Was kann die Polizei anhand Chatverläufen einem anhängen?
folgende situation: Person A begeht mit graffitis sachbeschädigung und wird von der polizei verhaftet. die polizei beschlagnahmt das handy der person A und sucht nach weiteren informationen. Dabei stößt die polizei auf einen chatverlauf mit person B, in dem der verkauf von rauschmitteln stattfindet. unter anderem auch in der schule. die polizei startet eine hausdurchsuchung bei person b findet aber nichts außer ein butterfly messer. die polizei beschlagnahmt das handy von person b, auf dem ca 20 weiterere solcher chats sind welche ca 5 monate lang gingen, welche aber alle nach 4 monaten mal gelöscht wurden.
wie wird die polizei nun vorgehen?
was hat person b für strafen zu befürchten?
Wie stehen die chancen auf einen verbleib an der schule?
person b ist noch minderjährig und noch nie straffällig geworden.
7 Antworten
Hallo
Die Schule darf Person B nur in besonders schwerwiegenden Fällen von der Schule verweisen. Da wohl B vorher nicht viel angestellt hat, wird es wohl bei einer sehr strengen Verwarnung bleiben. Die Schule ist verpflichtet vor einem Rauswurf ein Krisengespräch zu führen und dem Schüler Alternativen anzubieten.
Bei den Chatnachrichten kommt es wiederum darauf an, ob diese Beweiswert vor Gericht haben können. WhatsApp- Nachrichten haben z.B. null Beweiswert, da sie nicht zentral sondern nur auf den Handys gespeichert werden und mit genug Aufwand problemlos manipuliert werden können.
Mit einem guten Anwalt lässt sich das also klären.
Unabhängig davon kann die Polizei die Erkenntnisse aus den Nachrichten natürlich zur weiteren Ermittlungen heranziehen. Die Namen und Adressen der Personen kann die Polizei problemlos ermitteln. Und wenn von den 20 Personen nur 2-3 eine Aussage tätigen und es auch nur bei einer Person irgendwie anderweitig nachweisbar ist, ist die Sache erledigt.
Ich rate Person B also, gegenüber der Polizei keine Aussagen zu treffen. Auch nicht gegenüber der Schule. Einen guten Anwalt nehmen und abwarten ....
Im schlimmsten Fall offen und direkt auf die Schule zugehen und Schaden minimieren, ohne das jedoch vor dem Prozess explizit einzugestehen. Gegenüber der Polizei erstmal keine Aussage treffen und sich beraten
Eine pauschale Aussage zur Strafe kann ich so nicht treffen, da fehlen zu viele Details....
Oder sie sehen selbst im Schulgesetz nach, das steht oft im Kapitel "Ordnungsmassnahmen" oder ähnlich.
Wenn ich ein konkretes Bundesland + Schulform gesagt bekomme, kann ich das ausführlich recherchieren. Das aber erst morgen ;)
darf ich fragen in welchen bundesländern dies der fall sein könnte? oder haben sie einen konkreten link zu einem artikel oder paragraphen welcher mir weiterhelfen könnte?
Korrektur: B darf auch in einigen Bundesländern von der Schule verwiesen werden, das entscheidet dann die Konferenz.
danke, die bis jetzt einzige hilfreiche antwort
Und genau sowas ist der grund, warum man sein handy verschlüsseln und sperren sollte. Kein plan, ob die schule etwas davon erfahren wird. Verdient hättest du es aber, weil das jugendstrafrecht wird nicht grad viel zur bestrafung hergeben
Sie schauen in der Cloud nach?
Sie ermitteln eben und ermitteln in die Richtungen in die die Staatsanwaltschaft Interesse hat.
wieso lese ich da "was anhängen" ?
Entweder es liegt nichts vor oder es liegt was vor.
Wieso sollte die Polizei dir was anhängen - glaubst du die haben nichts besseres zu tun?
... es ist doch bereits im Kindergarten so: wer sich nicht an die Regeln hält muss eben auch mit den möglichen Konsequenzen leben.
Hört doch einfach auf blödsinn zu machen dann passiert sowas auch nicht, geht arbeiten trefft euch auf ein Bier und ihr lebt relativ sorgenfrei zumindest was Strafverfahren und Verfolgung angeht