Wohnung gemietet - Duschkabine fehlt
Ich habe eine Neubauwohnung gemietet. Bei der Übergabe fehlte die Duschkabine (Duschtasse ist vorhanden). Der Vermieter sagte: Die Wohnung vermieten wir nur so, der Bauträger hat leider vergessen hier eine Kabine einzubauen (oder so ähnlich). Bei der Besichtigung ging ich davon aus dass dieser Mangel noch behoben wird, da es sich ja um einen Neubau handelt. Im Mietvertrag steht jedenfalls nichts davon dass die Wohnung ohne Duschkabine vermietet wird. Der Einbau einer anständigen Duschkabine (Seitenwand und Drehtür) kostet etwa 500 Euro.
Die Wohnung ist ansonsten tipptopp. Es war schwer genug sie zu finden, daher kann ich die Wohnung nicht deshalb sausenlassen. Mich mit dem Vermieter gleich zu Anfang anzulegen und eine Mietminderung zu riskieren halte ich ebenfalls für unklug. Was tun?
8 Antworten
Das ist heute wohl öfter so, dass Wohnungen ohne Duschkabine vermietet und verkauft werden. War bei meiner Tochter auch so. Allerdings sollte natürlich der Vermieter dafür sorgen, dass eine Duschkabine vorhanden ist. Wie willst Du denn sonst duschen?
Du kannst mit Deinem Vermieter reden und ihm anbieten, eine Duschkabine einzubauen, allerdings nimmst Du sie dann bei Deinem Auszug mit. Ansonsten soll er was zahlen. Aber nur schriftlich!
und das Wasser läuft im ganzen Bad rum. Kannst Du so gezielt duschen, dass kein T ropfen Wasser neben der Duschwanne landet?
Hallo Bretthoven,
das erinnert mich an den Fall eines anderen Neubaus, in dem die Rolläden vergessen wurden. Aber dann wurden die Wohnungen eben ohne Rolläden vermietet. Die Mieter mussten sich dann eben was Anderes vor die Fenster machen. Im Mietvertrag stand nichts von Rolläden drin und auch nichts von Rolläden nichts drin. Da stand gar nichts. Deshalb konnte man auch nichts machen.
Das würde ich jetzt einmal ganz laienhaft auf Deinen Fall übertragen.
Wenn in Deinem Mietvertrag was von einer Duschkabiene steht, muss die auch auf Kosten des Vermieters eingebaut werden. Wenn nicht, dann nicht. Dann kannst Du das entweder auf eigene Kosten machen oder Dir einen Duschvorhang anbringen. Duschen kannst Du ja!
Du könntest aber den Vermieter höflich darauf ansprechen und ihn bitten die Kosten für den Einbau der Duschkabine übernehmen und dafür ein Abkommen treffen, dass diese selbstverständlich in der Wohnung verbleibt, solltest Du dort wieder ausziehen.
Liebe Grüße
ENM
bau dir eine kabine ein
Wenn du dort 3 Jahre = 36 Mo. wohnst dann macht das € 14,- monatl aus usw., aber wenn du dann ausziehst, dann holst du das locker wieder rein, dann ist der VM im Zugzwang, ausbauen oder bezahlen.
Im Mietvertrag steht jedenfalls nichts davon dass die Wohnung ohne Duschkabine vermietet wird.
Und sicher auch nicht das mit Duschkabine vermietet wird. Dann hast Du auch keinen Anspruch darauf. Sprich es ist kein Mangel den der VM beheben muß.
Im Baumarkt gibt es Vorrichtungen mit oder ohne Duschvorhang (weiß jetzt nicht wie das heißt) die bringt man an der Wand an. Kostet nicht die Welt.
Eine Duschwanne ist da. Und Wasser incl. Dusche sowie ein Abfluss wohl auch. Also, duschen kann man.