Arbeitlos während der einbürgerung
**Hallo,
ich habe ne Frage.
Ich bin hier in Deutschland geboren Habe fast 2 Jahre gearbeitet vor 4-5 monaten habe ich mich für die Staatsangehörigkeit beantragt und jetzt bin ich arbeitlos.
Wenn man während der Einbürgerungsverfahren Arbeitslos wird, wie soll man dann Vorgehen? Läuft der antrag noch ?
3 Antworten
Wichtig: Die Inanspruchnahme anderer Sozialleistungen (z. B. Arbeitslosengeld I, Wohngeld, BAföG) steht dem Anspruch auf Einbürgerung nicht entgegen.
Quelle :
https://www.bundesregierung.de/Content/DE/StatischeSeiten/Breg/IB/Einbuergerung/ae-anspruchseinbuergerung.html
Lebensunterhalt für sich und seine unterhaltsberechtigten Familienangehörigen ohne Arbeitslosengeld II (Hartz IV) oder Sozialhilfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch bestreiten gem. § 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 StAG
Der Antragsteller darf keine Leistungen nach dem SGB II, also Hartz IV, oder Leistungen nach dem SGB XII, also Sozialhilfe, empfangen.
Hiervon gibt es jedoch eine Ausnahme:
Antragsteller erfüllen dann trotzdem die Voraussetzungen für die Einbürgerung, wenn sie die Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII nicht selbst verursacht haben bzw. nicht zu vertreten haben gem. § 10 Abs. 1 Nr. 3 Fall 2. Das sind Fälle wie:
staatliche Leistungen während der Schulausbildung, der Ausbildung und des Studiums,unverschuldeter Arbeitsplatzverlust durch bspw. betriebsbedingte Kündigung und ernsthafte Bemühungen um eine neue Arbeitsstelle,besondere familiäre und persönliche Situation (bspw. kleine Kinder, die betreut werden müssen oder Krankheiten), wodurch der Lebensunterhalt nicht vollständig oder gar nicht bestritten werden kann.
Andere Sozialleistungen, die von dem Antragsteller bezogen werden, sind nicht für die Einbürgerung problematisch. D.h. sie stehen der Einbürgerung nicht im Wege. Das können folgende staatliche Leistungen sein:
BAföG,Arbeitslosengeld I,Erziehungsgeld oderWohngeld.
Wenn du die Arbeitslosigkeit nicht selbst grob fahrlässig verursacht hast, ist das doch wohl egal.