Welche Strafe bei Sachbeschädigung?
Guten Abend!
Gestern Abend war ich mal wieder mit meinen Jungs unterwegs (ich 20, 21, 24). Wie das natürlich so ist trinkt man dann auch etwas (zu viel), und man macht Sachen, die man "normalerweise" garnicht machen würde.
Wie dem so sei sind wir draußen rumgelaufen und waren wirklich Sturz besoffen und kickten alles rum was in den Weg kam (Mülltonnen, Stühle, Sperrmüll etc.), und es beschwerte sich jemand und rief die Polizei an, die uns wenig später auch fand und uns zur Rede stellte. Das Ergebnis: Anzeige wegen Sachbeschädigung bekommen.
Wir alle haben uns noch nie etwas zu Schulden kommen lassen, und es ging auch nichts kaputt außer ein Mülleimer (Von denen die an jeder Straßenecke stehen/hängen).
Jetzt meine Fragen:
- Mit welcher Strafe müssen wir denn rechnen?
- Wie lang dauert es denn, bis man einen Brief von der Polizei bekommt?
- Wie geht es nun weiter?
Ich bedanke mich jetzt schonmal für eure Antworten
Gruß
M.
10 Antworten
Zum einen werdet ihr euch wegen einer Sachbeschädigung verantworten müssen und habt da vermutlich mit einer Geldstrafe zu rechnen (derjenige im Alter von 24). Die beiden anderen können möglicherweise nach Jugendstrafrecht verurteilt werden, das hängt aber vom Einzelfall ab. Darüber hinaus müsst ihr natürlich zivilrechtlich für den verursachten Schaden haften.
Die konkreten strafrechtlichen Folgen der Tat hängen von vielen Faktoren ab und können nicht sicher vorhergesagt werden.
§ 303 StGB - Sachbeschädigung
(1) Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt das Erscheinungsbild einer fremden Sache nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert.
(3) Der Versuch ist strafbar.
Wenn man zuvor noch nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten ist und Reue zeigt ist es eher unwahrscheinlich, dass man wegen eines Mülleimers ins Gefängnis wandert. Der Paragraph deckt aber eben auch andere Beschädigungen ab.
Es heißt "bis zu". Das ist die obere Grenze des Strafrahmens, die jedoch von unserer deutschen Justiz so gut wie nie ausgeschöpft wird. Selbst als Vergewaltiger hat mit in Deutschland beim ersten mal nie und selbst beim zweiten Mal kaum etwas zu befürchten. Es mag Ausnahmen geben, aber die Regel ist das nicht.
du kriegst einen gestreiften Overall und darfst 6 Wochen lang die Straßen fegen, viel Spaß!
MMhh, vielleicht sollte man Euch den Müll in die Wohnung kippen, weil man so betrunken gar nicht sein kann. Ihr werdet eine Geldstrafe bekommen etvl. via Strafbefehl oder Sozialstunden. Kommt auf den SChaden an, nur Mülltonne umgeworfen oder ist die kaputt oder muss eine Reinigung erfolgen. Aber so Vernunft ( in dem Alter...... ) kann man halt nicht erzwingen. SChade.
So wie wirs gesehen haben war "nur" eine Mülltone kaputt, war so'n Plastikmülleimer die überall am Straßenrand sind:
http://data6.blog.de/media/482/5010482_aee2604476_m.jpeg
Zu deinem letzten Satz:
Jeder macht mal Fehler, oder nicht? Vor haben werde ich soetwas sicher nicht nochmal...
Fehler ja, mache ich auch, dauernd, aber ich bin noch nie btetrunken Auto gefahren oder habe mich geprügelt. Aber toll, dass Du daraus lernst..
wenn du glück hast bekommst du nur einen Geldstrafe,da doch noch nie aufgefallen bist....sehen die es als ein einmaliger Ausrutsch
Ja darauf hoffe ich auch, vor hatte ich sowas nicht nochmal frag mich immernoch wie man so dumm sein kann... jetzt hab ich erstmal keinen Bock mehr aufs Saufen...
das glaub ich dir, ich hoffe für dich dass du nur eine "kleine Geldstrafe bekommst und die Sache sich schnell wieder erledigt hat ....
Lass Dich überraschen,
schnell kann es geschen,
werden Wunder Wirklichkeit,
werden Wunder wahr!
(Rudi Carrell R.I.P.)
Danke für die Antwort ;)
Aber wäre es nicht ehrlich gesagt ziemlich lächerlich wenn man wegen eines Mülleimers in den Knast müsste? Kommt doch denke ich mal auf die Höhe des Schadens an...