Markise durch Sturmschaden versichert?
Da wurde meine Markise durch Sturm zerstört und muss erneuert werden.
Die Versicherung zahlt nicht weil ich die Markise hätte einholen müssen was ich leider über Nacht vergessen hatte.
Klar kann ich die Versicherung verstehen aber warum benötige ich dann überhaupt eine Versicherung für die Markise denn eingefahren ist die Gefahr einer Zerstörung durch Sturm äußerst gering...
Ist das tatsächlich so oder hätte die Versicherung doch zahlen müssen?
Danke !
7 Antworten
Wenn die HRV in den Klauseln nicht den Verzicht auf die Einrede grober Fahrlässigkeit hat, dürfte es schwierig werden die Versicherung hier zur Leistung zu bewegen.
Genau so würde sie die Leistung bei Wohnungseinbruchdiebstahl verweigern wenn du ein Fenster im EG offen gelassen hast.
Ist der Passus versichert und wird dennoch die Leistung verweigert, dann solltest du dich ggf. an den Ombudsmann wenden. Bei Schäden bis 10.000,- € ist die Versicherung an dessen Entscheidung gebunden und hat keine Rechtsmittel.
Also bei der Mehrzahl der Versicherer geht das Schaden einreichen recht gut, schnell und unkompliziert, zumindest wenn der Kunde mich involviert.
Ein paar Spezies hat man immer drin.
Letztes Jahr waren die Roland und ich zweimal uneins.
Ob eine Versicherung zahlen muss oder nicht, ergibt sich
zumeist aus dem vereinbarten Vertrag (Versicherungsschein).
In jedem Versicherungsschein werden die Grundregeln ( = Leistungsregeln
= -> bekommt man Geld, oder eben nicht….) festgelegt. Durch diese Regeln, steht oder fällt der Versicherungsschutz.
Stark vereinfacht kann man schreiben, sobald sich eine der
Parteien (= du oder die Versicherung) nicht an den Vertrag hält, darf der Vertragsbrüchige „bestraft“ werden.
In vielen Fällen bedeutet Strafe, -> Leistungsfreiheit! So auch in deinem Fall.
Was hast du eigentlich falsch gemacht?
Versicherungsverträge setzten voraus, dass die versicherten Sachen (die Markise) ordnungsgemäß betrieben werden.
Zu einem ordnungsgemäßen Betrieb einer Markise gehört auch
das Schließen (einziehen) der Anlage. (siehe Bedienungsanleitung ) Da dies
vergessen wurde, kam es zum Schaden und einem Vertragsbruch der nach Schwere des Vergehens (Grad des Verschulden = Fahrlässigkeitsstufe) gerügt wurde.
Im Versicherungschinesisch spricht man an dieser Stelle von einer Obliegensheitsverletzung.
PS:
vielleicht gibt es doch noch eine Chance den Schaden bezahlt zu bekommen. (die Chance ist sehr klein, doch du solltest es prüfen.)
Wie du anhand der bisherigen Diskussionen mitbekommen hast, ist der
Versicherungsumfang entscheidet. Die Gebäudeversicherung hat den Schaden schon mal angelehnt. Ich frage mich an dieser Stellt, war die Gebäudeversicherung überhaupt zuständig?
Du musst wissen, die Markise wird je nach Situation, der Wohngebäude- , oder der Hausratversicherung zugeordnet. Vielleicht hast du Glück und die Hausrat springt ein ….
Viel Glück
Schau mal hier:
https://www.test.de/Unwetterfolgen-Welche-Versicherung-zahlt-4276391-0/
Die Markise ist mit abgedeckt. Die Versicherung kann nicht verlangen, dass du bei Gefahr für Leib und Leben nachts rausgehst und die Markise einholst.
Mach dich mal schlau, ob es für besagten Tag für deine Gegend eine Unwetterwarnung gegeben hat. Wenn nicht, können sie dir auch keine Fahrlässigkeit vorwerfen.
Auf jeden Fall würde ich Widerspruch einlegen bzw die Schadensabteilung telefonisch kontaktieren und den Sachverhalt nochmals darlegen (darf auch gerne dramatisch sein - dass du dich nicht mehr getraut hast aus dem Haus zu gehen usw...)
Wenn die Markise elektrisch betrieben wird, zählt dieser Einwand nicht. Zudem hat er der Versicherung bereits gesagt, dass er es vergessen hat.
Es gibt noch genug Markisen mit Handkurbel...
Ja klar hat er die vergessen - aber dies heißt nicht dass er - nachdem das Gewitter aufkam - noch versucht habe, die Markise einzuholen ;-)
Wenn man schläft, bekommt man so ein Unwetter hat auch nicht gleich mit...
"vergessen" und "noch versucht haben" widerspricht sich. Bei der Wahrheit sollte man schon bleiben.Besser immer die Verträge auf den aktuellsten Stand halten. Übrigens sind Wohngebäudeverträge Minusgeschäfte für die Versicherer.
Übrigens sind Wohngebäudeverträge Minusgeschäfte für die Versicherer.
Seit letztem Jahr nicht mehr unentwegt. Die Preise haben dafür im Bereich VGV und HRV die letzten Jahre rechtlich spürbar angezogen.
@Kugel,
auch ich habe noch eine Markise mit Handkurbel und spätestens wenn ich das Licht im Hause ausmache, wird die Markise eingezogen.
Man kann aber erwarten, dass die Markise generell abends eingeholt wird. Und zwar BEVOR ein Sturm losbricht.
Kann ich nicht nachvollziehen. Ist das konkret als Obliegenheit vor Eintritt des Schadens im Vertrag enthalten? Oder hast du einen derart alten Vertrag, dass dort auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit nicht verzichtet wird? Dann solltest du den dringend mal aktualisieren.
In neueren Verträgen sind in der Regel Schäden durch grobe Fahrlässigkeit mitversichert.
Vergessen, wie in deinem Fall, wäre dann eigentlich versichert. Übrigens auch das genannte Beispiel mit der Kerze.
Ist die Klausel vereinbart, ist eine Leistungsverweigerung eher unwahrscheinlich. Nicht immer so schlecht von den Versicherern denken.