Kann ich mich Deutsch einbürgern obwohl ich erwerbsunfähig bin?
Hallo leute das Amtsarzt vom Jobcenter stellte bei mir eine volle erwerbsunfähigkeit fest , jetzt habe ich leistungen nach SGB XII beantragt,
ich will mich Deutsch einbürgern lassen hier unter der link steht wenn der antragsteller aufrgrund einer krankheit erwerbsunfähig geworden ist hat er das recht auf Deutsch einbürgerung stimmt das ????
edit ich bin in Deutschland geboren habe zurzeit Niederlassungserlaubnis
link https://www.anwalt.de/rechtstipps/einbuergerung-in-deutschland_163257.html
5 Antworten
Wenn du IN DEUTSCHLAND erwerbsunfähig wirst, hast du die gleichen rechte wie jeder andere. Du kannst aber nicht bereits mit dieser Erwerbsmminderung einreisen, und so direkt das deutsche Sozialsystem in Anspruch nehmen.
Bei dir wird es wohl an Punkt 5 scheitern.
Ja kannst du. Die Quelle sagt es doch auch richtigerweise.
Von der Lebensunterhaltssicherung wird unter Vorlage geeigneter und glaubhafter Nachweise abgesehen, wenn der Einbürgerungsbewerber die Inanspruchnahme der Sozialleistungen nicht zu vertreten hat, da er zum Beispiel unverschuldet arbeitslos geworden ist und sich intensiv um eine neue Arbeitsstelle bemüht oder wenn er aufgrund einer Krankheit erwerbsunfähig geworden ist.
hier unter der link steht wenn der antragsteller aufrgrund einer krankheit erwerbsubfähig geworden ist hat er das recht auf Deutsch einbürgerung stimmt das ???
Das stimmt so nicht. Wenn du unverschuldet erwerbsunfähig geworden bist, dann kannst du auch eingebürgert werden, wenn du auf Sozialleistungen angewiesen bist. Aber ein Anspruch auf Einbürgerung ergibt sich da nicht und auch die anderen Voraussetzungen sind davon unbetroffen und müssen erfüllt werden.
Nein. wer staatliche leistungen empfängt, wird nicht eingebürgert, so sieht es das gesetz vor.
welches gesetz soll das denn sein ?
ausnahme gilt wer wegen einer krankheit erwerbsubfähig ist hat das recht siehe link https://www.anwalt.de/rechtstipps/einbuergerung-in-deutschland_163257.html