Zubehör auf dem Versicherungsgrundstück......

Ob der Pavillon versichert war oder nicht, spielt gar keine Rolle. Das der Sturm kommen würde, war bekannt. Demzufolge kann es als grob fahrlässig betrachtet werden, wenn bei einer solchen Wetterlage ein Pavillon nicht rechtzeitig abgebaut wird.

angenommen das Pavillon wäre versichert gewesen, so bekommst du garnichts erstattet und dies zu 100%.

Es war weitläufig bekannt das der Sturm kommt.

Du hättest das Teil abbauen müssen und in die Garage stellen.

Kematef  06.12.2013, 09:53

angenommen das Pavillon wäre versichert gewesen, so bekommst du garnichts erstattet und dies zu 100%.

kannst Du diesen Satz mal genau erklären!

Wenn etwas versichert ist, dann erfolgt bei einem Schaden auch eine Erstattung.

user3096  06.12.2013, 15:38
@Kematef

ich meine damit, falls so ein Pavillon im Versicherungsschutz einer Versicherung wie Hausrat oder Gebäude enthalten wäre.

Sicher erfolgt normaler Weise eine Erstattung wenn was versichert ist, ausser wenn;

  • die Versicherungsprämie nicht bezahlt wurde
  • der Versicherungsfall grob fahrlässig herbeigeführt wurde
  • und andere Faktoren.

In diesem Fall aber handelt es sich um einen Sturmschaden der nicht hätte passieren müssen, da es ausreichend, Tage vorher, durch Funk und Fernsehen angekündigt wurde, dass der "Sturm" kommen wird.

Ist wie bei Kasko... wer bei Hagel aus seiner Garage fährt bekommt nix bezahlt....

Ich bin hier auf "grobe Fahrlässigkeit" gegangen mit meiner Antwort....

Aber wenn ich mir deine Antwort angucke, dann hat sich das mit der groben Fahrlässigkeit eh erledigt, da die "Jaffa-Kiste" ausm Baumarkt ja eh nicht fest mit dem Erdreich verbunden war.

Zum Nikolaustag die frohe Botschaft: Du musst Dich nicht mit Entschädigungszahlungen abschleppen! Es wird keine geben. Zwar zählt so ein Pavillon zum Hausrat, der gegen Sturm versichert ist - aber nur am Versicherungsort. Der Garten gehört nicht zum Versicherungsort in der Hausratversicherung. So darfst Du nun auch die Entsorgungskosten selbst tragen, falls der Sturm das Ding nicht mitgenommen hat...