Unterschied zwischen Kapitalertragssteuer und Abgeltungssteuer?
Was ist der unterschied, bzw. wo kann ich es verständlich nachlesen. beide steuerarten werden doch auf gewinne aus kapitalanlagen oder aktienfonds erhoben. muß man dann auf diese gewinne die 25% abgeltungssteuer und dann noch 30 % kapitalertragssteuer zahlen oder wie funktioniert das? kann es bitte jemand in verständliche halbwegs kurze worte fassen? das wichtigste reicht schon. bitte nicht auf den 1000 seitigen wikipedia eintrag verweisen?
vielen dank im voraus.
4 Antworten
Seit 1.1.2009 gilt die Abgeltungssteuer.
Abgeltungssteuer beträgt 25% + SoliZ. Kapitalertragssteuer beträgt für Dividenden 20%, für stille Gesellschaft 25% und für Zinsen 30% (jeweils +SoliZ).
Aktiengewinne sind jetzt nicht mehr private Veräußerungsgeschäfte und nach einem Jahr Haltungsfrist steuerfrei, sondern gehören zu den Einkünften aus Kapitalvermögen und sind somit immer mit 25% Abgeltungssteuer zur versteuern.
Die Kapitalertragssteuer war bei der Einkommensteuer anrechenbar. Die Abgeltungssteuer ist dies nicht. Aber für Einkünfte aus Kapitalvermögen ist nur noch die Abgeltungssteuer zu zahlen und keine Einkommenssteuer. Sonderfall: Günstiger-Prüfung.
Das Halbeinkünfteverfahren für Dividenden im Privatvermögen wurde abgeschafft (ab sofort 100% zu versteuern). Das Halbeinkünfteverfahren für Dividenden und Aktien im Betriebsvermögen ist durch das Teileinkünfteverfahren ersetzt worden (60% zu versteuern).
danke für die antwort.
dfreak hat im Kern Recht. Kapitalertrag- und Abgeltungsteuer sind keine besonderen Steuern, sondern bezeichnen Steuern auf Einkünfte aus Kapitalvermögen. Und diese sind eine Einkunftsart von sieben, die der Einkommensteuer unterliegen. Mit "Abgeltung"-steuer wird lediglich beschrieben, dass die Steuern mit einem vpm persönlichen Steuersatz abweichenden Steuersatz (25 %) gleich an der Quelle abgezogen, und damit abgegolten sind. Unabhängig davon kann der Steuerpflichtige auch mit der Einkommensteuererklärung die Besteuerung zum persönlichen Steuersatz beantragen, wenn das für ihn günstiger ist. Zur Erläuterung siehe auch www.der-karriere-shop.de/freeload/ebook_as.pdf.
ich glaub beiKapitalertragssteuer hat man das trotzdem noch in der steuererklärung aufgeführt und dann wurde das mit persönlichemm steuersatz verseuert, d.h.wenn der niedriger ist als der von der Kapitalertragssteuer hat man wieder was rausgekriegt, wenn er höher ist muss man was nachzahlen.
bei der abgeltungssteuer muss man das nicht mehr in der Steuererklärung auffüheren, wenn der persönliche Steuersatz aber niedriger wäre kann man trotzdem was wieder raus bekommen
also so hab ich das verstanden...
danke
Hallo andorn,
Deine eigentliche Frage lautet: "Was ist der Unterschied zwischen der Kapitalertragssteuer und der Abgeltungssteuer?"
Nun, verbessert mich bitte, wenn ich falsch liege, aber seit 01.01.2009 gibt es den einheitlichen Kapitalertragssteuerabzug, der sich auch Abgeltungssteuer nennt. Dass die Kapitalertragssteuer auch Abgeltungssteuer genannt wird, liegt an der abgeltenden Wirkung (= sie wird einbehalten und abgeführt).
Die Höhe der Kapitalertrags- oder Abgeltungssteuer liegt bei 25% auf alle privaten Kapitalerträge, ... zuzüglich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer (bei Kirchenzugehörigkeit).