Mein Sohn ist in Deutschland geboren jetzt will man ihm befristete Aufenthaltserlaubnis geben!
Hallo,
ich wohne seit 11 jahren in Deutschland habe hier mein Abi gemacht usw! Ich habe seit 7 Jahren die Unbefristete Niederlassungserlaubnis und meine Frau hat seit 2008 die Befristete Aufenthalt. Jetzt wollte ich mein neugeborenes Sohn auf meine Reisepass eintragen lassen und die Dame in der Ausländerbehörde möchte meinen Sohn eine Befristet aufenthalt bis zu seine 16 Lebensjahr geben. Das möchte ich nätürlich nicht so gern weil ich nich möchte dass es für ihm schwer wird die Deutsche Staatsangehörigkeit zu erlangen immerhin ist er hier geboren und wird hier auch leben. Also kann man da was machen damit er keine Befristet Aufenthalt sondern Unbefristete niederlassung kriegt?
Danke euch im voraus!! MfG
4 Antworten
Hallo! Die Ausländerbehörde hat recht. Dein Sohn hat oder bekommt die Aufenthaltserlaubnis gem. § 33 AufenthG. Mit 16. hat er dann die Möglichkeit die Aufenthaltserlaubnis gem. § 35 AufenthG. zu beantragen und zu bekommen. Das hat aber keine Auswirkung auf den Erhalt der dt. Staatsbürgerschaft. Der Grundsatz ist jedoch: man kann keien Niederlassungserkaubnis vor dem 16. Geburtstag bekommen.
Sorry. Da kann ich dir keine genaue Antwort geben. Einbürgerung ist nicht mein Fachgebiet. Bevor ich dir da eine halbwahre Antwort gebe sage ich lieber nichts. Der Sachbearbeiter für Einbürgerung in deiner Ausländerbehörde kann dir aber sich Informationen geben. Lass dir einfach einen Termin geben.
Ihr habt aber sicher beide , Deine Frau und Du, nicht die deutsche Staatsangehörigkeit. Demzufolge bekommt auch Euer Kind Eure Staatsangehörigkeit und nicht die deutsche.
ja das stimmt! nur es geht nicht drum dass mein Sohn die deutsche staatsangehörigkeit kiregt sonder die unbefristete aufenthalt.
Hat man Dir in der Ausländerbehörde keine Begründung dafür gegeben warum nur einen befristeten Aufenthalt? Das kannst Du auf jeden Fall nur mit denen klären. Drücke Dir die Daumen.
thx! die begründung war nicht erbbar! was das auch bedeutet! muss wohl nochmal hin und fragen.:)
Mach das auf jeden Fall und laß Dich nicht mabwimmeln, das wird wohl sehr gern gemacht.
Grundsätzlich:vor dem 16.Lebensjahr keine unbefristete Aufenthaltserlaubnis,bei Kindern derren Eltern keine deutschen Staatsbürger sind!Zum Thema Staatsbürgerschaft:In Deutschland gilt das Abstammungsprinziep,dh. ein Kind kann nur dann von Geburt an,die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten,wenn mindestens ein Elternteil diese auch von Geburt an hat.In zb.den USA gilt das Bodenprinziep,wer dort geboren wird,erhält unabhängig von der Nationalität der Eltern die US-Staatsbürgerschaft!
ja das weiß ich. das Bodenprinzip ist auch im Frankreich so. da ich so lange hier lebe und mein sohn hier geboren ist dachte ich dass es klapt naja danke für eure Antworten!!!
mit 16 könnte dein sohn selber entscheiden, was für eine staatsbürgerschaft er will
ist es denn möglich dass er jetzt schon die deutsche staatsangehörigkeit erlangt?
mfg