Ein Straf unmündiges Kind begeht eine Sachbeschädigung - darf man zur Feststellung der Personalien das Kind bis zum Eintreffen der Polizei festhalten?
Seit Jahren begehen Kinder Sachbeschädigungen an meinem Haus, was schon an Stalking grenzt. Eines habe ich jetzt erwischt und bis zum Eintreffen der Polizei festgehalten. Dazu hätte ich kein Recht gehabt. Kinder sind Straf unmündig. . . .
Wer ersetzt meinen Schaden, wenn ich nicht weiß, wer die Eltern sind? Oder habe ich eben Pech gehabt, wenn Straf unmündige Kinder Sachbeschädigungen begehen?
8 Antworten
Paragraph 127 StPO. Du darfst Personen festnehmen, die einer Straftat verdächtig sind. Da steht nichts davon drin, dass die Person strafmündig sein muss. Zudem hast du ja zivilrechtliche Ansprüche gegen das Kind, wenn es älter als 7 ist.
Hier wird oft das StPO erwähnt.
https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/
Das findet hier meiner Meinung nach keine Anwendung!
Vielmehr ist meiner Meinung das BGB zuständig:
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__229.html
Beispiel:
http://34a-jack.de/buergerliches-recht/allgemeine-selbsthilfe-%C2%A7229-bgb/
Strafunmündig heißt nur, dass die Kinder keine Strafe bekommen, das heißt aber nicht, dass der Schaden nicht bezahlt werden muss. Mach eine Anzeige bei der Polizei.
Selbstverständlich eine Anzeige, allein schon um spätere zivilrechtliche Ansprüche geltend zu machen. Dass das strafunmündige Kind strafrechtlich nicht belangt wird steht auf einen anderen Blatt und hat mit einer Anzeige die der Geschädigten stellen sollte erstmal nichts zu tun.
Für zivilrechtliche Ansprüche benötigt man einen Titel. Also Amtsgericht, Zivilabteilung, das dortige Mahngericht bemühen, Anzeige einer Straftat geht in dieser Form nicht, da erkennbare Schuldunfähigkeit besteht. Nicht verwechseln
das kannst du schon festhalten, bis die polizei kommt
wenn die eltern rumzicken, sag ihnen einfach, dass sie dich ja anzeigen können, wenn sie bock haben
Wieso solltest Du kein Recht gehabt haben denjenigen bis zum Eintreffen der Polizei und Personalfeststellung festzuhalten ?
Eine Anzeige.... bei Strafunmündigkeit..... aha... !!!!