Schwebender Notarvetrag bei Immobilienkauf
Hallo und Guten Tag,
zur Situtation.
Wir haben eine Immobilie gekauft - bei der Notarunterzeichnung kam raus, das die Tochter der Verkäuferin - keine rechtskräftige Vormundschaft vorlegen konnte. Das Formular was sie vorgelegt hatte war leider kein Notar beglaubigtes Dokument.
Im ersten Schritt wurde der Vertrag von allen beteiligten zwar unterschrieben. Der Tochter der Verkäuferin - wurde eine Zeitfenster gesetzt damit sie die vom Amtsgericht beglaubigten (Gutachter) Unterlagen beim Notar vorlegen kann.
Frage: Wenn sich das Prozedere der Verkäuferin über das Zeitfenster hinaus bewegen sollte können wir vom Kaufvertrag zurücktreten?
Nun hoffe ich das ich mich nicht zu Leihenhaft ausgedrückt habe.
Ich wäre für jede Info dankbar
Gruß EP
8 Antworten
Du braucht nich zurücktreten. Diese Vertrag ist ungültig und somit ist das ganze kostenfrei. Der Notar hat geschlafen, das ist seine Aufgabe, darüber zu wachen und die Dokumente rechtzeitig zu ordnen.
Das stimmt so nicht. Der Notars hat richtig gehandelt und Kosten für die Beurkundung fallen dennoch an.
Ich möchte Dir jetzt wirklich nichts falsches sagen, deswegen vorab ... im Zweifelsfall einen Anwalt fragen!
Meines Wissens nach ist der Kaufvertrag dann geschlossen bzw. bindend wenn der Notar seinen Stempel "drauf" gemacht hat. Das ist momentan noch nicht geschehen.
Siehe auch hier: http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topic_id=108926&
Hast Du im Moment ein schlechtes Gefühl wegen der Tochter oder interessiert Dich die Immobilie nicht mehr?
Was hältst Du davon, wenn Du den Notar anrufst, wenn es Dir nur darum geht, dass die Verkäuferin sich beeilen soll .... ist das ja eine durchaus berechtigte Frage ....
Wenn die Tochter keine wirksame Vollmacht beibringen kann, wäre der Kaufvertrag nichtig, gälte also als nicht geschlossen.
G imager761
Doch, der Vertrag wurde geschlossen. Er ist unwirksam. Nichtkeit ist etwas anders.
Wie man so,schon sagt, der Vertrag ist schwebend unwirksam. Bei dem Zeitfenster geht es darum, ab wann Du vom Vertrag zurücktreten kannst. Aber der First, meist 2 oder 4 Wochen, kannst Du zurücktreten, wirst aber die Kosten der Beurkundung mit tragen müssen, es sei denn es ist anders geregelt. Bei einem guten Kaufvertrag tragt die Kosten der Verursacher.
Da hast die Urkunde bestimmt zugeschickt bekommen, damit auch die Rechnung vom Notar. Jetzt heißt es warten.
Nein, kannst du erst wenn klar ist, dass die Vollmacht nicht kommt. Brauchst Du aber nicht, weil der Vertrag schwebend unwirksam ist.
Sicher, der Vertrag ist nichtig.
Der Vertrag ist schwebend unwirksam und. später unwirksam. Nichtigkeit ist etwas anders, wird aber gerne in einen Zusammenhang gebracht.
danke - irgendwie scheint die rechtslage ja eindeutig zu sein ... wenn ich mir ier den verlauf auch der anderen teilnehmer durchlese....
kann man in so einem status komplett vom vertrag zurücktreten
ep