Ausländerrecht - Niederlassungserlaubnis - Einkommen?
08.2006 habe ich einen Ausländer mit der Niederlassungserlaubnis in Deutschland geheiratet. 07.2011 ließ ich mich von ihm scheiden, weil er zu viel Druck auf mich gemacht hat, und manchmal kam es zu Bedrohungen. Im April 2012 muss ich meine Aufenthaltserlaubnis verlängern. 2010 im Ausländerbehörde wurde es mir mitgeteilt, dass ich nächstes Mal schon Niederlassungserlaubnis bekommen kann, wenn ich genug Einkommen nachweise. Früher, als ich verheiratet war, habe ich Einkommen meines Mannes gezeig ( er war selbständig und hat sehr viel verdient). Momentan studiere ich an einer Fernuniversität und parallel arbeite als Freelancer ( bin Web-Designerin). Auf dem Konto habe ich schon 22000 Euro. Kann ich im Ausländerbehörde den Kontoauszug zeigen, um zu beweisen, dass mein Lebensunterhalt gesichert ist? Momentan bin ich auch mit einem anderen Mann verheiratet. Er ist Programmierer und wohnt in Russland. Er hat aber hohes offizielles Einkommen. Wir haben aber noch keinen Familiennachzug gemacht. Können die übersetzten Unterlagen als zusätzlicher Einkommensnachweis gelten? Und kann ich statt Niederlassungserlaubnis Daueraufenthalt-EG bekommen, da ich an der Grenze mit Holland lebe und sehr hohe Chancen habe dort gute Arbeitsstelle zu bekommen? Früher habe ich dort Design studiert. Krankenversicherung und Rentenversicherung habe ich. Es geht nur um Einkommen und ob diese Unterlagen und meine Kontoauszüge reichen. Und ich finde das auch ungerecht, wenn manche Menschen offizielles Einkommen für die letzten drei Monate nachweisen, dann bekommen sie ruhig Niederlassungserlaubnis, und nachdem verlassen die Arbeit und erhalten Sozialhilfe. In meinem Fall habe ich dieses offizielle Einkommen nicht, aber ich habe genug Geld auf dem Konto, wenig Kosten und hohe Perspektiven und dazu noch offizielles Einkommen meines Mannes, aber in Russland. Aus meiner Sicht muss das reichen, aber ob so die Behörden denken, ist schon eine andere Frage. Deswegen hoffe ich, dass Sie mir eine kompetente Antwort geben und bin Ihnen im Voraus sehr dankbar!
3 Antworten
Hmn, klingt ja wie eine Geschichte aus http://www.1001geschichte.de/ . Aber egal, das entscheidet der Sachbearbeiter und niemand aus gute Frage net. Seit wann wollen die denn Geld sehen ? Das ist ja total neu. Aber deine Ideen sind doch sehr gut, zeig ihm den Kontoauszug, 22.000 Euro, das ist sehr viel Geld. - Russen verdienen oft meist viel mehr als Deutsche, aber Deutsche bilden sich fast immer ein was besseres zu sein. UPS, war das jetzt rassistisch ? ha ha ha - Kompetente Antworten in gute Frage net wirst du selten bekommen, ich denk mal du hast mehr Erfahrung und mehr Ahnung als die meisten hier. Geh deinen Weg, der Weg ist sehr gut.
Danke fuer den Stern !
Hallo, emili,
folgendes:
Ich setze voraus, dass du Drittstaatlerin bist und nicht mit einem EU-Bürger verheiratest warst.
Dir kann ein Dauer EG-Aufenthalt eingeräumt werden nach § 9a AufenthG i.V.m.
Richtlinie 2003/109/EG des Rates vom 25. November 2003 betreffend die Rechtsstellung der langfristig aufenthaltsberechtigten Drittstaatsangehörigen
hier nach Art. 2 Nr. b i.V.m. Art. 4-7
d.h. du musst den Status einer langjährig Aufenthaltsberechtigten haben.
