Fahren ohne Fahrerlaubnis? welche Strafe droht mir?
Hallo,
Gestern Abend bin ich ohne Führerschein gefahren und wurde von der Polizei angehalten
ich bin auch noch garnicht vorbestraft
mit welcher Strafe muss ich jetzt rechnen
weil der Polizist auch meinte das es zu keiner Freiheitsstrafe kommen wird da ich noch garnicht vorbestraft bin
10 Antworten
hallo,
auch wenn die Frage schon älter ist bin ich mir sicher, dass einige in der Lage sind, erwischt worden zu sein und sich jetzt fragen was kommt, deshalb will ich über meine Erfahrung schreiben:
ich versuche alles kurz zu fassen und dennoch detailliert zu bleiben
vor rund einem halben Jahr als ich noch 15 Jahre alt war fuhr ich mit meinem ungedrosselten Roller der mit 86 statt mit den erlaubten 25 fuhr. Die Polizeischülern mich aufgrund auffälligem Fahrverhalten an, ich fuhr jedoch noch einige Meter weiter bis ich merkte das flucht nicht möglich ist. Also bisher Fahren ohne Fahrerlaubnis + Fluchtversuch
als ich anhielt versuchte ich noch vergebens den Roller zu drosseln da nur ein Kabel einzustecken war.
Als ich Abstieg nahm Polizei Personalien auf und ich erzählte ihnen eine Lüge von wegen jemand anderes hätte den Roller entdrosselt.
Der Roller wurde abgeschleppt und ich ging zur Schule
Nachmittags nach einem langen Gespräch mit meiner Familie entschieden wir uns zur Polizeiwache zu fahren damit ich die Wahrheit erzähle.
Der Polizist schrieb sich dass auf , viel änderte sich jedoch nicht.
einige Wochen später wurde ich zur Vernehmung gerufen ich sagte aus, obwohl ich das Recht hatte zu schweigen.
Einige Monate später bekam ich Post vom Gericht: vereinfachtes jugendverfahren, d.h. Kein Staatsanwalt .
nebenbei bekam ich Post von landratsamt für Termin bei jugengerichtshilfe. Den Termin nahm ich auch wahr. War eine große Hilfe.
Der Gerichtstermin fand im Büro der Richterin statt. Teilnehmer waren Richterin, Jugendgerichtshilfe, ich, meine rechtliche Vertreterin ( meine Mutter) und zwei weitere Familienangehörige ( diese werden nicht unbedingt rein gelassen, die Richterin drückte ein Auge zu)
halbe Stunde geredet, Richterin war sehr nett, immer schön laut und ununterbrochen reden und der Richterin in die Augen schauen
Gerichtshilfe macht Vorschlag für Sanktion
-> Verfahren wurde eingestellt , 15 Arbeitsstunden
Fazit :
-Es klingt nervig zu sagen Roller nicht entdrosseln, aber es ist die Wahrheit.
-Wenn trotzdem entdrosselt guckt gefälligst dass die endgeschwindigkeit im Rahmen von 50 km/h bleibt sonst kann es böse enden ( ich hatte Glück )
-wenn ihr der Polizei begegnet verhaltet euch unauffällig und nicht so wie ich ( keine auffälligen Abbiegungen , Tempo konstant halten und nicht schneller oder langsamer werden )
-wenn ihr trotzdem angehalten werdet , nicht versuchen abzuhauen egal wie sinnvoll es in dieser Situation erscheint
-lügt die Polizisten nicht an, sie erkennen wenn ihr lügt
-Anwalt würde ich nicht empfehlen ( unnötige Kosten )
-beim Gerichtstermin gut gekleidet erscheinen , immer höflich sein trotzdem ernst reden und nicht zu viel Lächeln
würde ich die Tat wiederholen :
nein, da beim zweiten Mal deutlich schlimmere Sanktionen folgen können ( Fahrverbot etc)
Hab ich es genossen ungedrosselt?
auf jeden Fall
Btw ich würde euch empfehlen es euren Eltern sofort zu erzählen denn sie sind die einzigen die euch unterstützen. Außerdem lässt euch nicht von euren Freunden drängen. Die werden die ersten sein die ihren Roller wieder drosseln sobald einer aus der Gruppe von den Polizisten ge***** wird
lasst doch bei der Antwort eine positive bewertung da, damit Leute in schwierigen situationen sehen können was sie tun sollten und was vermeiden etc.
