Deutsche Staatsangehörigkeit beantragen, koreanische behalten?
Hallöchen, ich google schon bisschen länger im Internet, werd aber nicht so wirklich schlau. Hoffe, ihr könnt mir helfen. Also, ich bin Koreanerin und habe eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis. Ich lebe nun seit fast 19 Jahren hier, habe mein Abi gemacht und studiere. Bin mit zwei Jahren hergezogen, weil meine Mutter fürs Studium nach Deutschland gekommen sind. Dass ein Antrag auf eine deutsche Staatsbürgerschaft höchstwahrscheinlich angenommen wird, weiß ich. Nur würde ich gerne meine koreanische behalten (meine Mutter wohnt mittlerweile nach Studiumsende wieder in Korea). Wie siehts also aus mit doppelter Staatsangehoerigkeit?
Ausserdem habe ich ein jüngere Schwester (geht in die 6. Klasse in Korea), die in Deutschland geboren ist und sieben Jahre auch hier gelebt hat. Mittlerweile wohnt sie nun in Korea. Mittlerweile haben sich die Familienzustände etwas geändert, so dass die Möglichkeit in Erwaegung gezogen wird, dass sie zu mir zieht. Wie sieht das bei ihr aus? Hat sie ein Recht auf eine deutsche Staatsbürgerschaft bzw. kann sie eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis erhalten? Scheint etwas komplizierter bei ihr zu sein. Ach ja, meine Mutter hat die koreanische Staatsbürgerschaft und hatte in den 14 Jahre lang eine befristete Aufenthaltserlaubnis (also bis zum Ende des Studiums)
Danke schonmal. Wär super, wenn sich jemand damit auskennen würde.
4 Antworten
Hallo blueberrynights!
Zunächst einmal meine Anerkennung für Deine Fähigkeit, wie Du Dich hier ausdrückst.
Du hast recht, es ist in der Tat nicht einfach, über google etwas herauszufinden.
Das mag daran liegen, dass jeder Fall individuell anders liegt und das Staatsbürgerschaftsrecht (so heißt es glaub ich) Freiräume zulässt.
Grundsätzlich gilt wohl Folgendes:
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http://www.migration-online.de/beitrag.aWQ9MjE2Mg.html
Mehrstaatigkeit bei Einbürgerungen kommt in Deutschland zustande, z.B.
bei Einbürgerung von Asylberechtigten,
bei Einbürgerung von EU-Staatsangehörigen, weil Gegenseitigkeit zwischen Deutschland und dem jeweiligen EU-Staat besteht,
bei Geburt in Deutschland ab dem Jahre 2000, wenn die ausländischen Eltern bzw. ein Elternteil die Aufenthaltsbedingungen erfüllt oder
bei Unzumutbarkeit der Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit.
Denn es heißt in o.a. Link:
Mehrstaatigkeit bedeutet mehrere Staatsangehörigkeiten zu besitzen und mehreren Staaten verpflichtet zu sein. Umgangs sprachlich wird der Begriff „doppelte Staatsangehörigkeit" benutzt. Mehrstaater genießen alle Rechte eines/einer Staatsangehörigen und unterliegen entsprechend auch den Pflichten eines/einer Staatsangehörigen. sind zwei Staaten gegenüber verpflichtet und berechtigt zugleich.
Danke dir. Zum Einwohnermeldeamt muss ich so oder so. Wollte mich nur ein wenig besser wappnen was Informationen betrifft. Ist schon n ziemliches Durcheinander an Gesetzen. Danke fuers schnelle Beantworten.
Das hab ich gerne gemacht. Ich hatte zwischen Kaffee und Scheibe Brot eh nichts Besseres vor. Hoffe, Dir ein wenig geholfen zu haben.
Jetzt danke ich Dir für den Stern! :-)
ich bin nicht gegen ausländer oder so, aber warum sollten die nicht deutschen einen deutschen pass bekommen? nur weil ihr bei uns evtl studiert oder n besseren abschluß habt? ich versteh das nicht, sei doch froh das du einen koreanischen pass hast und in deutschland nicht zu denen gehörst die drauf sche!ßen und sich aufführen wie hempels unterm sofa. Genauso wie z.b. deutschland sucht den superstar da sind ja nicht mal deutsche dabei.... wegen deiner schwester ruf doch einfach bei einem amt an das dafür zuständig ist, bei der gemeinde vielleicht erstmal und die sagen dir dann alles weitere
Ich denke, dass ich das nicht beantworten muss. Nur so viel: Ich habe mir das nicht ausgesucht nach Deutschland zu kommen. Ich versuche lediglich das Beste aus meiner Situation zu schoepfen.
? Dein zweiter Beitrag scheint mir etwas paradox zu deinem Ersten zu sein.
Sorry, aber blueberrynights wollte sicher nicht über Sinn oder Unsinn Ihres Wunsches diskutieren, sondern eine fachliche Aussage zur Mehrstaatigkeit haben.
Meine mutter hat auch zwei staatsbürgerschaften. normalerweise geht das, also bei meiner mama ging das zumindest. aber ich weiß leider nicht wie sie das gemacht hat. wenn du willst frage ich sie dann musst du mir nur ne private nachricht schreiben.
Hallo...würde mich an deiner Stelle einmal beim Einwohnermeldeamt beraten lassen.Heutzutage gelten so viele verschiedene Regelungen,das man das in deinem Fall wirklich nicht so genau sagen kann.Dort bekommst du fachmännische Beratung.Übrigens hast du eine sehr gute Ausdrucksweise und schreibst ein hervorragendes Deutsch...alle Achtung...bekommt so mancher Deutscher nicht so gut hin!LG und viel Glück!
Immer wieder witzig wie sich die Leute ueber mein gutes Deutsch erfreuen, dabei ist es ja sozusagen meine Muttersprache und somit selbstverstaendlich. Aber Danke. Ist nett gemeint, ich weiss.
Ich finde es immer wieder amuesant, wenn sich Leute ueber mein "gutes Deutsch" erfreuen, weils fuer mich selbstverstaendlich ist. Ist schliesslich sozusagen meine Muttersprache.
Ich mußte meine Niederländiche Staatsbürgerschaft ablegen obwohl ich hier in Deutschland geb. bin.
Hier findest Du noch eine Broschüre sowie alle Änderungen zum neuen Gesetz.
http://www.migration-online.de/publikation.aWQ9NDI0NQ.html
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Mit mehr Informationen kann ich Dir leider nicht dienen. Wünsche Dir viel Erfolg!