Welche Versicherung zahlt die Küche?
In meiner Wohnung steht eine Küche, welche an mich vermietet wurde. Nun ist sie durch das Hochwasser völlig zerstört worden. Wer bezahlt nun den Schaden? Die Versicherungen werden sich nicht einig.
Es handelt sich um eine Einbauküche mit beweglichem Schrank (auf Rollen) um an den Gaszähler zu kommen. Die eine Stirnseite wurde leicht abgeschrägt, damit sie in das Fachwerk passt.
Ist nun meine Hausratversicherung oder die Elementarversicherung vom Vermieter dran?
5 Antworten
Ein Einbauküche ist immer eine Küche auf Maß gefertigt, also ein Unikat.
Diese sind sehr, sehr selten. Deswegen vermute ich stark, dass es bei dir um eine Anbauküche handelt. Diese gehört eindeutig zur Hausratversicherung. Somit ist die Elementarschadendeckung (=Gebäudeversicherung) nicht eintrittspflichtig.
In meiner Wohnung steht eine Küche, welche an mich vermietet wurde.
Ergo ist der Vermieter für den Ersatz verantwortlich - gleichgültig, ob er nun eine Elementarversicherung hatte oder nicht.
Für den Schrank zum verschieben Hausrat.
die EBK ist fester Bestandteil des Gebäudes, somit Elementar des Vermieters.
Eselsbrücke. Dach ab und Haus umdrehen. Alles was raus fällt in Hausrat
Auch ein verschiebbarer Schrank der mit gemietet ist, bleibt im Eigentum (und Risiko) des VERMIETERS.
Da du wohl nicht die Gefahr dafür trägst, ist auch nicht deine Versicherung zuständig. Du hast Anspruch, dass dein Vermieter dir eine benutzbare Küche zur Verfügung stellt, wenn du die mit gemietet hast. Ob er dann Geld von einer Versicherung bekommt, kann dir egal sein.
Und genau deswegen berücksichtige ich immer den Wert der Anbauküche in der VS der Hausrat. Somit vermeidet man Ärger.
Oder man nimmt gleich einen Tarif, der nicht mehr das veraltete Versicherungssummen Modell nutzt. Wobei beides hier wohl irrelevant ist, da die Küche so oder so keine versicherte Sache in der Hausratversicherung sein wird, da eben der Vermieter dafür die Gefahr trägt.
...fremdes Eigentum ist mitversichert.
Ausdrücklich nicht mitversichert sind standardmäßig "vom Gebäudeeigentümer eingebrachte oder in sein Eigentum übergegangene Sachen, für die er die Gefahr trägt".
Hausratbedingungen VHB 2016 (Quadratmetermodell). Punkte A8.3.2 und (sehr selten) A8.3.1
https://www.gdv.de/de/ueber-uns/unsere-services/musterbedingungen-23924
In Ordnung. Jetzt ist aber die Frage zu stellen, welcher Versicherer sich auch an die teils merkwürdigen Bedingungen des GDV hält.
Zitat meines "Standard"-Versicherer (Ammerländer) aktuelle VHB 2014:
Definitionen
a) Zum Hausrat gehören alle Sachen, die dem Haushalt des Versicherungsnehmers zur privaten Nutzung (Gebrauch bzw. Verbrauch) dienen.
bb) Anbaumöbel und Anbauküchen, die serienmäßig produziert und nicht individuell für das Gebäude gefertigt, sondern lediglich mit einem geringen Einbauaufwand an die Gebäudeverhältnisse angepasst worden sind,
Bedingungen untenstehend: https://www.ammerlaender-versicherung.de/hausrat.aspx
Die haben ein paar Paragraphen weiter aber auch wieder den selben Ausschluss...
Stimmt. Aber der Mieter trägt die Gefahr.
dass▪sie der Versicherungsnehmer als Mieter auf seine Kosten beschafft oder übernommen hat und als Mieter die Gefahr für sie trägt.
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/3-hausratversicherung-b-in-das-gebaeude-eingefuegte-sachen_idesk_PI17574_HI7373388.html
Was für eine Einbauküche gilt, sollte auch für eine Anbauküche Gültigkeit haben.
Wenn es um das Thema "wer trägt die Gefahr?" geht, muss man sich einfach vorstellen wer einen Schaden zahlen muss, wenn es überhaupt keine Versicherung gibt. Und das ist hier eindeutig der Vermieter.
Der Mieter hat eine funktionsfähige Küche mit gemietet und hat ein Anrecht gegen den VERMIETER, eben eine entsprechende Küche ersetzt zu bekommen. Wie der Vermieter das versicherungstechnisch macht, ist NICHT Sache des Mieters.
Ich möchte den Schriftwechsel mit einer Anmerkung beenden.
Ich hatte wohl bislang viel Glück mit sechs unterschiedlichen Versicherern, die alle Totalschäden in Mietwohnungen regulieren mussten.
Wenn sie an dich vermietet ist, gehört sie dir ja nicht. Dann ist der Vermieter aber auch verpflichtet, dir eine funktionsfähige Küche zu liefern. Das könnte dann aber durchaus eine gebrauchte sein, da ja deine bisherige Küche ebenfalls gebraucht war.
Meine Versicherung oder die des Vermieters?