Ich hoffe ich konnte helfen :)
Zeigen Sie das Dokument bei einer Polizeikontrolle nicht vor, droht laut Bußgeldkatalog 2017 ein Bußgeld von 10 Euro.
Beachten Sie, dass die Beamten das Originaldokument sehen möchten – Kopien reichen nicht aus.
Das Fahren ohne Fahrerlaubnis ist in Deutschland eine Verkehrsstraftat nach § 21 StVG, die verwirklicht wird,
wenn der Fahrzeugführer nicht im Besitz einer erforderlichen Fahrerlaubnis ist oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 StVG verboten ist.
Die Tat wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bestraft.
In bestimmten Fällen, wie Fahrlässigkeit oder beschlagnahmtem Führerschein, ist die Freiheitsstrafe auf 6 Monate und die Geldstrafe auf 180 Tagessätze begrenzt.
Fahren ohne Fahrerlaubnis ist dann gegeben, wenn der Fahrzeugführer ein fahrerlaubnispflichtiges Fahrzeug führt und
ihm bislang keine gültige Fahrerlaubnis für solche Fahrzeuge erteilt wurde oder
die entsprechende Fahrerlaubnisklasse durch Fristablauf erloschen ist oder
eine ausländische Fahrerlaubnis nicht rechtzeitig umgeschrieben wurde oder
die Fahrerlaubnis rechtskräftig entzogen oder
ein zeitlich befristetes
Fahrverbot
verhängt wurde.
Und was passiert mit dem Auto ? Das Verkehrsrecht versteht keinen Spaß mit führerscheinlosen Fahrern. Es ermächtigt die Richter dazu, dass Fahrzeug des Täters einzubeziehen . Wer es alsHalter
eines Kraftfahrzeuges in Kenntnis dessen, dass der Fahrer keine Fahrerlaubnis hat, duldet, dass der Fahrer das Fahrzeug führt, macht sich nach § 21 Abs. 1 StVG strafbar. Irrtümer werden durch den Fahrlässigkeitstatbestand nach § 21 Abs. 2 StVG aufgefangen. https://www.bussgeldkatalog.org/fahren-ohne-fuehrerschein/Hi,
was lag denn nun vor? So ganz eindeutig geht es aus deiner Frage nicht hervor.
- Fahren ohne Führerschein (Führerschein zu Hause vergessen, nicht dabei)
oder
- Fahren ohne Fahrerlaubnis (Du hast keinen Führerschein der betreffenden Klasse)
Im ersten Fall ist es eine Verkehrsordnungswidrigkeit, die 10 € kostet.
Im zweiten Fall ist es eine Verkehrsstraftat, wo Du mit
- Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr (oder Geldstrafe) rechnen musst, die übrigens ein Gericht festlegt und nicht der Polizei vor Ort
- Führerscheinsperre (mind. 6 Monate)
rechnen musst. Zudem kann der Halter des Fahrzeuges belangt werden, wenn er davon wusste.
LG
Meinst du nicht auch, dass es unter Umständen sinnvoll sein könnte, zumindest mal das Alter zu nennen, damit man zwischen Jugend- und Erwachsenenstrafrecht unterscheiden kann?
Oder vielleicht ein paar Hintergründe zur Tat nennen, da möglicherweise abgewogen wird, ob man ein Mofa auf 31 km/h frisiert oder beruflich fünf Jahre lang einen 40-Tonner ohne FE fährt?
also ich bin 18
und besitze keinen Führerschein
zudem bin ich in einer 40er Zone im dreistelligen Bereich gefahren um die 120/130
Ich musste damals 460 Euro zahlen .. mehr nicht .. normal geht's nach dem 3. mal in den Knast . Die Strafe erhöht sich bei jeden mal erwischen. Aber der Staat kassiert meistens lieber Geld und sperrt Dich nicht gleich ein. Es sei denn Du baust einen Unfall . Dann wird das nach Schwere des Unfalls berechnet , das Strafmaß . 2Jahre Führerscheinsperre kommen hinzu