Welche Unterlagen muss man dem Finanzamt vorlegen bei Tod des Mieters?

4 Antworten

  • Du brauchst jetzt nicht das Finanzamt informieren.

Du hast dann, nach der Kündigung ggf. keine Einnahmen mehr, bis Du wieder vermietest - das vermerkst Du in der Steuererklärung, wenn keine 12 Monatsmieten zusammenkommen und das war es. Wenn Du direkt im Anschluß weitervermieten kannst, brauchst Du gar nichts vom Mieterwechsel in der Steuererklärung angeben.

Bei Vermietungsabsicht, das unterstellt das Finanzamt zunächst immer, bleiben auch die Kosten in voller Höhe abziehbar, auch wenn in einzelnen Monaten keine Miete eingeht.

Das Finanzamt benötigt keine Sterbeurkunde o. ä.

Dimi87 
Beitragsersteller
 21.12.2021, 08:18

Vielen Dank für die ausführliche Antwort.. Die Wohnung wurde zum 31.12.2021 gekündigt und wird nächstes Jahr als Eigenbedarf genutzt.. Das heisst für mich, die nächste Steuererklärung für das Jahr 2021 füge ich einfach die Kündigung der Wohnung -des Sohnes hinzu und die Sache hat sich erledigt??

DerSchopenhauer  21.12.2021, 08:25
@Dimi87

In 2021 sind ja wohl noch 12 Mieten geflossen - ab 2022 hast Du dann, wegen Eigenbedarf, ja auch keine Einkünfte aus Vermietung mehr.

Du kannst in der Steuererklärung 2021 schon einmal als Hinweis vermerken, daß ab 2022 keine Vermietung mehr vorliegt, da Du die Wohnung nun selbst nutzt (oder ein Schreiben beifügen) - dann wird das Finanzamt ja auch die Einkommensteuervorauszahlungen einstellen oder absenken.

Im Hinblick auf die Vorauszahlungen 2022, empfiehlt es sich aber das Finanzamt bereits jetzt darauf hinzuweisen (per Brief), daß ab 2022 keine Vermietungseinkünfte vorliegen werden und Du beantragst die Herabsetzung/Rücknahme der Einkommensteuervorauszahlung - bis die Steuererklärungen bearbeitet sind, dauert es immer lang und Du müsstest bis dahin aber weiter die Vorauszahlungen leisten.

DerSchopenhauer  21.12.2021, 08:28
@DerSchopenhauer

Du brauchst ansonsten erst einmal keine Unterlagen beifügen - wenn das Finanzamt etwas haben möchte, meldet es sich...

DerSchopenhauer  21.12.2021, 08:30
@DerSchopenhauer

Über Elster, wenn Du dort registriert bist, kannst Du die Mitteilung auch online verschicken, da das ja zertifiziert ist.

Hä wieso die Sterbeurkunde die dürftest du als Vermieter nichmal selber beantragen dürfen soweit ichs noch im Kopf hab.

Von dir brauch das Finanzamt da gar nichts außer eben das was auch sonst is wenn ein Mieter kündigt.

Die Finanzen und Erbschaft regelt die Verwandtschaft oder der Staat wenn alle ablehnen.

Dimi87 
Beitragsersteller
 21.12.2021, 07:14

Danke für deine Antwort.. Der Mieter hat mir eine Kündigung geschrieben in der nur der Vater drin steht, der als letztes verstorben ist. Jetzt bin ich unschlüssig, weil da nicht die verstorbene Frau drin steht..

ewigsuzu  21.12.2021, 07:17
@Dimi87

Ja weil die nich verwandt sind, aber die Wohnung is so oder so gekündigt durch den Tod, wie will man da wen verpflichten weiter zu zahlen. Also beende das Verhältnis von dir aus eben.

RobertLiebling  21.12.2021, 07:59
@ewigsuzu

Das Mietverhältnis endet grundsätzlich nicht durch Tod. Die Erben treten als Rechtsnachfolger in den MV ein und müssen diesen ggf. fristgerecht kündigen.

ewigsuzu  21.12.2021, 08:01
@RobertLiebling

Stimmt mein fehler hab das Erbe nich bedacht.

RobertLiebling  21.12.2021, 08:07
@Dimi87

Warum sollte die vor Jahren verstorbene Ehefrau drin stehen? Jetzt hat der Erbe den Mietvertrag geerbt und kündigt ihn (fristgerecht). Alles in Ordnung!

Das interessiert das Finanzamt nicht die Bohne.

Wenn die Mieteinnahmen geringer sind als im Vorjahr, dann kommt evtl. eine Rückfrage ob das ganze Jahr vermietet wurde, und ob beabsichtigt ist, die Immobilie weiter zu vermieten.

Um die Rückfrage zu vermeiden, kannst Du bei der Steuererklärung bereits mitteilen: "Vermieter 10/21 verstorben. Ab 2022 Eigennutzung."

Sache erledigt.

Warum willst du etwas dem Finanzamt vorlegen? Das erschließt sich mir nicht.

Dimi87 
Beitragsersteller
 21.12.2021, 07:24

Zwecks der Steuererklärung jedes Jahr.. Damit die informiert sind, das ich keine Mieteinnahmen mehr einnehme..

sassenach4u  21.12.2021, 07:25
@Dimi87

Du gibst diese einfach nicht mehr an. Fragt das FA nach, kannst du die Kündigung nachreichen.