Welche Unterlagen bekommt man als Eigentümer bei der Übergabe einer Immobilie vom Bauträger?
Hallo,
am Mittwoch wird uns unsere Neubauwohnung übergeben. Wir werden einen Gutachter zur Übergabe hinzuziehen, der uns sicherlich gut Unterstützen wird.
Jedoch würde mich vorab interessieren, welche Unterlagen der Bauträger mit aushändigen wird bzw. sollte. Worauf habe ich Anspruch?
Grundrisse? Wohnungsquerschnitt? Revisions..irgendwas?
Viele Grüße und vielen Dank
4 Antworten
Die relevanten Unterlagen wie Beschreibung, Grundriss, Teilungserklärung etc. sollten doch schon bei der notariellen Beurkundung des Kaufvertrages mit übergeben worden sein.
Das war bei einem Bekannten auch so. Solange dir der neue Grundriss gefällt und es nur wirklich kleinere Änderungen sind, ist doch alles okay. Meist geht es ja nur um eine Leichtbauwand, wie bei unserem Bekannten. Oder wurden tragende Wände anders gesetzt? Das erscheint mir dann eher unwahrscheinlich.
Ansonsten bei der Übergabe kurz protokollieren, was geändert wurde.
Ne, bei uns kam leider die Decke(Schrägen) runter, dadurch wandern die 2m udn 1m Linie. Weshalb wir etwas Fläche einbüßen.
Oh ne, das sollte festgehalten werden. Wie groß ist "etwas"?
siehe https://www.ra-kotz.de/kauf_eigentumswohnung_wohnflaechenabweichung.htm/
und https://www.smartlaw.de/rechtstipps/wohnungseigentum-grundbesitz/aufgepasst-beim-wohnungskauf
Denn die Fläche ist ein wesentliches Merkmal, was die Kaufentscheidung beeinflusst. Bei 0,5 qm und einer 200 qm Wohnung mag das noch untergehen, aber letztlich hängt das von den konkreten Zahlen ab.
letztendlich geht es nachher darum, ob es innerhalb oder ausserhalb der Toleranz ist. Deshalb hätte ich gerne Grundriss und Querschnitt bei Planung und mit berücksichtigung der niedrigeren Decke. Ich weiß nur nicht, ob ich das Verlangen kann.
Auch, wenn es sich blöd anhört: Ihr bekommt das, was Ihr im Kaufvertrag vereinbart habt, also einfach ´mal nachsehen, was da steht.
Unabhängig davon, solltet Ihr folgende Infos verlangen: bemaßte Grundrisse (aktueller Stand), Werkplanung, Statik (wichtig für zukünftige Umbauten), Leitungspläne
Tipp für die Abnahme: schreibt jeden noch so kleinen Fehler oder Abweichung von der Bauschreibung oder Vereinbarung in das Protokoll, auch wenn es lästig ist. Nur dann habt Ihr später eine vernünftige Grundlage für irgendwelche Mängelrügen
Ihr Kommentar basiert auf Berufserfahrung?! Dann bitte nochmal schnell die aktuelle Gesetzeslage nachschauen !!! mit dem KV hat das erst mal nichts zu tun ;-)
Hallo lieber AchIchBins, da zu diesem Zeitpunkt das neue Vertragsrecht noch gar nicht gültig war, gilt sehr wohl das, was im KV vereinbart wurde!
@GGImmo ... Ihre Antwort ist fachlich insofern falsch, dass nicht der KV alleinigst regelt wer welche Unterlagen etc. bekommt, sondern in erster Linie das Gesetz! Kein Vertrag zwischen Kaufmann und Privatperson kann das Gesetz aushebeln. Der Fragesteller hat den Kaufzeitpunkt auch nicht in der Frage genannt, erst später in einem Kommentar hat er das ergänzt. Zudem haben Bauherren auch schon früher Anspruch auf diverse Unterlagen gehabt, nur wissen das zumeist nur Personen vom Fach die damit wirklich zu tun haben ;-). Ein Bauherr bezahlt mit seinem Geld ja nicht nur die Steine und das Grundstück, sondern es sind ja auch Planungskosten enthalten. Wie ihm der Stein gehört, so gehört ihm auch die dazu notwendige Planung. Wir mussten als Bauträger im Zuge eines Rechtsstreit auch schon Planungsunterlagen an eine WEG übergeben. Es gab und gibt immer noch Regelungen in einem KV die nicht gesetzeskonform sind, aber wo kein Kläger (wenn z.B. alles "glatt" läuft) da auch kein Richter.
