Welche Strafe bekommt man,wenn man auf dem Autodach während Autofahrt sitzt?

6 Antworten

Der Bußgeldkatalog sieht nur das Befördern von Personen auf der Ladefläche vor, nicht auf dem Autodach. Kosten: lächerliche 5 €. Außerdem das Fahren ohen Sicherheitsgurt: 30 €. Alternativ Gefährdung anderer entgegen § 1 StVO - ebenfalls 30 €.

Viel mehr Sorgen würde mir aber dein Führerschein machen, denn wer so etwas tut, lässt Zweifel daran aufkommen, dass er zum Führen von Kfz geeignet ist - mindestens ein Fahrverbot, eventuell auch Entzug der Fahrerlaubnis könnten die Folge sein.

memphys91  29.09.2013, 08:19

Ich würde da sogar noch einen Schritt weitergehen und von

Gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr sprechen.

Schwer zu begründen aber wäre im Rahmen des möglichen.

Ratirat  29.09.2013, 10:59
@memphys91

Darüber habe ich auch nachgedacht, aber wenn man sich § 315b StGBdurchli est, kommt man meines Erachtens zu dem Schluss, dass der hier nicht anwendbar ist.

Aber ausschließen kann man das nicht, da hast du völlig recht.

ginatilan  29.09.2013, 11:25
@Ratirat

, dass der hier nicht anwendbar ist.

genau dieser Paragraf ist aber anzuwenden, siehe doch einmal was da drin steht

und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet

Bingo, genau deswegen:-)

ginatilan  29.09.2013, 12:37
@Ratirat

ich weiß zwar micht was das verlinkte Urteil mit dem Fall des Fragestellers zu tun haben soll, bin aber auch kein Richter/Anwalt, aber für mich ist das Gesetz der erste "Ansprechpartner"

und in http://dejure.org/gesetze/StGB/315b.html steht nichts davon, dass das Gesetz nicht anzuwenden ist wenn "nur" das Leben eines Tatbeteiligten gefährdet ist.

aber wie gesagt, wenn du dich besser damit auskennen solltest dann ist das ja gut für den Fragesteller:-)

memphys91  29.09.2013, 12:48
@ginatilan

Grundsätzlich kann der § 315 StGB nur dann angewendet werden, wenn außer dem Fahrzeugführer noch andere Personen unmittelbar betroffen sind.

Eine Straßenverkehrsgefährdung kann also dann nicht begründet werden, wenn weit und breit nur der Fahrzeugführer zu sehen ist (er fährt z.B. auf einer einsamen Landstraße mit 200 Km/h).

Der einzige Grund warum ich für den § 315 plädieren würde ist halt, dass der Fahrer das Mädchen auf das Dach steigen lässt und sie damit gefährdet (also eine Straftat vom Fahrer ausgehend). Ob das nun umgekehrt auch angewendet werden kann (also ob das Mädchen den § 315 StGB auch gegenüber dem Fahrer erfüllt) kann ich nicht sagen.

Wenn nicht das, dann aber auf jeden Fall, dass das Mädchen logischerweise nicht angeschnallt war, kleiner Trost.

ginatilan  29.09.2013, 13:05
@memphys91

Der einzige Grund warum ich für den § 315 plädieren würde ist halt, dass der Fahrer das Mädchen auf das Dach steigen lässt und sie damit gefährdet

so sehe ich als Laie das auch

Ratirat  29.09.2013, 17:05
@ginatilan

Der Laie mag das so sehen, der BGH sieht das aber, wie aus dem oben genannten Urteil hervorgeht, anders:

Eine Anwendung des § 315 b StGB muß daher ausscheiden, wenn mangels anderer Feststellungen - wie hier - lediglich die Tatteilnehmer und ihre Sachen gefährdet worden sind

Was Ratirat sagte, ist richtig. Am treffensten ist warscheinlich das Nicht-Anlegen des Sicherheitsgurtes. Der "Normalpreis" ist 30,- EUR für den >> fahrlässigen << Verstoß. Hier kann man warscheinlich nicht darauf vertrauen, dass irgendjemand glaubt, man habe sich auf dem Autodach vergessen anzuschnallen. ;-) Also würde ich von Vorsatz ausgehen, was in der Regel die Geldbuße verdoppelt. Dann wird es zu einem Bußgeld, wo noch einmal 25,- EUR Verwaltungskosten dazukommen.

Wenn nichts passiert, natürlich. Das ist auch das einzige. Alles andere, was mit >Gefährdung< hier angesprochen wurde, bedingt eine >konkrete< (in diesem Einzelfall) Gefährdung eines anderen. Und ist somit hier - wenn nichts passiert ist - nicht einschlägig.

Ach so: >grob fahrlässig< gibt es im Tatbestandskatalog nicht. Da gibt es nur >fahrlässig< ("oh, entschuldigung, vergessen...") oder >vorsätzlich<.

Vierteldollar  29.09.2013, 10:14

Eins noch, was auch absolut richtig ist: Wenn die Polizei jemanden dabei erwischt, kann sie einen Bericht an die Führerscheinstelle schreiben, die dann Deine charakterliche Eignung zum Führen von Kfz überprüfen kann. Das hieße dann für Dich, dass man Dich zu einer psychologischen Begutachtung (MPU) einlädt. Auf Deine Kosten. Die Führerscheinstelle kann Dir daraufhin auch die Fahrerlaubnis entziehen. DARAUF würde ich es nicht ankommen lassen...

Hallo MarkohOO

was evtl strafrechtlich auf dich zukommt wurde ja schon geschätzt, nun aber kommt in diesem Fall auf jeden Fall noch das führerscheinrechtliche auf dich zu

gesetzliche Bestimmungen: § 2 Abs. 12 StVG:

"Die Polizei hat Informationen über Tatsachen, die auf nicht nur vorübergehende Mängel hinsichtlich der Eignung oder auf Mängel hinsichtlich der Befähigung einer Person zum Führen von Kraftfahrzeugen schließen lassen, den Fahrerlaubnisbehörden zu übermitteln, soweit dies für die Überprüfung der Eignung oder Befähigung aus der Sicht der übermittelnden Stelle erforderlich ist. Soweit die mitgeteilten Informationen für die Beurteilung der Eignung oder Befähigung nicht erforderlich sind, sind die Unterlagen unverzüglich zu vernichten."

die Fsst wird dir zwar nicht gleich deine Fahrerlaubnis entziehen, aber wenn du die MPU nicht besteht (die Frist wird dann sehr kurz sein) wirst du lange Zeit ohne Fahrerlaubnis sein

"spaßhalber". sag das das nächste mal, wenn er vom autodach weggefegt und von 3 nachfolgenden autos überrollt wird xD

schätze mal das fällt unter grob fahrlässiges verhalten. könnte gut sein, dass du da was an strafe bezahlen musst. problematisch wirds auf jeden fall wenn damit mal ein unfall passiert und die versicherung ins spiel kommt.

Nein, das ist garantiert nicht straffrei. Ich glaube kaum, dass es für "Sitzen auf dem Autodach während der Fahrt" einen Eintrag im Bußgeldkatalog gibt, aber das wird schon einiges kosten und ein paar Punkte bringen.