Sturmschaden Hausrat zahlt nicht!
Durch den Sturm am Pfingstmontag sind bei uns im Garten Sachen wie Ein Strandkorb, Blumenkübel, Teakholzgarnitur stark beschädigt bzw. Vernichtet worden. Jetzt weigert sich die Versicherung diese Teile zu ersetzen mit der Begründung es seien bewegliche Teile. Wie soll ich denn einen Strandkorb bitte bei Sturmwarnung oder Blumenkübel, die mehr als 100 kg wiegen bitte schön ins Haus nehmen. Zumal der Sturm in der Heftigkeit gar nicht vorausgesagt war. Hat die Versicherung Rechtboder will sie mal wieder nicht leisten?
12 Antworten
In der Hausratversicherung ist Hausrat abgesichert. Und zwar wenn sich der Hausrat in einem ummauerten Gebäude befindet.
Es kann auch sein, dass darüber hinaus Sachen versichert sind, wenn sie sich im Garten befinden (z.B. Diebstahl von der Wäscheleine oder Gartenmöbel). Dazu muss das aber explizit in der Police genannt sein.
Sturmschäden liegen übrigens auch erst dann vor, wenn die Windstärke mindestens die Stufe 8 erreicht hat.
Schau in die Versicherungspolice, ob Gegenstände außerhalb Deines Hauses mitversichert sind. Manche Policen haben diesen Passus. Wenn nicht und falls Du noch kein Hobby hast, versuche es über Deinen Anwalt zu klären, ob ihr den 100kg schweren Opa bei jedem Gewitter aus dem Vorgarten ins Haus wuchten müsst.
Sofern Elementarrisiken (Sturm/Hagel/Blitz/Wasser) bei der sog. "Außenversicherung" nicht explizit bei Abschluss der Police eingeschlossen wurden, sind Schäden an (ansonsten i.d.R. mitversichertem) beweglichen Mobiliar im Garten nicht Inhalt des Vertrages. Das ist in der Tat richtig.
...aber eben nur im Gebäude. Schäden durch Einwirkung wie aufgeführt sind in der Außenversicherung per se nicht mitversichert. Diese müssen separat versichert werden. Und "Wind" ist durchaus eine elementare Kraft :-)
Dass die Elementarversicherung i.S.d. VVG einen andere Bedeutung hat, ist natürlich richtig. Das ändert aber nichts daran, dass Luft eines der 4 Elemente darstellt.
Es ist leider in der Tat so das die Versicherung vermutlich recht hat da in den Bedingungen meistens der Ausschluss drin steht das die Aussenversicherung bei Sturm nicht greift sondern die Gefahr nur in der Wohnung versichert ist bzw. in einem Gebäude sich befindet.
Natürlich sollen alle beweglichen Teile in Sicherheit gebracht werden oder verankert werden. Bei dem Gewicht sicher schwierig! Ein Versuch der Versicherung dies klar zu machen ist es wert - aber vorher bitte nochmals in den Vertragsunterlagen nachsehen meistens steht da was ausgenommen wird. Viel Glück.
Sturm ist kein Elementarrisiko sonder eine ganz normale Versicherte Gefahr Sturm/Hagel