Herausgabe Privater Gegenstände nach Kündigung?

4 Antworten

Es handelt sich hierbei um dein persönliches Eigentum. Deswegen ist der Aufforderung zur Herausgabe auch unverzüglich nachzukommen.

Dein Arbeitgeber hat nicht das Recht, über dein Eigentum zu verfügen.

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__985.html

Ratefuchs007  19.08.2021, 10:51
Deswegen ist der Aufforderung zur Herausgabe auch unverzüglich nachzukommen.

Woraus leitest Du beim § 985 den Anspruch auf eine unverzügliche Herausgabe ab?

Der AG hat dem Fragesteller einen zeitnahen Termin genannt, das reicht.

DerJoergi  19.08.2021, 10:53
@Ratefuchs007

richtig, außerdem sind wir hier im Zivilrecht, da ist nix mit Polizei.

Ratefuchs007  19.08.2021, 10:54
@DerJoergi

Korrekt.

Aber heutzutage will eben jeder jeden wegen allem gleich anzeigen.

Interesierter  19.08.2021, 10:58
@Ratefuchs007

Weil das Recht auf Herausgabe jetzt besteht. Der Arbeitgeber kann dieses Recht nur temporär verweigern, wenn die unverzügliche Herausgabe unzumutbar oder mit unverhältnismäßigem Aufwand verbunden wäre.

Beides ist offensichtlich nicht der Fall.

Deswegen hat der Arbeitgeber kein Zurückbehaltungsrecht.

Von einer Anzeige hatte ich nichts erwähnt.

Ratefuchs007  19.08.2021, 10:59
@Interesierter
Beides ist offensichtlich nicht der Fall.

Und das kannst Du aus der Ferne beurteilen?
Na dann...

Interesierter  19.08.2021, 11:01
@Ratefuchs007

Nur der Vorgesetzte ist in Urlaub. Deswegen ist das Unternehmen trotzdem handlungsfähig.

Es wurden keine derartigen Gründe genannt. Daher sind sie auch nicht zu berücksichtigen.

DerJoergi  19.08.2021, 11:07
@Interesierter

der Fragesteller hat aber klar nach der Polizei gefragt, weil es ihm darum geht die Sachen sofort zu bekommen, zivilrechtliche Ansprüche helfen ihm da kurzzeitig jedenfalls nicht weiter.

Interesierter  19.08.2021, 11:09
@DerJoergi

Das ist korrekt.

mjshw 
Beitragsersteller
 19.08.2021, 10:52

Der Meinung bin ich auch. Bei einem Telefonat vorhin wurde ich jedoch abgewimmelt und auf meinen ehemaligen Vorgesetzten verwiesen der aktuell im Urlaub ist.

Kompliziert, um das zu beurteilen müsste man noch viel mehr Details kennen. Theoretisch könnte hier der Straftatbestand der Unterschlagung in Betracht kommen, sehr wahrscheinlich würde die Polizei in einem solchen Fall aber nicht unmittelbar tätig werden. Hier müsste man entsprechend erst eine Anzeige erstatten. Und ich habe keine Ahnung wo juristisch genau die Grenze zur Unterschlagung liegt, im begründeten Einzelfall ist der AG hier aber sicherlich im Recht, grundsätzlich behält er die Sachen ja erstmal nicht ohne Grund.

Wie wichtig bitteschön können private Gegenstände, welche du auf der Arbeit rumliegen hast sein, daß sie soooo dringend gebraucht werden. Und wieso hast du private Unterlagen von dir überhaupt in der Firma liegen, wenn sie nichts mit der Firma zu tun haben? Und wieso hast du das Zeug nicht bereits während der Kündigungsfrist geholt?

mjshw 
Beitragsersteller
 19.08.2021, 15:57

Danke für Deine Mühe, bringt mir jedoch nichts wenn ich dann Rückfragen erhalte die für meine Frage komplett unwichtig sind.

Da stellt sich mir doch die Frage, aus welchem Grund Du Deinen Krempel nicht direkt mitgenommen hast?

Der Arbeitgeber hat Dir einen Termin angeboten, wo Du Dein Zeugs abholen kannst.

Du kannst doch wohl nicht erwarten, dass Dein Arbeitgeber so springt wie Du das gerne hättest.

mjshw 
Beitragsersteller
 19.08.2021, 15:58

Danke für Deine Mühe. Auch hier bringen mir Rückfragen rein garnichts. Erst recht nicht wenn sie für eine Antwort nicht benötigt werden. Aber trotzdem Danke,