Eigentumsgarage auf Pachtland ,wer zahlt welche Steuer?
Ich habe eine Eigentumsgarage auf Pachtland gebaut, Wer muß nun welche Steuern zahlen. Mein Vermieter sagt er zahlt die Steuern für den Grund und Boden. Der Mieter muss die Grundsteuer B zahlen. Soviel ich weis giebt es nur die Grundsteuer A für Agro-flächen und die Grundsteuer B für Grundstücke welche bebaut sind, Was ist nun richtig
2 Antworten
Du hast eine Garage auf gepachtetem Grund gebaut? Das bedeutet doch jetzt die Garage gehört dem Verpächter. Oder wie? Oder doch dem Pächter? Zwischen mieten und pachten ist ein großer Unterschied. Also bist du doch nur Mieter der Garage, die dein Vermieter gebaut hat? Der Vermieter zahlt die Steuern für Grund und Boden. Welche sind das? Meinst du die Grundsteuer? Die muss bei Verpachtung der Verpächter und bei Vermietung der Mieter bezahlen. Also was jetzt. Bitte genauer erklären.
Ich kenne das nur in der Form: Als Pächter des Grundstückes mit Garage mußt du die Grundsteuer nicht bezahlen. Diese ist durch die Pachtzahlung abgegolten. Wärst du Mieter der Garage und hättest einene Mietvertrag, dann müßtest du sie bezahlen. Mir ist aber auch bekannt, dass es in den neuen Bundesländern etwas anders sein kann. Wenn du dort lebst, bitte bei deiner Frage angeben. (Das Wort Einigungsvertrag hat mich darauf gebracht.)
Hast Du einen Pachtvertrag? Was steht da über die Höhe der Pacht? Eine Garage, die ein Nichteigentüber auf ein Grundstück baut, gehört immer zum Grundvermögen und nicht zum Land- und Forstwirtschaftichen Vermögen. Wenn der Grundstückseigentümer neben der Pacht die Beteiligung an der Grundsteuer verlangt, soll er Die den Einheitswertbescheid und den Grundsteuerbescheid zeigen. Aber noch einmal: Diese zusätzlichen Kosten müssten im Pachtvertrag mindestens erwähnt sein. Sonst ist die Pacht inklusive aller Kosten.
Der Wertegang. Die Garage wurde 1981 auf Pachtland selber errichtet. Nach dem Einigungsvertrag gehört die Garage dem Eigentümer des Grund und Bodens auf dem die Garage steht. Ich habe vom Grundstückseigentümer einen Pachtvertrag erhalten, in dem er mir eine Teilfläche seines Grundstückes zu Nutzung überlässt. Diese Teilfläche wurde mit der Garage bebaut. Der Verpächter verlangt von mir das ich die Grundsteuer B bezahle, die sie die Steuer für das Gebäude ist sprich Garage und der Verpächter die Steuer für den Grund und Boden bezahlt .Was ist hier nun rechtens und richtig.