Ist versuchte Sachbeschädigung strafbar?

5 Antworten

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Nun, Sachbeschädigung ist nach §303 StGB eine Straftat. Auch der Versuch (nach Abs. 3) ist strafbar, siehe z.B. hier: http://dejure.org/gesetze/StGB/303.html

Es kommt auf die gesamte Situation an, was du genau gemacht hast, das restliche Verhalten deinerseits. Ebenso ob du schon mal aufgefallen bist, andere Delikte, etc...

Ein Eintrag ins polizeiliche Führungszeugnis erfolgt erst ab 90 Tagessätzen. Alles darunter beeinträchtigt deine Berufslaufbahn normalerweise nicht.

hoexteraner  20.05.2011, 22:09

Mit Verweis aufs Gesetz. DH.

Klar ist auch dies strafbar. Auch wenn Du im Suff die Scheibe nicht getroffen hast, wenn man die Absicht nachweisen kann, bist Du dran. um beim Beispiel vom "Auswanderer" zu bleiben. Jedoch muss das bewiesen werden. Auswirkungen sollte dies nicht haben, oder machst Du das ständig? Ich weiss nicht was Du genau gemacht hast, bzw wie alt Du bist. Falls Du Minderjährig bist, noch nichts angestellt hast, wirst maximal ein paar Arbeitsstunden machen müssen. Auf Deine Berufslaufbahn hat das keinen Einfluss, da dies nicht ins polizeiliche Führungszeugniss eingetragen wird.

eine Anzeige ist nie gut! wenn sie dihc net Anzeigen hast du nochma Glück gehabt! sonst könntest du versuhcen mit ihnen zu reden° und gemeinnüzige Areit machen

Keksmithonig 
Beitragsersteller
 20.05.2011, 21:16

bekomme aber eine anzeige (so meinten es zumindest die bullen)

Wenn man Angetrunken war ist man nur irgendwo gegengelaufen und wollte doch keine Sachbeschädigung machen.................

Keksmithonig 
Beitragsersteller
 20.05.2011, 21:15

und was,wennman es absichtlich gemacht hat?

Stirling  20.05.2011, 21:16
@Keksmithonig

Kann ja keiner Beweisen.

Du warst Betrunken und weißt von nix mehr. Also hattest du keinen Vorsatz und so auch keine Absicht.

Keksmithonig 
Beitragsersteller
 20.05.2011, 21:18
@Stirling

die haben es uns nicht angesehen hatten nur 2 3 bier

Was ist eine "versuchte" Sachbeschädigung ???? Hast die Scheibe nicht getroffen gibts auch keine Strafe.

Bruchpilot1982  20.05.2011, 21:42

Sachbeschädigung (§ 303 StGB) ist eine Straftat. Auch der Versuch (§303 Abs.3 StGB) ist strafbar!

Keksmithonig 
Beitragsersteller
 20.05.2011, 21:17

ich sag mal wir haben scheiße gebaut, es istz aber nicht kaputt gegangen. der versucht einer sachbeschädigung ist strafbar meinten sie, aber im internet meint ein student, der jura studiert was anderes. handschellen wurden aber angelegt und meine daten aufgenommen und es wurde mit anzeige gedroht, was jetzt?

Auswanderer1968  20.05.2011, 21:22
@Keksmithonig

Passiert weiter nix - protokoll - evtl. Anhörung und Ermahnung und das wars. kein Staatsanwalt wird die Sache weiterverfolgen - ist ja nicht wirklich was passiert. Anders würde es bei versuchtem Totschlag aussehen - da hat man was versucht - der Typ hat Verletzungen aber es bleibt eben beim Versuch. Gottseidank nix schlimmeres. Ist Schaden entstanden wars kein Versuch. Dann sieht die Sache anders aus. Handschellen sind normal - die wissen ja nicht was ihr lieb ihr seit.