Staatsbürgerschaft : Kroatisch , Deutsch , Bosnisch ...
Ich habe eine etwas kompliziertere Frage, wahrscheinlich werden es die meisten (die nicht aus dem Gebiet kommen) auch gar nicht wirklich verstehen. Naja ich versuch es mal trotzdem: Also ich bin im damaligen Jugoslawien, heutigen Bosnien, geboren. Da ich katholisch bin, darf ich eine doppelte Staatsbürgerschaft haben, nämlich die Bosnische UND die Kroatische, und diese hatte (habe?) ich auch. (was "katholisch" sein mit Staatsangehörigkeit zu tun hat will ich hier nicht weiter erklären, es ist einfach so... ist bei uns komisch das ganze, wikipedia hilft da weiter "bosnische Kroaten")
Mit vier Jahren kam ich mit meinen Eltern nach Deutschland, zunächst angemeldet mit bosnischem Pass. Dann aber irgendwann, als der bosnische Pass ablief, habe ich mir einen kroatischen Pass angelegt und mich daraufhin auf den KROATISCHEN Pass umgemeldet und das seit etwa 10 Jahren so. Den bosnischen Pass habe ich nicht wieder erneuert und bin überhaupt nicht mehr im bosnischen Konsulat mehr gewesen, aber habe auch nie wirklich die bosnische Staatsbürgerschaft abgelegt.
Da ja nun Kroatien in der EU ist und ich einen Anspruch auf eine Deutsch-Kroatische Doppelstaatsbürgerschaft hätte, wollte ich eine Einbürgerung beantragen.
Allerdings ist da dieses Problem: die bosnische Staatsbürgerschaft... Meine Frage dazu ist explizit: Bin ich offiziell immernoch auch bosnischer Staatsbürger? Und wenn ja, wird diese Information überhaupt noch irgendwo in den deutschen Akten festgehalten, da ich wie gesagt schon seit 10 Jahren als Kroate angemeldet bin und ich keinerlei bosnischen Papierkram erledigte?
Ich weiß das ganze klingt ein bisschen blöd aber das ist schon erst gemeint. Ich hätte kein Problem in dem Fall die bosnische Staatsbürgerschaft schriftlich abzulegen, nur liest man überall was für ein mühseliges kostenspieliges und zeitraubendes Prozedere das ist. Daher die Frage, ob es eventuell möglich wäre die bosnische Staatsbürgerschaft "einfach gar nicht zu erwähhnen", um das ganze nicht unnötig komplizierter zu machen. Beziehungsweise anders gestellt, was für Folgen hätte man wenn man sich "dumm" stellen würde und behaupten würde, man wisse ja nichts mehr von der bosnischen Staatsangehörigkeit, man dachte mit der Kroatischen hebe sich diese auf... Ah und beim Amt offen um Rat fragen halte ich für eine schlechte Idee, da ich mir ja dann sozusagen selbst ins Knie schießen würde.
Danke Im Vorraus! Und ja ich weiß, dass eine ähnliche Frage bereits gestellt wurde, allerdings unter anderen Umständen.
5 Antworten
Vergessen werden die das nicht.. das steht irgendwo und taucht bei Bearbeitung auf, da möcht ich Gift drauf nehmen.
nebenbei.. was ich als Deutsche mit Freund, geboren nahe Medjugorje, deutscher Staatsbürger seit Bürgerkrieg, immer wieder ulkig finde:
Sag ich zu anderen : er in Kroatien geboren.. okay. Sag ich, er ist in Bosnien geboren.. gucken die, als ob ich sag Russenmafia. Muss ich echt nicht verstehen, zumal die Grenze da nach dem Krieg doch recht willkürlich gezogen wurde..
hier kennt ganz bestimmt keiner das bosnische staatsangehörigkeitsrecht. aber die leute in deiner zuständigen auslandsvertretung schon..,,,,,,,,,,,,,,,
Das genaue recht vielleicht nicht, aber ich glaub, es gibt genug, die das "Problem" kennen..s ind genug hier.
edit
Schau mal, vielleicht findest du hier etwas dazu
http://www.einbuergerungstest.biz/einbuergerung-allgemein/doppelte-staatsbuergerschaft
Hallo Peter,
wollte fragen da ich in einer ähnlichen Situation sogar noch komplizierter wie bei Dir bin was bei Dir raugekommen ist. Hast Du schon was neues in erfahrung gebarcht? Wäre für eine Antwort sehr dankbar!!!!! :-)
Im Internet kann man nur unzusammenhängendes Informationen bekommen, selbst wenn man auf kroatisch und bosnisch sucht findet man fast keine Informationen dazu. An allem sind unsere Eltern schuld hihi
danke für die Antworten. Ich werd mich mal beim Ausländeramt diesbezüglich offen erkundigen (wenns sein muss bürger ich mich in Bosnien halt aus).
Habe allerdings im Internet gelesen, dass eventuell sogar eine Dreifachstaatsangehörigkeit möglich wäre. Da das Thema sehr spezifisch ist findet sich da nur wenig Information, daher werd ich das wie gesagt persönlich mit den Zuständigen im Ausländeramt befassen.
Hab gerdae festgestell dass ich das selbe Problem habe. Kannst du mir bitte sagen was bei dir rausgekommen ist bzw. welche Info du von der Ausländerbehörde bekommen hast?