Welche Staatsangehörigkeit bekommt ein neugeborenes?
Hallo, Ich bin frisch Vater geworden .... ( Glückwunsch ) Danke Danke :-) .....!!!!!!!!!!
Ich bin nicht verheiratet , meine Frau hat eine Niederlassungserlaubnis nach §35 AufenthgG.
Ich habe eine Aufenthaltserlaubnis nach §23a AufenthG.
Meine Frage :
Hat meine kleine Tochter Recht auf einer deutschen Einbürgerung, wenn sie in Deutschland geboren wurde ??
7 Antworten
Hallo,
dein Kind hat mit 99,9%iger Sicherheit die deutsche Staatsangehörigkeit durch Geburt erworben.
Ich lass die Rechtsgrundlagen weg. Eine Niederlassungserlaubnis nach § 35 AufenthG kriegt man, wenn man minderjährig eingereist ist und zum entweder zum Zeitpunkt der Vollendung des 16. Lebensjahres oder Volljährigkeit 5 Jahre im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis war.
Die deutsche Staatsangehörigkeit erwirbt ein Kind durch Geburt, wenn zumindest EIN Elternteil sich zum Zeitpunnkt der Geburt acht Jahre RECHTMÄSSIG im Bundesgebiet aufgehalten hat UND im Besitz eines unbefristeten Aufenthaltstitels ist.
Ich gehe davon aus, dass deine Frau ihre NE zum 16. Lj. bekommt hat, wie es bei Ausländern, die in Deutschland geboren wurden, üblich ist. Wenn dem so ist, dann ist euer Kind auch deutsch.
Und in dem Fall, anders als unten gesagt, wird das Kind mit beiden Staatsangehörigkeiten im Melderegister eingetragen und MUSS sich zum 18. Lebensjahr entscheiden, welche es ablegen möchte.
Weiterhin kannst du, sobald die Geburt im Melderegister deiner Stadt eingetragen ist, einen Antrag auf Familiennachzug zu deinem Kind stellen, damit deine Härtefall-Aufenthaltserlaubnis zu einer Anspruchs-Erlaubnis nach § 28 Abs. 1 S. 1 Nr. 3, S. 2 AufenthG wird.
Erstaunlich, wie sicher und absolut manche Antworten hier klingen, obwohl sie einfach nur an den Haaren herbeigezogen sind...
soweit ich weiß wollte irgentein weitreichender bekannter von mir mit seiner frau in die usa einreisen um dort dann das kind zu bekommen, da die usa aber gecheckt hatte das die frau hoch schwanger war durften die nicht einreisen und soweit ich weiß wollten die damit bezwecken dass ihr kind amerikaner wird und sie somit dort auch verweilen dürfen.
Nein, deutsche Staatsbürgerschaft bekommt dein Kind nur, wenn eines der Elternteile deutsch ist. Ansonsten muß das Kind bis zum 18. Geburtstag in Deutschland leben und kann sich dann entscheiden
Das ist absolut falsch!
Hallo Mismid , ich meine aber da kam vor kurzem ein neues Gesetz raus , das bestätigt das neugeborene derrer Eltern eine Niederlassungserlaubnis haben , direkt deutsch werden , meine es so gehört zu haben bin mir aber nicht sicher??
Kinder von ausländischen Staatsangehörigen:
Wenn beide Elternteile des Kindes Ausländer sind, bekommt es kraft Gesetz (§ 4 Abs. 3 StAG) die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
mindestens ein Elternteil
hat seit acht Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland und
besitzt ein unbefristetes Aufenthaltsrecht oder als Staatsangehöriger der Schweiz oder dessen Familienangehöriger eine Aufenthaltserlaubnis auf Grund des Abkommens vom 21. Juni 1999 zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedsstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits über die Freizügigkeit (BGBl. 2001 II S. 810).
Die beiden genannten Voraussetzungen müssen von dem selben Elternteil erfüllt werden.
Diese Kinder müssen sich gem. § 29 StAG nach Erreichen der Volljährigkeit und vor Vollendung des 23. Lebensjahres entscheiden, welche der Staatsangehörigkeiten sie behalten wollen. Achtung: Wenn das Kind die deutsche Staatsangehörigkeit behalten will, muss es eine entsprechende schriftliche Erklärung abgeben, ferner muss das Kind die Entlassung aus der ausländischen Staatsangehörigkeit betreiben. Hier sind bestimmte Altersgrenzen und Verfahren zu beachten, die sich aus § 29 StAG ergeben. Wir empfehlen dringend, sich rechtzeitig und intensiv mit dieser Vorschrift auseinander zu setzen! Wer nicht rechtzeitig die erforderliche Erklärung abgibt, verliert die deutsche Staatsangehörigkeit!
Na erstmal allerherzlichsten Glückwunsch für dich und deine Freundin und für euch alle 3 nur das Beste. Mit der deutschen Staatsbürgerschaft wird es leider so schnell nichts werden- erkundige dich doch am Besten bei deinem zuständigen Einwohnermeldeamt- was du tun kannst. Ich drücke dir die Daumen, dass alles klappt. Nicht böse sein- mir fällt gerade in dem Zusammenhang noch ein Spruch ein ( aber wirklich nicht falsch verstehen!!) "Wenn die Katze im Backofen ihre Junge bekommt, sind es ja schließlich auch keine Brötchen...."
Ich bin leider kein Fachmann auf diesem Gebiet. Hast du schon einmal versucht, etwas bei Google in Erfahrung zu bringen. Liebe Grüße
oh ja ich suche wie verückt aber weiss nicht wie ich suchen soll die schlagwörter fallen mir nicht ein , komme zu keinen besonderen ergebniss:-)
Schau mal hier- ich glaube, ich hab´das was gefunden: http://de.answers.yahoo.com/question/index?qid=20071230084910AADO4Rc
Danke dir :-) die habe ich auch schon durch :-) danke nochmal!!!
Erstmal vielen lieben Dank !!! Zweitens keine Panik , ich verstehe sehr viel Spass :-) Nun zur Antwort : ICh meine aber gehört zu haben das wenn ein Elternteil eine Niederlassungserlaubnis hat , das dann das neugeborene automatisch deutsche Staatsbürger wird :-/?