Sachbeschädigung "dabei gewesen"
5 Freunde und ich waren etwas betrunken und waren auf der Straße, einer hat zwei Fahrräder etwas beschadigt, also er hat du gegen eine Wand geworfen und ein anderer hat einen kleinen Zaun eingetreten. Die anderen und ich waren dabei und haben "zugeschaut" und natürlich gelacht. Nun kam die Frau und alle laufen weg ist logisch, außer der der die Fahrräder beschädigt hat. Der wurde von der Polizei befragt wer dabei war, er hat alle Namen gesagt. Was würde uns erwarten als strafe wenn er sagt wie es war und sagt das die anderen zugeschaut haben und er es beschädigt hat. Und was würde ggf ihn treffen
Danke schonmal für die Antworten
2 Antworten
Ihr habt dabei zugesehen und gelacht.
Das sieht man in solchen Fällen auch gern mal als eine Art anfeuern.
Der, der es gemacht hat, ist vor allem erstmal schadenersatzpflichtig.
strafrechtlich wird da nicht viel passieren, wenn ihr klug seid (was zu bezweifeln ist, wenn man sich die Birne so vll säuft, dass man so einen Mist macht).
Sachbeschädigung ist ein Antragsdelikt. Es wird nur verfolgt, wenn der Geschädigte das will.
Also, hingehen, sich entschuldigen, den Schaden zahlen. Dann wird die Anzeige vermutlich zurück genommen.
Wie gesagt, kain Offizialdelikt, was immer verfolgt wird. Man kann es in Ordnung bringen.
Sachbeschädigung ist ein Antragsdelikt. Ausser das besondere öffentliche Interesse scheint ein Einschreiten für geboten:
§ 303c Strafantrag: In den Fällen der §§ 303, 303a Abs. 1 und 2 sowie § 303b Abs. 1 bis 3 wird die Tat nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.
Ihr könntet erstmal die Sache mit dem Zaun in Ordnung bringen udn bei der Polizei erfragen, ob die wissen wem das Fahrrad gehört, weil ihr ja Schadenersatz leisten wollt. Dann wisst ihr, ob die Strafantrag gestellt ahben.
Mitgegangen mit gefangen.Wenn er wirklich aussagt kommt ihr vielleicht mit einer Verwarnung davon.Aber ihr hattest ihn auch davon abhalten können.Es kommt jetzt darauf an ob die Geschädigten eine Anzeige machen.Im schlimmsten Fall gibt es Sozialstunden weil ihr einfach nur zugeschaut habt.
Naja wir haben gesagt das er das lassen sollen, aber so ihn richtig festgehalten oder so nicht
Was ist wenn man den Fahrradbesitzer nicht ausfindig machen kann? Die Fahrräder gehören nicht der Frau denk ich mal, also kann sie uns auch nicht anzeigen oder? Wir haben einen Zettel mit Nummer hinterlassen, aber es hat die letzte Zeit nur geregnet, da kann es ein das der Zettel nicht mehr so lesbar ist. Sollte sich der Besitzer trotzdem sich nicht bei der Polizei melden, kann die Polizei auch nichts machen oder? Die Polizisten meinten das es noch konsequenzen geben soll..