Wohnungskauf aktueller Grundriss mit Abmessungen fehlt?

6 Antworten

Die Wohnungsgröße hat sich ja vermutlich nicht geändert, sondern die Lage einzelner Räume.

Da für jeden Umbau erst einmal ein Antrag auf Baugenehmigung gestellt und bewilligt werden muss, dürften die Unterlagen bei der zuständigen Liegenschaftsbehörde in der Akte zu finden sein. Bei uns nennt sich das "Katasteramt", woanders gibt es andere Bezeichnungen wie Bauaufsichtsbehörde oder ähnlich.

Zugriff bzw. ein Recht auf Einsicht in die Akte hat nur der Eigentümer bzw. eine von ihm bevollmächtigte Person. In großen Gemeinden muss dafür erst einmal ein Termin zur Einsicht gemacht werden, damit die Akte dann aus dem Bauaktenarchiv geholt werden kann.

Das ist also Sache des derzeitigen Eigentümers, dir die Unterlagen zur Verfügung zu stellen.

Sollte es aber "schwarz" umgebaut worden sein, gibt es diese Unterlagen nicht und ich rate dir dann: Finger weg von diesem Wohnungskauf.

Mich wundert übrigens, dass der Eigentümer diese Unterlagen nicht in Kopie besitzt, denn seit 2015 benötigt man zur Vermietung oder zum Verkauf auch diese Unterlagen für einen (qualifizierten) Energieausweis.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Unterfranke61  02.08.2019, 09:31
Mich wundert übrigens, dass der Eigentümer diese Unterlagen nicht in Kopie besitzt, denn seit 2015 benötigt man zur Vermietung oder zum Verkauf auch diese Unterlagen für einen (qualifizierten) Energieausweis.

Falsch: Ein Energieausweis, wird nicht mehr für jede einzelne Wohnung ausgestellt, sondern für das komplette Gebäude.

Und bei dieser Frage handelt es sich nur um eine Eigentumswohnung.

rotreginak02  02.08.2019, 13:02
@Unterfranke61

Das ist schon klar...dass der EA für das gesamte Haus ausgestellt wird, dennoch sollte zur Wohnungsbesichtigung (eine Kopie) bereits vorliegen.

Unterfranke61  03.08.2019, 00:11
@rotreginak02

So sollte es sein, nur oft haben die Eigentümer überhaupt gar kein Interesse, dass die Hausverwaltung die Erstellung eines Energieausweis in Auftrag gibt. Ist ja mit Kosten verbunden.

rotreginak02  03.08.2019, 01:09
@Unterfranke61

Ja, leider stimmt das sogar...allerdings sind die zu erwartenden Strafen deutlich höher als die ca. 350 € für den EA durch einen Sachverständigen.

Setz dich mal mit der Bauverwaltung deiner Stadt- oder Kreisverwaltung (Landratsamt) in Verbindung. Dort müssten die erforderlichen Baupläne vorliegen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
rotreginak02  02.08.2019, 13:06

Im sogenannten "Bauaktenarchiv" hat ein potentieller Käufer aber kein Recht zur Einsichtnahme, nur der Eigentümer. Der muss sich nämlich darum kümmern, wenn er verkaufen möchte. Den Gang kann sich FS also sparen.

Unterfranke61  03.08.2019, 00:08
@rotreginak02

Wenn der potentielle Käufer eine Vollmacht des Verkäufers vorlegt, bekommt er die Unterlagen. Die Möglichkeit könnte ja bestehen, dass der Verkäufer gar nicht mehr in der Lage ist, das Bauamt aufzusuchen.

Ohne aktuellen Grungriss kein Kauf, auch die Teilungserklärung muss aktualiesier werden. Das alles ist Sache des Verkäufers

Es fehlt ein Grundriss mit aktuellen Abmessungen vor dem Wohnungskauf.

Ohne Grundriss kein Erwerb. Ganz simpel. Wenn der VK behauptet, keinen zu haben, dann muss er eben einen anfertigen lassen bzw. von der HV anfordern. Ist kein Grundriss zu finden (sehr auffällig), muss der Verkäufer eben auf seine Kosten einen anfertigen lassen, respektive die Kosten dafür sind beim KP abzuziehen.

Die Lage der Räume entspricht nicht der Lage gemäß Teilungserklärung, früher war das Badezimmer mit Fenster und jetzt innenliegend, Entlüftung (Ventilator) ist da.

Sofern das ehem. Badfenster an einer Kommunwand lag, und dort angebaut wurde, wäre das normal. Nichtsdestotrotz hat der Erwerber Anspruch auf einen massstabsgetreuen Grundriss, und zwar vor Erwerb.

Wende dich an die Verwaltung des Hauses.

Unterfranke61  02.08.2019, 09:27

Und was hat diese mit den Bauunterlagen zu tun?