Ehemann darf nicht bein Notar dabei sein
Ehefrau und Schwester haben von ihrer verstorbenen Mutter eine Wohnung geerbt !! Der Ehemann hat bis zum Verkauf alle Kosten getragen und es liegt in der Ehe keine Gütertrennung vor !! Die Ehefrau wünscht, dass der Ehemann bei dem Unterschreiben des Verkaufvertrages anwesend ist, doch die Schwester möchte dies nicht !!! hat er ein Recht dazu ?? welche Paragraphen regeln dies ??
7 Antworten
er hat nichts damit zu tun, also muss er auch nicht dabei sein. Die beiden können sich vom Notar den Vorvertrag geben lassen und ihn in Ruhe zuhaue durchlesen und Änderungen vorschlagen. Beim Notartermin dann diesen Vorvertrag mit nehmen und paralell lesen zu dem was der Notar vorliest. So kann man sicher sein, dass man nur das unterschreibt was man vorher vereinbart hat. Ich sehe keinen Grund warum der Ehemann dabei sein müsst......
Ehefrau und Schwester sind Partei in dem Verfahren. Jede Partei kann nun einen eigenen Beistand mitbringen. Hier gibt es keine Verbote. Einreden von Dritten braucht der Notar aber nicht zu akzeptieren.
Es verkaufen die beiden Geschwister eine Wohnung an eine andere Familie !! Die Ehefrau wünscht das ihr Ehemann anwesend ist, doch ihre Schwester weigert sich dann an dem Notartermin teilzunehmen !!
Der Notar wird beiden Geschwistern den Vertrag im Entwurf zusenden. Wenn der Ehemann etwas zu diesem Vertrag sagen will, kann er das tun bzw. seine Ehefrau sagen lassen. Die Anwesenheit des Ehemanns ist nicht notwendig.
Alternativ kann die Beurkundung auch in zwei Terminen erfolgen:
Termin Schwester 1 + Käufer
Termin Schwester 2 mit Ehemann.
Wird allerdings etwas teurer und im 2. Termin sind keine Änderungen mehr möglich. Der Vertrag wird dann von Schwester 2 nur noch genehmigt.
karl37, auf welche rechtliche grundlage ( paragrapg, gesetzbuch usw. ) stützt du deine antwort, auch wenn diese sehr hilfreich war !!
Es gibt keine rechtliche Grundlage. Nach dem Prinzip von "Treu-Glauben" kann Jedermann/frau einen Berater beim Notartermin hinzuziehen. Das könnte ein Anwalt. ein Makler oder einfach ein buyer`s-agent sein, so wie es in den USA üblich ist.
Die Gegenpartei hat in dieser Frage nichts zu melden
welcher Paragraph stützt deine Antwort ?? der Grund ist der, dass die Ehefrau es ausdrücklich gewünscht hat !!