Ansonsten bleibt nur:
§ 9 AufenthG
..........
(2) Einem Ausländer ist die Niederlassungserlaubnis zu erteilen, wenn
1.er seit fünf Jahren die Aufenthaltserlaubnis besitzt,
2.sein Lebensunterhalt gesichert ist,
3.er mindestens 60 Monate Pflichtbeiträge oder freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung geleistet hat oder Aufwendungen für einen Anspruch auf vergleichbare Leistungen einer Versicherungs- oder Versorgungseinrichtung oder eines Versicherungsunternehmens nachweist; berufliche Ausfallzeiten auf Grund von Kinderbetreuung oder häuslicher Pflege werden entsprechend angerechnet,
4.Gründe der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung unter Berücksichtigung der Schwere oder der Art des Verstoßes gegen die öffentliche Sicherheit oder Ordnung oder der vom Ausländer ausgehenden Gefahr unter Berücksichtigung der Dauer des bisherigen Aufenthalts und dem Bestehen von Bindungen im Bundesgebiet nicht entgegenstehen,
5.ihm die Beschäftigung erlaubt ist, sofern er Arbeitnehmer ist,
6.er im Besitz der sonstigen für eine dauernde Ausübung seiner Erwerbstätigkeit erforderlichen Erlaubnisse ist,
7.er über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt,
8.er über Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse im Bundesgebiet verfügt und
9.er über ausreichenden Wohnraum für sich und seine mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Familienangehörigen verfügt.
Und hier müssen alle Voraussetzungen erfüllt sein. Aber auch bei § 9a musst du feste und wiederkehrende Einkünfte nachweisen. Auch Artikel 5 der EG-VO spricht von regelmäßigen Einkünften.
Aber die letztendliche Entscheidung erfolgt durch die zuständige Behörde, das Ausländeramt. Ohne die läuft gar nichts.
Hallo,
wenn Du selbständig bist, dann mußt Du dem Amt eine Kosten/Saldenübersicht einreichen, da Du ja keine Gehaltsabrechnungen hast. Diese kannst Du natürlich beliebig manipulieren, falls Du Einzelunternehmerin bist. Als Dokumentation gibst Du natürlich Deine Kontoauszüge dazu ab. Ich sehe da kein Problem. Blas' die Geschicht ggü. den Behörden nicht zu groß auf. Es interessiert nicht,. ob wann oder wo Du arbeitest oder lebst, solange Dein offizieller Wohnsitz in D'land ist. Ich habe ein Problem mit der Art, wie Du Deine Geschichte schilderst. Dein (momentaner????) Ehemann was soll das denn heißen? Willst Du Dich scheiden lassen ;) Das ist aber ein Nebenschauplatz und absolut irrelevant für Deine Niederlassungserlaubnis, solange der Russe nicht seinen Wohnsitz (NICHT Arbeitsplatz) in D'land hat. Schick Deine Unterlagen und Kontoauszüge zum Amt. Was hast Du zu verlieren? nix! Wenn Sie ja sagen, bist Du nicht weit weg von einer Einbürgerung, falls Du das möchtest. Falls nein, versuch es nochmal später.
Nein, ich will mich nicht scheiden lassen. Ich war früher mit einem anderen Mann verheiratet und bin schon mit ihm geschieden. Mein jetziger Mann wohnt und arbeitet in Russland und wir wollten Familiennachzug machen. Aber zuerst wollte ich Niederlassungserlaubnis bekommen. Falls meine Kontoauszüge reichen, dann ist das natürlich prima. Aber vielleicht hat Ausländerbehörde Interesse daran ob ich Steuer bezahle. Aber anderseits bezahle ich Autosteuer, kaufe Lebensmittel ein usw...-))) naja...manchmal sind diese Gesetze voll komisch. Auf jeden Fall Sozialhilfe werde und will ich nicht bekommen, brauche ich auch nicht. Einbürgerung brauche ich auch nicht. Einfach unbefristete Aufenthaltserlaubnis. so ist das.