Unfall mit Dienstwagen auf privater Fahrt. Versicherung zahlt gengnerischen Schaden?
Hallo,
ich habe einen Parkschaden verursacht. War mit Dienstwagen auf einer nicht erlaubten privatfahrt unterwegs.
Auto war angemeldet und ganz normal versichert. Wird der Schaden am Gegner durch die Versicherung bezahlt? Oder bin ich verantwortlich?
Bitte um Auskunft
8 Antworten
Auch wenn es schon länger her ist;
Es geht um verschiedene Fälle!
- der Schaden am fremden Fahrzeug! Der wird von der Haftpflicht des Firmenwagens übernommen, der AG (Versicherungsnehmer) wird hochgedreht und kann diese Kosten vom Fahrer zurückfordern.
- der Schaden am firmenfahrzeug: hier würde die Vollkasko greifen, auch hier gilt: höherstufung wäre durch den Fahrer auszugleichen
die Versicherung kann ausrechnen, bis zu welcher Schadenshöhe es günstiger wäre, den Schaden selber abzuwickeln... und diese summe(n) sind der Schaden der dem VN durch die höherstufung entstehen würde
Die Kfz-Haftpflicht-Versicherung des Fahrzeugs zahlt den Fremdschaden.
War mit Dienstwagen auf einer nicht erlaubten privatfahrt unterwegs.
Dies wird allerdings dazu führen, dass du den Schadensausgleich (Hochstufung in der Kfz-Haftpflicht-Versicherung und Vollkasko-Versicherung) an deinen Arbeitgeber zahlen musst. Liegt keine Vollkasko-Versicherung vor, darfst du den Schaden am Fahrzeug zahlen.
Unter Umständen bekommst du als kleines Dankeschön noch die Kündigung deines Arbeitsvertrages.
Wird der Schaden am Gegner durch die Versicherung bezahlt?
Selbstverständlich.
Die Haftpflichtversicherung reguliert den Schaden des Gegners
Super, danke. Ich habe das eben auch gelesen. Das ein KFZ Haftpflicht Versicherung immer zahlt, auch wenn ein unerlaubter Fahrer und unerlaubte Fahrt war
Sind sie sich da ganz sicher?
Nein ist der nicht .. der will Dir nur nicht sagen, dass Du morgen vor dem Sonnenaufgang geteert und gefedert und aufgehängt wirst... und dann musst Du noch das Auto vom Unfallgegner streicheln und polieren und ein Gedicht aufsagen!
Der Versicherung ist es im Prinzip wurscht ob das nun eine private Fahrt mit dem Dienstwagen ist oder nicht. Der Schaden des Gegners wird ganz normal reguliert wie sonst auch.
Wenn mit dem Dienstwagen Privatfahrten verboten sind, dann könnte es Ärger mit der Geschäftsführung geben, und diese könnten dann eventuell Rückforderungen geltend machen. Argument könnte dann sein das der Unfall nicht passiert wäre, hätte man das Fahrzeug nicht bewegt.
Sind Privatfahrten erlaubt ist alles gut.
Der eigene Schaden wird abhängig von der eigenen Versicherung ebenfalls reguliert.
Schadensersatz heißt? Angenommen 1500 Euro Schaden am Gegner, muss ich dann dem Arbeitgeber 1500 Euro zahlen oder die hochstufung der Versicherung.
wie sieht es mit dem Schaden am eigenen Auto aus. Danke
Wenn es eine unerlaubte Privatfahrt war, dann kann Dir der Arbeitgeber die hochstufung der Versicherung verrechnen ... auch den Schaden am eigenen AUto, wenn der nicht von der Versicherung bezahlt wird, kann von DIr verlangt werden.
ok, super. Wie hoch kann so eine Hochstufung sein und wie lange? Hochstufung dauert ja ewig. Glaube 7 Jahre. Können die es verrechnen? Also AG
Das mit der "Hochstufung" kann man nicht einfach so pauschal vorhersagen. Da musst Du bei der Versicherung fragen, die den Schaden am Auto vom Unfallgegner tragen muss. Wenn dieser Schaden nidriger ist wie die erhöhten Prämien nach einer "Hochstufung" ... kann man den Schaden selber zahlen und dann wird die Prämie nicht teurer.
Das gilt auch für den schaden am eigenen Fahrzeug ... das Fahrzeug war sicher vollcasco versichert und auch da wird der Schaden von der Versicherung bezahlt (und die Prämie wird wahrscheinlich auch erhöht).
Das musst Du als Fahrer des Wagens alles mit der Versicherung absprechen..
Papalell dazu musst Du mit Deinem Arbeitgeber abklären, inwieweit er es Dir zur Last legt, dass das auf einer "Privatfahrt" passiert ist. Das mit der Privatfahrt ist nämlich auslegungssache und es kann auch sein, dass Dein Arbeitgeber auch die mit einer Höherstufung der Versicherung verbundenen Risiken versichert hat..
Das musst Du als Fahrer des Wagens alles mit der Versicherung absprechen..
Dies ist leider nicht möglich, da nur der Versicherungsnehmer eine Antwort von der Versicherung erhält.
Recht hast DU ! ... Was der Halter des Fahrzeuges mit seiner Versicherung abgemacht hat geht den Schadensverursacher eigentlich nichts an. Da der Schadensverursacher aber die Versicherung nutzt, ist es aber so dass der Arbeitgeber, der ihm die Karre gegeben hat die Versicherung ist ... der muss dann unabhängig von seiner Versicherung sagen, was der Schadensverursacher zu bezahlen hat.
Aber in der Praxis ist es doch so, dass, in solchen Fällen, die Versicherung mit dem Schadensverursacher reden darf.
Das ist ein ziemlich komplizierter Sachverhalt ...
Was der Halter des Fahrzeuges mit seiner Versicherung abgemacht hat geht den Schadensverursacher eigentlich nichts an.
wie kommt man auf solche einen unsinnigen Kommentar?
Der Kfz-Versicherer darf nur mit seinem VN korrespondieren.
Der Fahrzeughalter ist hier außen vor - denke mal an Datenschutz.
"Der Kfz-Versicherer darf nur mit seinem VN korrespondieren" ... sage ich doch: "as der Halter des Fahrzeuges mit seiner Versicherung abgemacht hat geht den Schadensverursacher eigentlich nichts an "
Der Halter ist der VN. Der Fahrzeughalter ist der VN ... .... kannst Du nicht lesen?
Da aber der Schadensverursacher auch an dem Schadensereignis beteiligt war, ist das nicht ganz so eindeutig, dass die Versicherung nur mit dem VN kommunizieren darf ...
Sorry, aber du schreibst absoluten Unsinn.
Fahrzeughalter und Versicherungsnehmer können identisch sein.
Hat aber nichts mit dem Fahrer zu tun und dieser bekommt keine Auskünfte!
Erst lesen und dann nachdenken, bevor man solchen Unsinn schreibt.
Ja, das ist Sinn und Zweck der Kfz-Haftpflichtversicherung