Rohrbruch-Wasserschaden schädigt vermietete Einbauküche, wer zahlt?
Ein Rohrbruch-Wasserschaden in meiner vermieteten Eigentumswohnung beschädigt die von mir an meine Mieter mit vermietete Einbauküche. Dire Mieterhaben 3 Monatsmieten gekürzt.Wer kommt für die Mietausfälle und die Schäden an der Küche auf?
7 Antworten
Hier ist es wichtig, ob der Mieter den Rohrbruch selbst verschuldet hat oder nicht. Den Schaden hat er zum Beispiel fahrlässig selbst herbei geführt, wenn er unsachgemäße Bohrungen in der Wand vorgenommen hat. Ist der Mieter nicht Schuld am Rohrbruch, kommt fast immer die Wohngebäudeversicherung des Vermieters für den Schaden auf. Dies ist jedoch nur der Fall, wenn die Versicherung unverzüglich über den Schaden unterrichtet wurde. Gleiches gilt für die Hausratsversicherung des Mieters: Sie sollte sofort informiert werden und kommt in vielen Fällen für beschädigtes Inventar auf.
Quelle: http://www.beckerhausmeister.de/rohrbruch-das-muessen-mieter-und-vermieter-wissen/
.... meine schon, so jedenfalls meine Erlebnisse. Dann hast Du wohl eine Sparvariante abgeschlossen!
Mein Mieter hat den Schaden NICHT verursacht. Ates Haus...alte Rohre....irgendwann kann ein altes Rohr durchlecken…. ABER meine Frage: kann ich den Mieter dazu anhalten, ….bitten, die Kosten für die Beseitigung der Schäden an meiner Küche, die er ja mitgemietet hat, durch sein Haftpflicht erstatten zu lassen? Meine Gebäudeversicherung zahlt für Reparaturen am Gebäude- sprich Sanitättechniker, der den Rohrbruch repariert,......evtl. gleicht sie mir zusätzlich die Folgeschäden, die ich in Form der Mietminderung erleide....
die Haftpflichtvers. des Mieters zahlt nichts, denn wie Du selbst sagst, hat er ja nichts verschuldet. Kein Verschulden - keine Haftung. Eine echte Einbauküche ist Gebäudebestandteil, also über die Gebäudeversicherung mitversichert, ebenso ggf. Mietausfall. Die Hausratversicherung des Mieters würde den Schaden an der Einbauküche nur übernehmen, wenn sie Eigentum des Mieters wäre.
... verstehe ich nicht. Welcher Vermieter nimmt die läppische Schadensumme aus einer PH, wenn eine Hausrat alles bezahlt?
Schäden an Gebäudebestandteilen sind - ebenso wie die durch den Schaden bedingten Mietausfälle - durch die Gebäudeversicherung gedeckt. Die von Dir mit vermieteten Küchenmöbel sind durch die Gebäudeversicherung gedeckt, sofern es sich um eine "echte" Einbauküche handelt. Für die meist anzutreffenden Anbauküchen (Küchenmöbel aus vorproduzierten Teilen, die lediglich noch für den jeweiligen Raum angepasst werden) sind nur dann in der Gebäudeversicherung mitversichert, wenn sie explicit in der Police mit erwähnt sind. Ansonsten ist die Anbauküche durch die Hausratversicherung der Mieter als "fremde bewegliche Sache" gedeckt.
Genau so siehts aus.
Den Schaden an der Küche trägt die Hausratversicherung des Mieters, da die dort zu den versicherten Sachen gehört. Siehe Punkt A 8.4 der VHB des GDV. Wobei der Mieter nicht verpflichtet ist dies über seine Hausratversicherung zu regeln. Wenn er sich weigert musst du das aus eigener Tasche zahlen.
So zumindest, wenn die "Einbauküche" nicht individuell für die Wohnung geplant und eingebaut wurde, sondern das so ein serienmäßig vorgefertiges Teil ist, welches nur leicht an die Wohnung angepasst werden muss. Wenns wirklich eine individuelle Anfertigung ist, ist sie versicherte Sache in der Gebäudeversicherung.
Mietausfall wird ja wohl in deiner Gebäudeversicherung enthalten sein.
... in meinen Wohnungen gibt es eine "Mietausfallversicherung" über die VGV der WEG und die Schäden am Mobilar übernimmt die Hausratversicherung der Mieter, so jedenfalls meine Erlebnisse.
Seit drei Monaten keine MIete und der Verwalter macht nichts?
Als ich in meiner Wohnung einen Wasserschaden hatte, habe ich das der Hausverwaltung gemeldet.
Die hat dann Unternehmen eingeschaltet die den Rohrbruch repariert haben.
Die Versicherung ist für die Kosten und die Mietkürzung aufgekommen. Somit hatte ich keinen Mietausfall.
Die Hausratversicherung kommt für die beschädigten Möbel auf.
Die Hausratversicherung entschädigt keine Schadenkosten an der mitgemieteten Einbauküche.