Danke für den aufschlussreichen Diskurs. Interessehalber würde mich schon interessieren, nach welchem Gesetz ein Käufer einer ETW Anspruch auf Planungsunterlagen gehabt haben soll (vor dem neuen Baurecht). Wir hatten generell in unseren Kaufverträgen festgelegt, welche Unterlagen (Pläne, Baubeschreibung, Handwerkerliste etc.) der Käufer einer ETW und welche die WEG (Verwaltung) erhält. Ein gesetzliches Erfordernis (vor dem neuen Baurecht) ist uns nicht bewusst gewesen. Ich lasse mich aber gerne aufklären!
Ein Richter wird Ihnen im Streitfall die gesetzliche Erfordernis mit einem Urteil zu Ihren Ungunsten klar machen, ist Ihnen das "Gesetz" genug? Lesen Sie den Beitrag unter dem link bis zum Ende durch, dann wird es für Sie sicher nachzuvollziehen sein, auch wenn es keinen expliziten Paragraphen dafür gibt.
http://baurechtsblog.de/2015/11/09/bauunterlagen-vom-bautraeger/
Hier mal die Auflösung. Es ist mittlerweile gesetzlich geregelt!, dass dem Käufer entsprechende Unterlagen zur Planung überreicht werden müssen! Früher war dem nicht so. Aber es macht auch Sinn. Elektro, Sanitär (Hezungsleitungen), Grundriss, Energieberechnung usw. Wenn der Käufer dies in der Hand hat, hat er z.B. auch in 10 Jahren die Möglichkeit nachzuschauen was wo und wie verlegt bzw. montiert wurde.
Danke.
"Das neue Bauvertragsrecht trat am 1. Januar 2018 in Kraft und gilt für alle Verbraucherbauverträge, die ab diesem Tag geschlossen werden."
Wir haben aber schon 2017 gekauft :/
Das ging aus eurer Schilderung leider nicht hervor. Grundriss, Schnitte, Baubeschreibung und Teilungserklärung müsst ihr doch schon längst haben, sind üblicherweise ja Bestandteil des Notarvertrages, oder was war bei euch dabei? Empfehlenswert ist es, nicht zu fordern sondern zu bitten. Manche Bauträger haben sich gescheut Detail-Unterlagen zu Planung etc. herauszugeben, aber ehrlich gesagt, warum eigentlich nicht?! sind ja schließlich keine Geheimdokumente. Gerade aber wenn man das Gefühl hat, dass ein Erwerber die Unterlagen nur haben möchte um evtl. Fehler zu suchen, kann man die Weigerung der Herausgabe gut verstehen. Während der Bauphase gibt es tlw. auch (notwendige) Änderungen, für die dann nicht extra ein neuer Plan erstellt wird, das versteht so mancher Käufer als Laie aber leider nicht und vermutet fälschlicherweise irgendeinen Betrug.
Hier nochmal ein link zu der früheren Regelung mit Erklärungen zum Anspruch von "relevanten" Unterlagen.
http://baurechtsblog.de/2015/11/09/bauunterlagen-vom-bautraeger/
Das Recht auf die Übergabe von Unterlagen hatten Sie auch schon 2017.
Aus einer bitteren Erfahrung ein Rat: neben alldem lasse Dir ein Plan der Elektro- und Wasserleitungen geben, einfach alles, was unter dem Putz nicht sichtbar ist. Danach lebt es sich echt leichter.
"lasse Dir ... geben"? Ich empfehle einen Blick ins aktuelle Gesetz dazu ;-)
das hat bestimmt der Bauherr selbst angefertigt. Kein Betrieb wird da eine Dokumentation erstellen.
Teilungserklärung, Grundriss und Baubeschreibung haben wir bekommen. Jedoch gab es Änderungen am Grundriss während der Bauphase.